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28/08/2017
Mitarbeiterzuschuesse
28/08/2017
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Steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse für Mitarbeiter

In Zeiten von akutem Fachkräftemängel sind Unternehmen mehr denn je gefordert, für den Bewerber so attraktiv wie möglich zu sein. Ein gutes Gehalt nimmt hier sicherlich einen entsprechenden Einfluss. Das früher absolut ausschlaggebende Kriterium: ein sicherer Arbeitsplatz, ist mittlerweile eher in den Hintergrund gerückt, da es deutlich zu wenig qualifizierte Bewerber für zu wenig Stellen gibt.

Benefits vom Chef Mehr Netto vom Brutto durch steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschüsse vom Chef.
Wie aber kann ich als Unternehmen Mitarbeiter auf mich aufmerksam machen? Wussten Sie, dass Sie den privaten Internetanschluss Ihres Mitarbeiters mit einem Netto-Zuschuss unterstützen können? Oder möchten Sie Ihre Mitarbeiter noch mehr für Ihr Haus begeistern und diesen für ein stolzes „Ich bin bei der ABC AG und finde das großartig“ an der richtigen Stelle einen monatlichen Nettobetrag überweisen?

Möglichkeiten gibt es hier viele und der Wunsch eines jeden Mitarbeiters nach „Mehr Netto vom Brutto“ verbleibt damit keine leere Phrase.

Grundlage dafür ist, dass der Gesetzgeber steuerlich und sozialversicherungs-seitig Möglichkeiten vorsieht, mit denen Teile des Arbeitsentgelts steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden können. Mal ehrlich, wer ärgert sich nicht über die hohen Steuer- und Sozialabgaben, wovon gefühlt keiner etwas hat?

Bei einer Gehaltserhöhung von 100 Euro kommen in der Regel ca. 50 Euro beim Arbeitnehmer an, so die einhellige Meinung. Betrachtet man dies einmal mit harten Zahlen, so bestätigt sich diese Meinung relativ schnell, wie folgendes Beispiel zeigt.

Ausgangspunkt ist ein Mitarbeiter mit einem Einkommen von 2.300 Euro brutto, der mit Stkl. I derzeit ein Netto von 1.528,41 Euro verdient:

  • Bei einer regulären Gehaltserhöhung von 2 % wären dies:

–      Gehalt                                 EUR 2.300,00
–      Gehaltserhöhung 2 %   EUR       46,00
–      Gesamtbrutto EUR 2.346,00
–      Steuerliche Abzüge      EUR     305,96
–      SV-Abzüge                        EUR     487,39
–      Verbleibendes Netto   EUR 1.552,65     => MEHR von EUR 24,24

  • Bei einer Gehaltserhöhung in Form von Nettobausteinen sind dies:

–      Gehalt                                 EUR 2.300,00
–      Betriebliche AV              EUR       15,00
–      MitarbeiterCard             EUR       31,00
–      Gesamtbrutto EUR 2.346,00 (steuer- und sv-Basis EUR 2.300,00)
–      Steuerliche Abzüge      EUR     293,76
–      SV-Abzüge                        EUR     477,83
–      Verbleibendes Netto   EUR 1.574,41     => MEHR von EUR 46,00

Bei höheren Einkommen macht sich dies entsprechend durch die steuerliche Progression noch stärker bemerkbar und auch bei Steuerklasse 3 wirkt sich dies positiv aus.

Bei Abwägung einer Bruttoerhöhung versus dem Einsatz von Nettokomponenten erhält Ihr Mitarbeiter also 22 Euro monatlich netto mehr, und bei Ihnen verursacht dies nicht nur keineMehrkosten, sondern reduziert sogar Ihr Kostenvolumen, da Sie auf die Gehaltserhöhung als Bruttobetrag ja noch Sozialversicherungsanteile zahlen müssten. Dies kann man von verschiedenen Seiten angehen, wichtig ist immer, dass der Mitarbeiter ein „Mehr“ im Geldbeutel zu verzeichnen hat und dafür weniger Personalkosteneinsatz hat.

Sie fragen sich jetzt, wie das umgesetzt werden kann?

Die Möglichkeiten von Nettolohn Komponenten sind vielseitig und reichen von den bereits erwähnten Internetzuschüssen, Übernahme von Handykosten, Gesundheitsförderung und Erholungsbeihilfen bis hin zur Ausgabe von sog. Mitarbeiterkarten. Diese sind besonders beliebt, da hier der Arbeitgeber auf eine Karte monatlich einen maximalen Betrag von 44 Euro – steuer- und sozialversicherungsfrei – einbezahlt, und der Mitarbeiter in einer Vielzahl von Geschäften damit einkaufen kann. Dabei hat er die Wahl, ob er dieses Guthaben monatlich verbraucht oder anspart, um dann zu einem späteren Zeitpunkt eine größere Anschaffung zu tätigen.

Obwohl von Kritikern gerne die verminderten Renten- und Ersatzleistungsansprüche aufgrund von verringerten Einzahlungen in die Sozialversicherung angeführt werden, liegen die Vorteile dieser Methode klar auf der Hand und überwiegen bei Weitem. Neben dem fühlbaren Mehr im Geldbeutel des Mitarbeiters führen diese Maßnahmen zur Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen, sind wunderbar in Stellenanzeigen als Personalmarketing-Maßnahmen nutzbar, und bieten die bereits erwähnte Steigerung der Kosteneffizienz und damit der Wettbewerbsfähigkeit. Als toller Nebeneffekt führt dies zusätzlich zu einer Erhöhung der Kaufkraft, da der Mitarbeiter monatlich mehr Geld für Einkäufe zur Verfügung hat.

In jedem Falle also ein Thema, über das es sich nachzudenken lohnt.

 

Über den Autor:

Birgit Ennemoser

Birgit Ennemoser, Geschäftsführerin des Auren Personal Services, leitet seit 2009 die Personal GmbH der AUREN Unternehmens- und Steuerberatung und blickt auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung zurück. Sie verantwortet in dieser Aufgabenstellung ca. 100.000 Lohnabrechnungen verschiedener Branchen und Tarifgebiete sowie die in den Unternehmen bestehenden resultierenden arbeitsrechtlichen und personellen Fragestellungen. Neben diesen beruflichen Herausforderungen ist Frau Ennemoser als Referentin und Autorin in den Bereichen Innovativlohngestaltung sowie zu aktuellen Themen wie Mindestlohnupdates und dem Betriebsrentenänderungsgesetz vielfältig aktiv.

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