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24/01/2023
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Barrierefreiheit im Unternehmen: barrierefreie Arbeitsplätze schaffen

Barrierefreie Arbeitsplätze lassen sich mit Fachwissen und speziellen Hilfsmitteln umsetzen. Als finanzielle Unterstützung gibt es für Unternehmen Förderungen.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Von Barrierefreiheit spricht man, wenn Gebäude und Einrichtungen für alle Menschen unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit zugänglich sind, ohne dass sie fremder Hilfe bedürfen. Ein Bereich gilt als barrierefrei, wenn jede Person unabhängig von Behinderung und Alter ihn betreten und befahren sowie selbstständig und weitgehend ohne die Hilfe anderer sicher benutzen kann.

Dies ist eine allgemeine Definition. Aufgrund der Vielfalt an Behinderungen und Einschränkungen verlangt eine barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung allerdings eine individuelle Betrachtung.

Vorteile barrierefreier Arbeitsplätze für Arbeitgeber

Es gibt einige Gründe, um als Unternehmen barrierefreie Arbeitsplätze zu gestalten und Mitarbeitende mit Beeinträchtigungen einzustellen:

 

    • Sie erhalten zusätzliche qualifizierte Arbeitskräfte.
    • Sie wirken dem Fachkräftemangel entgegen.
    • Menschen mit Behinderung sind oft gut ausgebildet (abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium).
    • Behinderte Mitarbeitende bringen häufig eine hohe Motivation mit.
    • Die Attraktivität als Arbeitgeber steigt, wenn sich das Unternehmen für beeinträchtigte Menschen und Inklusion einsetzt.
    • Betriebliche Prozesse werden optimiert.
    • Das Risiko für Störungen und Unfälle sinkt.
    • Soziales Engagement verbessert die Chancen bei der Auftragsvergabe.
    • Die Kosten für die Ausgleichsabgabe entfallen.

 

Fördermöglichkeiten für die barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung

Manche Arbeitgeber fürchten die erhöhten Kosten für bauliche Anpassung, die infolge der Anstellung beeinträchtigter Mitarbeitende auf sie zukommen. Der Staat hat deshalb mit Förderungen Anreize geschaffen, um Unternehmer zur Schaffung barrierefreier Arbeitsplätze zu motivieren. So gibt es Fördermittel für

 

    • Arbeitsmittel, die erforderlich sind, um einen Arbeitsplatz behindertengerecht zu gestalten, beispielsweise spezifische Bürostühle, spezielle Computersysteme für blinde Mitarbeitende, Hebewerkzeuge
    • Kostenersatz für Maßnahmen, um den Zugang zur Arbeitsumgebung barrierefrei zu gestalten, etwa für die Errichtung von Rampen für Rollstühle und behindertengerechten Sanitäranlagen
    • Schulungen, die dazu dienen, den Umgang mit Hilfsmitteln zu erlernen

 

Die Förderung deckt sowohl die Anschaffung als auch die Wartung und Instandhaltung ab. Zuständige Kontaktstellen sind die Integrationsämter, die Agentur für Arbeit, die Unfallversicherungsträger, die Rehabilitationsträger und in Einzelfällen die Krankenkassen.

11 wichtige Punkte, um Barrierefreiheit im Unternehmen umzusetzen

1. Rechtliche Rahmenbedingungen beachten

Unternehmen, die barrierefreie Arbeitsstätten planen, müssen einige rechtliche Rahmenbedingungen beachten:

 

    • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR V3a.2
    • Erläuterungen des BMAS zur Arbeitsstättenverordnung
    • § 164 SGB IX: Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Mitarbeitenden

 

2. Informationen nach dem Zwei-Sinne-Prinzip bereitstellen

Menschen nehmen Informationen von außen über ihre Sinne wahr. Wenn sie einen Sinn nicht nutzen können, müssen sie die Information über einen anderen Sinn aufnehmen. Deshalb ist es wichtig, Informationen mindestens für zwei der drei Sinne „Sehen, Hören und Tasten“ bereitzustellen (zum Beispiel akustische und optische Alarmierung gleichzeitig).

3. Barrierefreie Arbeitsstätte

Eine Arbeitsstätte gilt nur dann als barrierefrei, wenn Mitarbeitende mit Beeinträchtigungen die folgenden Einrichtungen wie allgemein üblich, ohne spezielle Erschwernisse und weitgehend ohne fremde Unterstützung nutzen können:

 

    • bauliche Anlagen
    • Arbeitsmittel
    • Transportmittel
    • Informationsverarbeitungssysteme
    • Informationsquellen (akustische, optische und taktile)
    • Kommunikationsmittel

 

Dabei ist zu bedenken, dass jeder behinderte Mensch andere Bedürfnisse an den Arbeitsplatz hat und sich diese Anforderungen verändern, wenn die Mitarbeitende eine andere Tätigkeit ausübt.

4. Greifraum

Mitarbeiter oder Mitarbeiterin im Rollstuhl oder mit einer Steh- und Gehbehinderung haben meist einen eingeschränkten Greifraum. Sie können sich etwa nicht so weit beugen oder strecken, um Arbeitsmittel zu erreichen, die mehr als eine Armlänge entfernt liegen. Deshalb gilt:

 

    • Werkzeug und Bauteile in der unmittelbaren Greifumgebung positionieren
    • Greifraum sollte zur Gänze einsehbar sein
    • Arbeitsplatz sollte unterfahrbar sein

 

5. Sitz- und Stehposition

Die Sitz- oder Stehposition lässt sich im Idealfall durch eine leicht bedienbare Einstellung flexibel regulieren. Ein Wechsel der Körperhaltung minimiert die körperliche Belastung und erhöht die Leistungsfähigkeit.

6. Individuelle anpassbare Arbeitsmittel

Optimalerweise sind alle Arbeitsmittel in der unmittelbaren Arbeitsumgebung auf die Mitarbeitende und deren Tätigkeiten individuell abgestimmt. Dies betrifft nicht nur die Arbeitshöhe, sondern auch Gegenstände wie Stühle, Fußmatten und die Beinfreiheit.

7. Arbeitsoberflächen ergonomisch gestalten

Mitarbeitende, die Probleme mit der Mobilität haben, benötigen rutschfeste Oberflächen an Tischen und anderen Gegenständen wie Handläufen. Im Idealfall sind Oberflächen nicht nur fuß- oder handwarm, sondern auch blendfrei. Mitarbeitende mit Sehbeeinträchtigungen benötigen kontrastreiche Oberflächen.

8. Auf eine optimale Beleuchtung achten

Bei Arbeitsplätzen bedarf es einer qualitativ hochwertigen Beleuchtung, die sich nach der Sehfähigkeit und den Aufgaben richten sollte. Unabhängig davon sind einige Qualitätskriterien zu beachten:

 

    • kein Flackern
    • kein Blenden
    • diffuses Licht
    • einfach zu adaptieren
    • Ausrichtbarkeit
    • Lichtfarbe von idealerweise 4.000 Kelvin
    • Beleuchtungsstärke zwischen 800 und 2.000 Lux je nach Tätigkeit
    • eventuell dimmbar

 

Generell sollten Mitarbeitende weder durch künstliche Beleuchtung noch durch Tageslicht geblendet werden. Darauf ist insbesondere bei Bildschirmarbeitsplätzen zu achten, um ermüdende Augen zu vermeiden und die Fehleranfälligkeit zu reduzieren. Bei Arbeiten, die hohe Genauigkeit erfordern, sind punktförmige Beleuchtungsquellen oder Lupenleuchten zu empfehlen.

9. Materialien und Werkstücke bereitstellen

Nicht nur der Arbeitsbereich selbst, sondern auch die Bereitstellung von Materialien und Werkstücken sollte barrierefrei sein. Hilfsmittel, Ablageflächen und Prozesse sind so zu gestalten, dass die Mitarbeitende mit Behinderung die benötigten Gegenstände erreichen können. Dies lässt sich durch individuell abgestimmte und höhenverstellbare Greifbehälter realisieren. Diese sollten in direkter Greifweite der Mitarbeite oder die Mitarbeiterin angebracht sein.

10. Ergonomisch optimierte Produkte mit Gütesiegel wählen

Unternehmen müssen die Arbeitsplätze so gestalten, dass sie für verschiedene Mitarbeitende mit Behinderung barrierefrei sind. Da es zahlreiche Arten von Beeinträchtigungen gibt, ist es wichtig, die Arbeitsbereiche an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse anzupassen. Nicht alle erhältlichen Produkte entsprechen den Anforderungen an Barrierefreiheit.

Im Idealfall wählen Unternehmen Produkte, die über entsprechende Gütesiegel verfügen. Dazu gehört beispielsweise das „AGR-Gütesiegel der Aktion Gesunder Rücken e. V.“. Produkte, die dieses Siegel tragen, wurden nach ergonomischen Richtlinien entwickelt und eignen sich daher, um Arbeitsbereiche barrierefrei zu gestalten.

11. Digitale Barrierefreiheit: barrierefreie Assistenzsysteme

Nicht nur die reale, sondern auch die digitalisierte Welt sollte barrierefrei sein. Für Menschen mit Beeinträchtigung erweisen sich barrierefreie Assistenzsysteme als wichtige Hilfsmittel. Diese Technologien sind weit entwickelt und können beispielsweise diese Funktionen übernehmen:

 

  • Sprache erkennen
  • selbst sprechen
  • Gesten und Augenbewegungen erkennen und verarbeiten
  • Gesichter und Personen erkennen


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