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15/05/2019
Arbeitszeiterfassung
15/05/2019
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Arbeitszeiterfassung – Was das EuGH-Urteil für Unternehmen bedeutet

Ein mit Spannung erwartetes Urteil hat gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet. Der EuGH befasste sich mit der Klage aus Spanien, in wieweit geleistete Überstunden von Arbeitgebern dokumentiert werden müssen. Das Urteil schlug dann aber gewaltig ein.

Demnach müssen nicht nur Überstunden von Arbeitgebern dokumentiert werden, vielmehr ist es notwendig die gesamte Arbeitszeit aufzuschreiben. Das Urteil müssen (Az.: C-55/18) hat nun weitreichende Auswirkungen, denn auch in Deutschland gibt es lediglich eine Pflicht zur exakten Erfassung von Überstunden. Das ist seit gestern also nicht mehr ausreichend.

Pflicht zur Zeiterfassung hat weitreichende Auswirkungen

Arbeitszeiterfassung: Die Arbeitszeiten müssen erfasst werden

Während Gewerkschaften jubeln, sind Arbeitgeberverbände schockiert. Die Reaktionen reichen von „totaler Überwachung“ bis hin zum Jubel über die „Abschaffung der Flatrate-Arbeit“. Fakt ist: Mit dem Urteil und der daraus folgenden Aufzeichnungspflicht wird die Vertrauensarbeitszeit praktisch beerdigt. Noch denkt allerdings niemand so richtig daran, was das Urteil für Arbeitgeber bedeutet. Denn sie sind demnächst in der Pflicht und sehen eine riesige Bürokratiewelle auf sich zukommen. Auch Leute im Homeoffice oder Außendienst werden vor ein Problem gestellt: Wie bekommen sie ihre Arbeitszeit zweifelsfrei dokumentiert? Die Stechuhr aus früheren Tagen jedenfalls wird in der heutigen, komplexen Arbeitswelt nicht mehr zum Einsatz kommen, oder wie es die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) formuliert „Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren“.

Webbasierte mobile Zeiterfassung als Lösung

Sinnvoller und wesentlich praktikabel ist eine Zeiterfassung, die sowohl von stationären Zeiterfassung-Terminals als auch von mobilen Geräten mit einer Zeiterfasssung App vollständig webbasiert abgewickelt wird. Zu Dokumentationszwecken gehören die Zeitbuchungen dann auch in eine Digitale Akte. Schließlich werden später staatliche Aufsichtsbehörden, wie z.B. das Gewerbeaufsichtsamt die Einhaltung der Vorschriften überwachen und auf Anfrage Auskunft erhalten. Die rexx Zeiterfassung bietet bereits alle Features, die eine moderne Zeitwirtschaft haben muss. Die mandantenfähige Software erfasst die Arbeitszeit- und Abwesenheitsdaten für verschiedene Standorte, Geschäftseinheiten oder Abteilungen. Das rexx HR Tool bietet nationale spezifische Regelwerke gemäß lokaler Gesetzgebung und ist in diversen Sprachen verfügbar. Neben der Zeiterfassung ist mit dem VacationManager auch eine Urlaubsverwaltung erhältlich. Bis das EuGH-Urteil letztlich in allen europäischen Ländern in nationales Recht umgesetzt ist, wird noch einige Zeit ins Land gehen. Zeit in der sich Unternehmen aber schon mal Gedanken zur Umsetzung der neuen Richtlinie machen können. Denn eins ist sicher: Die Pflicht zur Zeiterfassung wird definitiv kommen.

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