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DSGVO - Alles Wissenswerte zum Thema
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DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielt in jedem Unternehmen eine Schlüsselrolle. Unabhängig von der Größe des Betriebs gelten die Verordnungen. Ein fundiertes Verständnis der DSGVO ist also entscheidend, um sämtliche gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und nicht in Fettnäpfchen zu treten. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema DSGVO.


Definition: Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine umfassende Verordnung der Europäischen Union, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. Sie gilt für alle Organisationen, die solche Daten von EU-Bürgern verarbeiten, unabhängig von ihrem Standort. Sie fordert Unternehmen auf, angemessene Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

DSGVO in Unternehmen

Geschichte der DSGVO

Die Entwicklung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eng mit der Evolution des Datenschutzes in Europa verbunden. Vor der DSGVO gab es die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995, die in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt wurde, was zu einem Flickenteppich von Regelungen führte. Die Notwendigkeit einer einheitlichen Datenschutzpolitik wurde mit dem Aufkommen neuer Technologien und der zunehmenden Digitalisierung immer deutlicher.

Die DSGVO wurde schließlich nach langen und intensiven Diskussionen verabschiedet, um ein einheitliches Datenschutzniveau in der gesamten EU zu gewährleisten und den Bürgern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu geben. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und ersetzte die früheren nationalen Gesetze und die EU-Datenschutzrichtlinie.

Was deckt die DSGVO alles ab?

Die Datenschutz-Grundverordnung deckt ein breites Spektrum an Aspekten im Bereich des Datenschutzes ab. Einige der wichtigsten Punkte sind:

  1. Recht auf Auskunft: Personen haben das Recht, von Organisationen zu erfahren, ob und welche ihrer personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

  2. Recht auf Berichtigung: Betroffene haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.

  3. Recht auf Vergessenwerden: Unter bestimmten Umständen können Personen die Löschung ihrer Daten verlangen.

  4. Datenportabilität: Dies ermöglicht es Personen, ihre Daten von einem Dienstleister zu einem anderen zu übertragen.

  5. Einschränkung der Verarbeitung: In bestimmten Fällen können Personen verlangen, dass die Verarbeitung ihrer Daten eingeschränkt wird.

  6. Widerspruchsrecht: Personen können der Verarbeitung ihrer Daten aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen.

  7. Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling: Die DSGVO setzt Grenzen für automatisierte Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling in der Personalakte.

  8. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Unternehmen müssen Datenschutzprinzipien wie Datenminimierung und -sicherheit von Anfang an in ihre Produkte und Dienstleistungen integrieren.

Diese Punkte bilden das Grundgerüst der DSGVO und haben erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten und schützen.

DSGVO für Mitarbeiter

Personenbezogene Daten unter der DSGVO

Die DSGVO definiert personenbezogene Daten als alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Diese Definition umfasst eine breite Palette von Datenarten:

  • Grundlegende Identitätsinformationen wie Name und ID-Nummern.
  • Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
  • Online-Identifikatoren wie IP-Adressen und Cookies.
  • Biometrische Daten für die eindeutige Identifizierung einer Person.
  • Gesundheitsdaten, die persönliche Gesundheitsinformationen enthalten.
  • Rassische oder ethnische Daten, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen.


Im Kontext der DSGVO ist es für Unternehmen wichtig, den Umfang und die Art der von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten genau zu kennen, um sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens aufzuhalten.

Bundesdatenschutzgesetz: Ein Überblick

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist Deutschlands nationaler Rechtsrahmen für Datenschutz, angepasst an die Anforderungen der DSGVO. Es dient der weiteren Spezifizierung und Ergänzung der EU-weiten Verordnung, mit besonderem Fokus auf die in Deutschland geltenden Datenschutzstandards.

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im BDSG

Eines der Kernthemen des BDSG ist die Regelung zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten. Unternehmen sind unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überwachen und als Ansprechpartner für datenschutzbezogene Anfragen zu fungieren.

Schutz sensibler Datenkategorien nach BDSG

Ein weiterer wichtiger Aspekt des BDSG betrifft den Umgang mit sensiblen Datenkategorien, wie Gesundheitsdaten oder Informationen zur rassischen und ethnischen Herkunft. Hier setzt das BDSG spezifische Grenzen und Bedingungen für die Verarbeitung solcher Daten, um ein höheres Schutzniveau zu gewährleisten.

Überwachung und Datenschutz am Arbeitsplatz

Schließlich befasst sich das BDSG mit der Überwachung und Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Diese Regelungen sind entscheidend, um die Privatsphäre der Mitarbeiter zu wahren und gleichzeitig sicherheitsrelevante Interessen des Unternehmens zu berücksichtigen.

Das Gesetz definiert klar, unter welchen Umständen und in welchem Ausmaß solche Überwachungsmaßnahmen zulässig sind.

Datenschutz in Unternehmen: Anforderungen und Umsetzung

Im Kern der DSGVO stehen klare Anforderungen an Unternehmen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Unternehmen eine Reihe von Maßnahmen ergreifen:

  • Einführung von Datenschutzrichtlinien und -prozessen
  • Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter im Bereich Datenschutz
  • Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei neuen Projekten
  • Etablierung von Verfahren zur Reaktion auf Datenschutzverletzungen


Entscheidend ist, klare Verantwortlichkeiten im Bereich Datenschutz zu definieren – etwa die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten und die Schaffung einer Datenschutzkultur in der gesamten Organisation.

DSGVO am Arbeitsplatz

Datenschutz am Arbeitsplatz: Richtlinien und Verantwortlichkeiten

Der Datenschutz am Arbeitsplatz ist ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Praxis. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Mitarbeiterdaten gemäß den DSGVO-Richtlinien geschützt und vertraulich behandelt werden.

Das umfasst unter anderem:

  • Entwicklung klarer Datenschutzrichtlinien für Mitarbeiter
  • Einhaltung der Grundsätze der Datenminimierung und Zweckbindung
  • Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiterdaten gegen unbefugten Zugriff und Missbrauch


Datenschutz in der Personalabteilung: Besondere Herausforderungen und Lösungen

In der Personalabteilung eines Unternehmens entstehen besondere Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes, da hier sensible Mitarbeiterdaten verarbeitet werden. Um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen, sind folgende Schritte wesentlich:

  • Sorgfältige Datenverarbeitung: Die Personalabteilung muss sicherstellen, dass die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten strikt zweckgebunden erfolgt und die Daten nicht für unzulässige Zwecke genutzt werden.

  • Datensicherheit gewährleisten: Es müssen robuste Sicherheitsmaßnahmen implementiert werden, um die Mitarbeiterdaten vor unbefugtem Zugriff und Datenlecks zu schützen.

  • Einhaltung der Rechte der Mitarbeiter: Die Personalabteilung muss die Rechte der Mitarbeiter, wie das Recht auf Auskunft und das Recht auf Datenlöschung, respektieren und umsetzen.

Das BDSG legt bei Verstößen gegen die DSGVO die Sanktionen und Bußgelder fest, was für Unternehmen einen wesentlichen Anreiz darstellt, die Vorgaben, besonders in der Personalabteilung, ernst zu nehmen und umzusetzen.

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