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Jobsharing

Als flexibles Arbeitszeitmodell erfreut sich Jobsharing immer größerer Beliebtheit und bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Mehrwerte. Wie Unternehmen und Mitarbeiter von dem Modell profitieren, welche verschiedenen Formen es gibt und was bei der Umsetzung zu berücksichtigen ist, erfahren Sie hier.

Was ist Jobsharing überhaupt?

Jobsharing, das auch als Arbeitsplatzteilung bezeichnet wird, ist neben Teilzeit und Homeoffice ein flexibles Arbeitszeitmodell, das auf Teilzeitarbeit basiert. Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Arbeitnehmer einen Vollzeitarbeitsplatz. Im Unterschied zur Teilzeit sind die Teilzeitstellen bei der Arbeitsplatzteilung jedoch nicht unabhängig voneinander, sondern die Kollegen übernehmen gemeinsam die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Vollzeitstelle. Die genaue Aufteilung obliegt hierbei in der Regel den Arbeitnehmern und nicht dem Arbeitgeber. Die Gründe, aus denen sich Mitarbeiter für das Jobsharing entscheiden, sind vielfältig. Hinter der Entscheidung steht oft der Wunsch nach mehr Freizeit, einer besseren Work-Life-Balance oder Zeit für Weiterbildung und Studium.

Formen und Modelle der Arbeitsplatzteilung

Abhängig von der Organisation der Arbeitsplatzteilung in Hinblick auf die Aufgaben- und Kompetenzbereiche sowie Arbeitszeit der Partner, gibt es verschiedene Formen des Jobsharings. Die bekanntesten von ihnen sind:

  • Job-Splitting
  • Job-Pairing
  • Top-Sharing

Beim Job-Splitting ist die Vollzeitstelle auf zwei oder mehrere voneinander unabhängige Teilzeitstellen aufgeteilt. Die Arbeitnehmer übernehmen die gleichen Aufgaben mit demselben Ziel und arbeiten eigenverantwortlich zu unterschiedlichen Zeiten und unabhängig voneinander, wobei sie kaum oder gar nicht miteinander interagieren oder kooperieren. Im Unterschied dazu arbeiten die Partner beim Job-Pairing an einer gemeinsamen Aufgabe oder einem Projekt. Gemeinschaftlich tragen sie die Verantwortung der Vollzeitstelle und treffen Entscheidungen. Bei dieser Form der Arbeitsplatzteilung ist eine enge Abstimmung in Bezug auf die Aufgabenerfüllung notwendig. Eine Variante des Job-Pairing ist das Top-Sharing, bei dem sich zwei oder mehr Mitarbeiter eine Führungsposition teilen. Sie tragen gemeinsam die Verantwortung in Hinblick auf die Mitarbeiterführung, Investitionen und strategische Entscheidungen. Wichtig ist, dass sie besonders gut miteinander auskommen und den gleichen Führungsstil haben.

Darüber hinaus unterscheiden Experten noch weitere Modelle der Arbeitsplatzteilung. Neben dem Peertandem, bei dem zwei Fachkräfte gemeinsam auf einer Vollzeitstelle arbeiten, gibt es unter anderem zeitlich befristete Tandems. Beim Succession Tandem teilen sich ein erfahrener Mitarbeiter und eine Nachwuchskraft die Stelle. Ziel ist es, dass der Juniorpartner die Stelle des Seniorpartners übernimmt. Ähnlich funktioniert das Legacy Tandem, bei dem ein ausscheidender Mitarbeiter mit seinem Nachfolger zusammenarbeitet. Beim Hop-on-Tandem bilden ein bestehender Mitarbeiter und ein Unternehmenseinsteiger ein Team. Es eignet sich zur frühzeitigen Bindung von Talenten oder zur Wiedereingliederung von Müttern oder Väter während oder nach der Elternzeit. In Crossfunktionalen Tandems arbeiten Mitarbeiter aus verschiedenen Funktionen oder Fachbereichen zusammen, um Wissen und Kompetenzen zu teilen.

Arbeitszeit beim Jobsharing flexibel gestalten

Als flexibles Arbeitszeitmodell bietet Jobsharing die Möglichkeit, Arbeitszeit und Aufgaben unterschiedlich aufzuteilen. So können sich mehrere Arbeitnehmer auf einer Vollzeitstelle lediglich die Arbeitszeit teilen oder gemeinsam an einem Projekt arbeiten, wobei gemeinsame Bürotage die Planung und Organisation erleichtern. Die Aufteilung der 100-Prozent-Stelle kann hierbei unterschiedlich ausfallen, ob klassisch 50/50 oder 40/60, 30/70 oder 40/60. Allerdings muss die Arbeitszeit nicht immer 100 Prozent ergeben. Bei Modellen mit einer Aufsplittung von 60/60 oder 70/70, zum Beispiel in Führungspositionen, überschneiden sich die Arbeitszeiten, damit sich die Kollegen besser abstimmen können. Wann die Kollegen arbeiten, kann ebenfalls variieren – die Aufteilung in eine Früh- und Spätschicht ist ebenso möglich wie die Arbeit in Vollzeit verteilt auf eine halbe Woche pro Job-Sharer. In der Regel können bei der Arbeitsplatzteilung jedoch beide Arbeitnehmer nicht völlig zur selben Zeit arbeiten.

Rechtliche Grundlagen

Ganz unabhängig davon, wie die Arbeitnehmer ihre Arbeitsstunden untereinander aufteilen und ableisten: die Arbeitszeiten müssen in jedem Fall mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. In einem Arbeitsplan, der rechtsverbindliche Wirkung hat, legen die Kollegen ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich fest und jeder von ihnen erhält einen eigenen und unabhängigen Arbeits- bzw. Tarifvertrag auf Teilzeitbasis. Darin ist die jeweilige Stundenzahl, die Zahlung des Arbeitsentgelts, der Urlaubsanspruch sowie Urlaubsgeld und -entgelt mit dem Arbeitgeber geregelt. Das Jobsharing ist in §3 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) geregelt, wobei zwischen den Arbeitnehmern keine Rechtsbeziehungen entstehen. Das heißt auch, dass einer der Mitarbeiter nicht automatisch dazu verpflichtet ist, den anderen zu vertreten. Fällt ein Arbeitnehmer aus, besteht gemäß §13 Abs. 1 TzBfG für den anderen nur dann eine Pflicht, wenn dieser der Vertretung zugestimmt hat. Eine entsprechende Pflicht zur Vertretung kann vorab vereinbart und in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Mit dem Jobsharing-Modell verzichtet der Arbeitgeber teilweise auf sein Direktionsrecht. Arbeitgeber, die bestimmte Arbeits- oder Abwesenheitszeiten ihrer Arbeitnehmer nicht wünschen oder eine gegenseitige Vertretung der Partner regeln möchten, sollten dies deshalb im Arbeitsvertrag entsprechend ausdrücklich und genau regeln. Des Weiteren besteht für die Arbeitnehmer ein begrenzter Sonderkündigungsschutz: Scheidet einer der Partner aus, ist die Kündigung des anderen Mitarbeiters gemäß § 13 Abs. 2 TzBfG nicht zulässig. Der Arbeitgeber ist dann in der Verantwortung, den ausgeschiedenen Arbeitnehmer zu ersetzen – zum Beispiel durch personelle oder organisatorische Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einstellung eines neuen oder Versetzung eines bestehenden Mitarbeiters.

Welche Voraussetzungen müssen Arbeitnehmer erfüllen?

Nicht jeder Arbeitnehmer ist für das Jobsharing-Modell geeignet. Um gemeinsam auf ein berufliches Ziel hinzuarbeiten, ist es wichtig, dass beide Partner die richtige Einstellung haben und gut zusammenpassen. Die Arbeitsplatzteilung erfordert ein Höchstmaß an Sozial- und Teamkompetenz. Kommunikationstalent ist ebenso wichtig für den täglichen Austausch und Organisationstalent unerlässlich, um Aufgaben und Abläufe optimal aufzuteilen und zu organisieren. Die Arbeitnehmer müssen offen miteinander umgehen und Kritik sowohl äußern als auch akzeptieren können. Sind sie unterschiedlicher Meinung, ist Kompromissbereitschaft gefragt, um gemeinsam die beste Lösung zu finden. Nicht zuletzt erfordert Jobsharing ein enormes Vertrauen der Partner untereinander.

Vor- und Nachteile des Jobsharing-Modells

Die Arbeitsplatzteilung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlreiche Mehrwerte, ist aber ebenfalls mit Herausforderungen verbunden, wie zum Beispiel einem höheren Organisationsaufwand.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Teilzeitarbeit
  • mehr Flexibilität
  • Unterstützung durch den Partner
  • variable Arbeitszeiten
  • höhere Arbeitszufriedenheit und Motivation

Nachteile für den Arbeitnehmer

  • Konflikte zwischen den Partnern
  • ggf. Vertretungspflicht
  • Aufgabenfortschritt des Partners schwer nachvollziehbar
  • Zeit für Überschneidungen einplanen

Vorteile für Arbeitgeber

  • Arbeitsplatz während gesamter Arbeitszeit besetzt (im Unterschied zur reinen Teilzeitarbeit)
  • höhere Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit
  • stärkere Mitarbeiterbindung
  • doppelte Erfahrung und Kompetenz
  • bessere Leistungen
  • Arbeitgeberimage verbessert sich (Employer Branding)
  • Mitarbeiterausfall durch Vertretung vermeiden

Nachteile für den Arbeitgeber

  • höherer Organisationsaufwand
  • Zusammenspiel der Job-Sharer muss stimmen

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