Das Thema Altersvorsorge beschäftigt viele Arbeitnehmer und ist vor allem für die jüngere Generation von Bedeutung. Neben Angeboten wie der privaten Altersvorsorge oder der Riester-Rente besteht auch die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge. Mit einer solchen Betriebsrente lässt sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter vorsorgen. Doch die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich nicht immer, und es gibt einiges zu beachten.
Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Das Rentenniveau sinkt. Wer im Alter seinen Lebensstandard halbwegs halten will, kann zusätzlich Kapital ansparen. Eine Möglichkeit stellt die betriebliche Altersversorgung (bAV) dar. Früher war die betriebliche Altersvorsorge eine freiwillige Zusatzleistung der Arbeitgeber. Heute haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.
Die Finanzierung übernehmen meist größtenteils die Arbeitnehmer, indem sie Teile ihres Bruttogehalts für eine betriebliche Rente einsetzen. Zusätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich zu beteiligen, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Seit 2019 gilt für Neuverträge ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent. Seit 2022 gilt diese Pflicht auch für bereits bestehende Verträge. Diese Regelung gilt unverändert auch im Jahr 2026.
Da die Beiträge für die Betriebsrente vom Bruttogehalt abgehen, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Arbeitnehmer profitieren in der Ansparphase von Steuer- und Sozialabgabenersparnissen innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen.
2026 gelten folgende Höchstbeträge:
- Steuerfrei sind Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Sozialversicherungsfrei sind Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
In der Rentenphase muss die ausgezahlte Betriebsrente vollständig versteuert werden. Zusätzlich fallen bei gesetzlich Krankenversicherten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge
Für die betriebliche Altersvorsorge schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung ab. Er setzt dafür in der Regel einen bestimmten Betrag vom Gehalt des Arbeitnehmers ein.
Dabei stehen zwei Wege zur Auswahl:
- Der Arbeitgeber finanziert die Betriebsrente vollständig allein, oder
- der Arbeitnehmer nutzt die Entgeltumwandlung und erhält einen Arbeitgeberzuschuss.
Im ersten Fall setzt der Arbeitnehmer selbst kein Geld ein. Wie bei jeder betrieblichen Altersvorsorge unterliegt die spätere Rentenzahlung der Einkommensteuer sowie den vollen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Im zweiten Fall investiert der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in die bAV. Dies lohnt sich in der Praxis vor allem dann, wenn der Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestzuschuss von 15 Prozent übersteigt oder freiwillig höhere Zuschüsse leistet.
Ab 2026 gewinnen zudem sogenannte Opt-out-Modelle an Bedeutung.
Dabei werden Beschäftigte automatisch in ein bAV-Modell einbezogen, können der Teilnahme jedoch aktiv widersprechen. Ziel ist es, die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge insbesondere bei jüngeren Beschäftigten zu erhöhen.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab und ist nur individuell zu beantworten. Die Beiträge gehen vom Bruttogehalt ab, deshalb müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen, solange sie unter den Höchstgrenzen bleiben. Dieser Vorteil relativiert sich für den Arbeitnehmer aber spätestens in der Phase der Ausbezahlung, denn die Rente ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. Der steuerliche Vorteil in der Ansparphase ist letzten Endes eine Verschiebung der Abgaben in das Rentenalter. Immerhin ist dann der Steuersatz normalerweise geringer als im Arbeitsleben.
In der Ansparphase besteht ein Schutz vor Zugriffen von staatlicher Seite. Nach einem Antrag auf Grundsicherung etwa zählt das Kapital aus der Ansparphase nicht zum anrechenbaren Vermögen. Anders als bei vielen Kapitallebens- oder Rentenversicherungen sind die Abschluss- und Verwaltungskosten bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel geringer, das bedeutet somit ein Kostenvorteil für den Arbeitnehmer.
Während der Ansparphase besteht ein Pfändungs- und Grundsicherungsschutz. Das angesparte Kapital wird nicht als verwertbares Vermögen angerechnet. Im Rentenalter bleibt bei Bezug von Grundsicherung ein Sockelbetrag von mindestens 100 Euro anrechnungsfrei; darüber hinaus sind bis zu 30 Prozent der Betriebsrente bis zu einem Höchstbetrag geschützt.
Im Vergleich zu privaten Vorsorgelösungen fallen bei der betrieblichen Altersvorsorge häufig geringere Abschluss- und Verwaltungskosten an. Zudem sind Gesundheitsprüfungen meist vereinfacht oder entfallen ganz.

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge
Die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge vermindert die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Damit verringern sich auch Ansprüche wie Kranken-, Eltern- und Arbeitslosengeld und auch die Rente fällt geringer aus. Gesetzlich Krankenversicherte müssen zudem Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung für die betriebliche Rente bezahlen, und zwar nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern den gesamten Betrag.
Manche Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern lediglich die üblichen Direktversicherungen zu den gleichen teuren Konditionen an. Denn grundsätzlich wählt der Arbeitgeber den Versorgungsträger aus. Kosten, Anlageformen und Leistungen bleiben intransparent und eine garantierte Rentenhöhe gibt es nicht. Der Arbeitgeber übernimmt keinerlei Garantie oder Haftung dafür, dass die eingezahlten Sparbeiträge erhalten bleiben oder eine Mindestrente erreicht wird. Außerdem steht das angesparte Kapital vor Antritt der Rente nicht zur Verfügung.
Von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren
Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich besonders dann, wenn sich der Arbeitgeber über den gesetzlichen Mindestzuschuss hinaus beteiligt. Gerade für Beschäftigte mit geringerem Einkommen existiert eine zusätzliche Förderung.
2026 gilt weiterhin der Arbeitgeber-Förderbetrag nach § 100 EStG:
- Für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 2.200 Euro kann der Arbeitgeber 30 Prozent seiner zusätzlichen bAV-Beiträge über die Steuer verrechnen.
- Voraussetzung ist ein jährlicher Arbeitgeberbeitrag von mindestens 240 Euro.
Eine geplante Ausweitung dieser Förderung ist erst ab 2027 vorgesehen.
Neben den finanziellen Aspekten spielt die bAV auch eine wichtige Rolle im Employer Branding. Sie kann helfen, Fachkräfte zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden.
Modelle der betrieblichen Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersvorsorge lassen sich mehrere Modelle unterscheiden. Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seiner Angestellten abschließt. Die Kosten werden in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die Direktversicherung erfordert wenig Aufwand und eignet sich damit besonders für kleine Unternehmen.
Pensionskassen sind spezielle Lebensversicherungen, die von einem oder von mehreren Unternehmen gebildet werden. Pensionsfonds sind Versorgungseinrichtungen, die den Arbeitnehmern einen Anspruch auf Leistungen zusichern. Sie sind bei der Geldanlage flexibler als andere Modelle, was einerseits höhere Renditen ermöglicht, andererseits aber ein höheres Risiko mit sich bringt. In Form einer Direktzusage oder Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, Mitarbeitern im Rentenalter eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Dafür bildet das Unternehmen entsprechende Rücklagen.
Wechsel des Arbeitnehmers
Wechselt ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber, kann eine bestehende Anwartschaft aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds grundsätzlich mitgenommen werden. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Portabilität, sofern der Vertrag ab 2005 abgeschlossen wurde.
Der neue Arbeitgeber kann die bestehende Versorgung fortführen oder die Übertragung in sein eigenes Versorgungssystem verlangen. Diese Regelungen gelten auch im Jahr 2026 unverändert.
Betriebliche Altersvorsorge – Häufige Fragen und Antworten
Was ist betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zusätzliche Form der Altersversorgung, die Arbeitnehmende über ihren Arbeitgebenden aufbauen können. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und hilft dabei, den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Arbeitnehmende sparen einen Teil ihres Gehalts steuer- und sozialversicherungsbegünstigt in einen Vorsorgevertrag ein. Oftmals beteiligt sich auch der Arbeitgebende an den Beiträgen.
Welche Durchführungswege gibt es?
Es gibt verschiedene Wege der betrieblichen Altersvorsorge, etwa Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und direkte Zusage. Jeder Weg hat eigene rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen.
Wer kann eine betriebliche Altersvorsorge abschließen?
Grundsätzlich können Arbeitnehmende, die in einem Unternehmen angestellt sind, eine betriebliche Altersvorsorge nutzen. In vielen Fällen gilt ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Was bedeutet Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Arbeitnehmende auf einen Teil ihres Bruttogehalts zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge. Dadurch wird die Vorsorge finanziert und gleichzeitig die Steuer- und Sozialabgabenlast reduziert.
Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge?
Sie hilft beim Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung, kann steuerliche Vorteile bieten und durch Beiträge des Arbeitgebenden attraktiver werden. Zudem sind die Beiträge oft sicher vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt.
Wie wirkt sich betriebliche Altersvorsorge auf Steuern und Sozialabgaben aus?
Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge werden bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuerlich gefördert und sind sozialversicherungsfrei, was die effektive Belastung senken kann.
Wann erhalte ich Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge?
Die Leistungen werden in der Regel im Rentenalter ausgezahlt. Der genaue Zeitpunkt hängt vom gewählten Durchführungsweg und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Welche Risiken sollte ich bedenken?
Wie bei jeder langfristigen Vorsorge können Faktoren wie Renditeentwicklung, Kosten und steuerliche Änderungen Einfluss auf die spätere Leistung haben. Eine individuelle Beratung kann helfen, passende Entscheidungen zu treffen.