Im Personalwesen bzw. in der Personalwirtschaft wird die Beförderung (Englisch: Promotion) als eine Höherstufung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber im Unternehmen bezeichnet. Der Karrieresprung ist ein hierarchischer Aufstieg innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation, über dessen Rangordnung der Arbeitgeber verfügt und jedem Mitarbeitenden je nach Leistung, Erfahrung und Expertise eine Position zuteilt.
Aufstiegspositionen werden normalerweise in Folge von zwei Entwicklungen neu besetzt:
In der Regel gehen mit dem beruflichen Advancement weitreichendere Fach- und Führungskompetenzen einher, die zumeist ein weitläufigeres Aufgabengebiet, zusätzliche Verantwortlichkeiten und erweiterte Befugnisse auf Entscheidungsebene sowie eine Gehaltserhöhung umfassen.
Neben der Basis bereits exzellente Arbeit zu verrichten, gehört zu den Voraussetzungen für eine Beförderung vor allem der Wille größere Verantwortung zu übernehmen, die Bereitschaft sich weiterzubilden und unter Umständen das Einverständnis mehr Zeit, sprich Arbeitsstunden, zu investieren.
Abseits der individuellen Leistungen und Anforderungen kann sich die Länge bzw. Dauer der Unternehmenszugehörigkeit und damit einhergehende Personalentwicklung genauso als weiteres Aufstiegskriterium herauskristallisieren wie das Arbeitszeugnis und die dienstliche Bewertung.
Hinzu kommt, dass viele Unternehmen bzw. Organisationen ihre individuellen Attribute haben, die in die Bewertung von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten fließen, um die beste Person für den Job zu finden. Allerdings sollten vor allem diese Aufstiegskriterien innerhalb eines Unternehmens bzw. einer Organisation klar und deutlich an die Belegschaft kommuniziert werden, um Unmut, Unzufriedenheit und Missverständnissen vorzubeugen, aber auch möglichem Konfliktpotenzial mit Transparenz zu entgegnen.
Offene Kommunikation sowie regelmäßige Mitarbeitergespräche oder kontinuierliches Feedback des Vorgesetzten können Mittel und Wege sein, um Mitarbeitenden eine Standortbestimmung über eine mögliche Beförderung zu geben. Diese erfolgt in der Regel schriftlich und unterliegt den Statuten und Vorgaben des Diskriminierungsverbots im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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