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25/01/2018
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Formulierungen in Arbeitszeugnissen – das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen

Arbeitszeugnisse sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitslebens, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer: Zum einen hat der Arbeitgeber eine rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer gegenüber, ihm bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen. Zum anderen sind Zeugnisse für Bewerbungen und den weiteren beruflichen Werdegang von Arbeitnehmern von großer Bedeutung. Daher sollte sich jeder, der ein Arbeitszeugnis bekommt genauestens darüber informieren, worauf es bei Arbeitszeugnissen ankommt.

Der rechtliche Hintergrund und rechtliche Aspekte von Arbeitszeugnissen

Jeder Arbeitnehmer hat einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Gesetzlich geregelt ist dieser in § 109 GewO. So verlangt das Gesetz in Absatz 1: „Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“ Darüber hinaus fordert §109 GewO in Absatz 2, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss und keine Merkmale oder Formulierungen enthalten darf, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. Alles klar soweit, oder?

Geheimcodes in Arbeitszeugnissen – so entschlüsseln Sie die Formulierungen

Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Bestandteil der Bewerbung. Es lohnt sich daher genau auf die Formulierungen zu achten.
Zusätzlich zu den im Gesetz in §109 GewO schriftlich fixierten Regelungen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung festgelegt, dass ein Zeugnis wahr und wohlwollend sein muss. Das bedeutet, es muss zwar einerseits der Wahrheit entsprechen, darf aber andererseits das berufliche Fortkommen eines ehemaligen Mitarbeiters nicht dadurch erschweren. Um diese Anforderungen zu erfüllen, haben sich im Arbeitszeugnis Geheimcodes etabliert, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber entschlüsseln können sollten. Formulierungen wie „Der Mitarbeiter erledigte seine Aufgaben stets selbständig mit äußerster Sorgfalt und Genauigkeit“ zeugen etwa von einer hohen Qualität und entsprechen in Zeugnisnoten übersetzt einem „Sehr gut“. Ausdrücke wie „Der Mitarbeiter entsprach im Allgemeinen den Anforderungen“ oder „… hat unseren Erwartungen weitestgehend entsprochen“ hingegen klingen sehr ähnlich – entsprechen jedoch der Note „Mangelhaft“.

Darauf sollten Arbeitgeber und Personaler im Arbeitszeugnis achten

Da Arbeitszeugnisse nach dem Willen von Gesetzgebung und Rechtsprechung „wohlwollend“ verfasst sein müssen, lesen sie sich alle irgendwie gleich und fast immer positiv – vermeintlich, denn der Schein trügt oftmals. Im Anschreiben präsentieren sich Kandidaten immer überschwänglich als ideale Besetzung – doch ein Vergleich von Anschreiben und Arbeitszeugnis kann hier erhellende Erkenntnisse ans Tageslicht fördern. Personaler und neue Arbeitgeber sollten deshalb nicht nur auf verklausulierte Formulierungen achten, sondern auch auf vier weitere wichtige Punkte: 1. Decken sich die Angaben im Lebenslauf und Anschreiben des Bewerbers mit denen im Arbeitszeugnis? 2. Belegt das Arbeitszeugnis die in der Stellenausschreibung erwünschten und geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten? 3. Verraten bisherige Arbeitgeber in früheren Arbeitszeugnissen etwas „zwischen den Zeilen“ und in „Geheimcodes“ etwas über den Bewerber? 4. Haben sich bei einem Vergleich von früheren Arbeitszeugnissen die Leistungen des Bewerbers positiv entwickelt? Für Unternehmen ist es deshalb wichtig, alle wichtigen Personaldaten akribisch zu führen und zu verwalten, um im Falle der Kündigung eines Arbeitnehmers ohne viel Aufwand ein korrektes Arbeitszeugnis erstellen zu können. Tools wie rexx Digitale Personalakte etwa vereinfachen die Verwaltung aller relevanten Daten eines Mitarbeiters und bringen somit eine spürbare Zeitersparnis bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen. Und das nützt am Ende sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
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