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15/06/2021
Betriebliche Gesundheitsfoerderung
15/06/2021
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Betriebliche Gesundheitsförderung: Da fällt die Rückkehr ins Büro gleich leichter

Nur rund drei von fünf Arbeitnehmern, die derzeit bereits seit mehreren Monaten im Homeoffice arbeiten, verfügen über einen ordnungsgemäß eingerichteten Arbeitsplatz. Die Arbeit vom Küchentisch oder Sofa aus fordert ihren Tribut: Jeder Zweite klagt über eine höhere körperliche Belastung als im Betrieb. Zu den häufigsten Beschwerden gehören Rücken- und Kopfschmerzen, überanstrengte Augen und ein steifer Nacken. Dies sind die erschreckenden Ergebnisse der Studie „New Ways of Working“ von Fellowes, für die tausend deutsche Arbeitnehmer befragt wurden.

Für Arbeitgeber könnte dies allerdings der perfekte Ansatzpunkt sein, um die Homeoffice-verwöhnten Mitarbeiter wieder zurück ins Büro zu locken. Hier können sie sich nämlich nicht nur mit Kollegen austauschen und produktiv arbeiten, sondern zugleich auch von einem deutlich besser eingerichteten Arbeitsplatz und tollen Angeboten für ihre Gesundheit profitieren. Dafür können Arbeitgeber aus einem bunten Strauß von Maßnahmen wählen – und durch eine geschickte Auswahl auch noch Steuern sparen.

Betriebliche Gesundheitsförderung: Baukasten für die Mitarbeitergesundheit

Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist, die Gesundheit der Mitarbeiter zu verbessern. Arbeitgeber beugen damit nicht nur schweren Erkrankungen und in der Folge Fehltagen vor, sondern profitieren von motivierteren und produktiveren Arbeitnehmern. Dabei sind die Angebote äußerst vielfältig. Produktionsmitarbeiter haben möglicherweise andere Vorstellungen als Backoffice-Angestellte. Idealerweise stellt der Arbeitgeber einen „Gesundheitsbaukasten“ zusammen, aus dem die Mitarbeiter nach ihrem persönlichen Bedarf wählen können.

1. Baustein: die individuelle Bewegung unterstützen

Zu wenig Bewegung begünstigt Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Arbeitgeber können mit Bewegungsprogrammen darauf hinarbeiten, ihre Mitarbeiter gesund zu halten. Sinnvolle Bausteine sind etwa:

  • Fitnesskurse (z. B. Pilates- oder Yogakurs, Rückentraining)
  • Zuschuss zur Mitgliedschaft im Fitnessstudio
  • bewegte Pause (gemeinsame Bewegung für alle Kollegen)
  • Schaffung von Sportgruppen (z. B. Fußballmannschaft, Kegelgruppe, Lauftreff, Radfahr-Truppe)
  • gemeinsames Training für Firmenläufe und Stadtradeln
  • kleine Wettbewerbe der Kollegen untereinander (z. B. Schritte-Challenge)
  • Einrichtung eines firmeneigenen Fitnessstudios
  • Bezuschussung von Firmenfahrrädern
  • gemeinsame Ausflüge (z. B. Wandertour in den Bergen, Skiausflüge)

2. Baustein: einfach gesünder ernähren

Infolge der veränderten Lebensbedingungen während der Pandemie klagen 43 Prozent der Berliner und Brandenburger über eine Gewichtszunahme, wie eine Online-Umfrage des Instituts INSA-Consulere zeigt. Die Pandemiepfunde wieder loszuwerden, funktioniert gemeinsam besser. Arbeitgeber können auf diese Methoden setzen:

  • gesunde oder kalorienarme Mahlzeiten in der Kantine
  • Angebot einer Ernährungsberatung
  • Bereitstellung von frischem Obst und gesunden Snacks
  • kostenfreie, gesunde Getränke (z. B. Wasser, Tee)
  • Angebot einer Betriebsküche für die Zubereitung eigener, gesünderer Alternativen zu Fast Food
  • Ernährungskurse (z. B. Abnehmprogramme, gesunde Ernährung)

3. Baustein: mentale Gesundheit fördern

Stress und mangelnde Entspannung können die Arbeitsleistung schmälern und die Motivation der Mitarbeiter einschränken. Schlaue Arbeitgeber investieren deshalb in die mentale Gesundheit ihrer Belegschaft, etwa mit diesen Maßnahmen:

  • Kurse zu Entspannungstechniken (z. B. Autogenes Training, Qigong, Tai Chi)
  • Teambuilding-Maßnahmen zur positiven Prägung des Betriebsklimas
  • aktives, betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
  • Kurse zu Themen wie Stressreduzierung, Depressionen, gesundem Schlaf oder Zeitmanagement
  • keine Erreichbarkeit der Mitarbeiter nach Feierabend
  • Einhaltung von Pausenzeiten und Urlauben

4. Baustein: Suchtmittel vermeiden

Der Missbrauch von Suchtmitteln, ob Nikotin, Alkohol oder Drogen, hinterlässt stets Spuren im Körper, ob mangelnde Fitness oder Beeinträchtigung von Körperfunktionen. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter bei der Entwöhnung unterstützen, etwa durch gemeinsame Nichtraucherkurse oder Gruppenprogramme, um die Kontrolle über das Trinken wiederzuerlangen. Aber Vorsicht: Ernste Suchterkrankungen gehören in die erfahrenen Hände von Ärzten.

5. Baustein: gesundes Arbeiten fördern

Den Grundstein für mehr Mitarbeitergesundheit legen Arbeitgeber bereits durch eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze. Die Einhaltung gängiger Standards in Hinblick auf die korrekte Sitzhaltung, Vermeidung von Reflektionen durch Fenster oder die richtige Höhe des Schreibtischs sollte ohnehin selbstverständlich sein.

Moderne, ergonomische Arbeitsplätze gehen aber noch einen Schritt weiter: Sie ermöglichen es den Mitarbeitern, dynamisch zu arbeiten und somit während der Arbeit in Bewegung zu bleiben. Sie wechseln immer wieder zwischen Sitzen, Stehen und Gehen. Dadurch lassen sich etwa Beschwerden infolge einer einseitigen Haltung (z. B. bei Büromitarbeitern verbreitete Schulter-/Nackenverspannungen) vermeiden. Eine sinnvolle Anschaffung sind etwa hydraulische Schreibtische. Die Mitarbeiter können so die Arbeitshöhe variieren und beispielsweise im Sitzen arbeiten und im Stehen telefonieren. Auch ergonomische Bürostühle, die unterschiedliche Sitzpositionen ermöglichen, bringen mehr Bewegung in den betrieblichen Alltag.

Steuern sparen mit der betrieblichen Gesundheitsförderung

§ 3 Nr. 34 EStG hält fest, dass der Chef seinen Mitarbeitern Maßnahmen zur Gesundheitsförderung steuerfrei anbieten darf.

Die Lohnsteuer entfällt bis zu einem Betrag von 600 Euro jährlich pro Mitarbeiter. Diese Steuerbefreiung gilt nur für Maßnahmen, durch die sich Krankheitsrisiken vermindern oder die Gesundheit fördern lassen. Es gibt allerdings auch Einschränkungen: Kurse, die sich rein dem Erlernen einer Sportart widmen, Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder Sportvereinen oder Massagen können nicht lohnsteuerfrei gewährt werden.

Auch für Arbeitgeber sehen Gesundheitskurse auf den ersten Blick steuerlich positiv aus: Immerhin können sie die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Zu beachten ist allerdings: Da sie die Kosten für den Kurs übernehmen, wird die Leistung gegenüber dem Mitarbeiter ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Somit muss der Arbeitgeber diese vom Beschäftigten wiederum einfordern und an den Fiskus abführen. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es jedoch: Kann der Arbeitgeber ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse am Kurs nachweisen, kann es sich um eine umsatzsteuerfreie Arbeitgeberleistung handeln. Dies wird jedoch vom Finanzamt nur in sehr eng abgesteckten Grenzen akzeptiert.

 

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