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Outplacement

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Um nach dem Jobverlust möglichst schnell einen neuen Arbeitsplatz zu finden, kann Outplacement eine sinnvolle Lösung sein. Outplacement-Berater, die von Arbeitgebern beauftragt werden, unterstützen Mitarbeiter dabei, eine unvermeidbare Kündigung zu verarbeiten und neue Berufsperspektiven zu entwickeln. Das hat Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Was versteht man unter Outplacement oder Newplacement?

Der Begriff Outplacement kann mit Außenvermittlung oder Neuplatzierung übersetzt werden und wird synonym mit Newplacement verwendet. Er bezeichnet eine vom Arbeitgeber finanzierte Dienstleistung, bei der ausscheidende Arbeitnehmer durch eine Outplacement-Beratung dabei unterstützt werden, sich beruflich neu zu orientieren und positionieren. Die Maßnahmen beginnen mit der betriebsbedingten Kündigung des Mitarbeiters bis zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages oder zum Ende der Probezeit im neuen Arbeitsverhältnis. Das Gegenstück zum Outplacement ist Inplacement, das die Betreuung eines Arbeitnehmers in der Einarbeitungsphase bezeichnet.

Was ist eine Outplacement-Beratung?

Die Outplacement-Beratung kann entweder intern oder extern erfolgen, das heißt der Arbeitgeber beauftragt einen Outplacement-Berater, wenn ein Stellenabbau und Entlassungen unvermeidbar sind. Ziel ist es, den Trennungsprozess möglichst konfliktarm zu gestalten und die ausscheidenden Mitarbeiter in dieser ungewohnten und schwierigen Umbruchphase individuell zu unterstützen und in einen neuen Job zu begleiten. Die regelmäßige Karriereberatung unterstützt die Arbeitnehmer dabei, die Entlassung besser zu verarbeiten, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und ihre Karriere professionell zu planen.

Sie profitieren von den Marktkenntnissen des Outplacement-Beraters und seiner Erfahrung, mit den richtigen Techniken und Methoden Eigenmarketing zu betreiben. Sie helfen bei Fragen und Problemen in der Bewerbungsphase, geben Tipps bei der Bewerbung, trainieren die Arbeitnehmer für Vorstellungsgespräche und Online Assessments, identifizieren potenzielle Arbeitgeber und optimieren mit ihnen gemeinsam die Bewerbungsunterlagen.

Für welche Arbeitnehmer ist Newplacement geeignet?

Ursprünglich war das Outplacement nur Managern und Führungskräften vorbehalten. Inzwischen stellen Arbeitgeber aber auch anderen Mitarbeitern eine Outplacement-Beratung bei einer betriebsbedingten Kündigung zur Verfügung. Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie diese in Anspruch nehmen oder nicht. Bietet der Arbeitgeber das Outplacement an, trägt er in der Regel die Kosten. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass dieser das Newplacement bezahlt. Ausnahmen bestehen lediglich durch einen Sozialplan oder gültige Tarifverträge. Arbeitnehmer haben zudem die Möglichkeit, bei einer betriebsbedingten Kündigung über die Bezahlung der Outplacement-Beratung zu verhandeln. Je nach Position des Mitarbeiters und der Anzahl der entlassenen Angestellten kann das Outplacement individuell oder in Gruppen erfolgen.

Das Einzel-Outplacement wird in der Regel nur Fach- und Führungskräften und Managern angeboten. Das Gruppen-Outplacement ist sinnvoll, wenn Unternehmen ganze Abteilungen und mehrere Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen entlassen werden.

Funktion und Aufgaben: Wie läuft Newplacement ab?

Die Outplacement-Beratung beginnt idealerweise noch während des Beschäftigungsverhältnisses und endet mit der Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages oder dem Ende der Probezeit. So kann der Berater den Arbeitnehmer bereits während der Kündigung und in Kündigungsgesprächen begleiten und bezüglich einer Abfindung oder beim Aufhebungsvertrag beraten. In diesem Zusammenhang unterstützt er ihn in erster Linie auch bei der Aufarbeitung des Arbeitsplatzverlustes, da dieser für den Arbeitnehmer einen erheblichen Einschnitt bedeutet. In Hinblick auf die weitere Karriereplanung bietet der Outplacement-Berater professionelle Hilfe bei der Zielsetzung und beruflichen Orientierung. Auch wenn der Prozess für jeden Mitarbeiter individuell ausgerichtet ist, gibt es dennoch grundlegende Phasen der Newplacement-Beratung:

  • Bestandsaufnahme und Potenzialanalyse
  • Qualifikationsanalyse und -aufbau
  • Bewerbungsstrategie entwickeln
  • Jobsuche
  • Bewerbungsphase
  • Angebotsauswahl und Vertragsabschluss
Outplacement Erstgespräch mit Berater und Arbeitnehmerin

In einem Erstgespräch klären Berater und Arbeitnehmer gemeinsam den aktuellen Ist-Zustand in Hinblick auf die private und berufliche Situation. Hierbei nimmt der Outplacement-Berater eine realistische Einschätzung bezüglich der Jobperspektive vor. Im Anschluss daran folgt die Analyse der Qualifikationen: Kompetenzen, Erfahrungen und Stärken werden ebenso identifiziert wie Schwächen und Anforderungen bzw. Erwartungen, die der Arbeitsuchende mitbringen sollte. Besteht in konkreten Bereichen ein Defizit, unterstützt ihn der Berater bei entsprechenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Bei der Suche nach potenziellen Arbeitgebern legt er den Fokus auf passende Branchen und Positionen und kontaktiert gegebenenfalls auch Headhunter und Personalberater. Gemeinsam analysieren sie Stellenanzeigen und entwickeln eine Bewerbungsstrategie. Um die Chancen bei der Jobsuche zu verbessern, gilt es die Bewerbungsunterlagen zu optimieren, insbesondere Anschreiben und Lebenslauf. Auch das Üben und Vorbereiten von Vorstellungsgesprächen und Bewerbungstrainings (Assessment Center) gehört neben dem Absenden der Bewerbungsunterlagen in die Bewerbungsphase, wobei er den gesamten Bewerbungsprozess begleitet und wertvolles Feedback gibt. Abschließend unterstützt der Berater dabei, aus der Auswahl der Angebote das passende auszuwählen und berät nicht nur bei dem Abschluss des neuen Arbeitsvertrages, sondern betreut den Arbeitnehmer auch während der Einarbeitungszeit im neuen Anstellungsverhältnis (Inplacement).

Outplacement hat Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Das Newplacement bietet sowohl Unternehmen als auch entlassenen Mitarbeitern einen Mehrwert. Für Arbeitgeber bedeutet es, dass das Risiko für Rechtsstreitigkeiten mit ausscheidenden Angestellten sinkt, da die Arbeitslosigkeit in der Regel das Kernproblem des Konflikts ist. Das wirkt sich nicht zuletzt auch auf das Arbeitgeberimage und Employer Branding aus. In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist die Außenpräsentation für Unternehmen besonders wichtig. Imageschäden können sie vermeiden, indem sie gegenüber Mitarbeitern soziales Verantwortungsbewusstsein demonstrieren und besonders bei Kündigungen mit Bedacht vorgehen. Outplacement spielt in diesem Zusammenhang eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Trennungsprozess konfliktarm gestalten
  • Rechtsstreitigkeiten vermeiden
  • Imageschaden vorbeugen und Arbeitgeberimage verbessern
  • organisatorische und personelle Veränderungen schneller umsetzen
  • Leistungsabfall und Motivationsverlust bei Mitarbeitern verhindern
  • Gefahr von „Racheakten“ ehemaliger Mitarbeiter sinkt
Berufliche Neuorientierung durch Outplacement

Die Arbeitnehmer auf der anderen Seite werden vor einer drohenden Arbeitslosigkeit bewahrt, da Outplacement berufliche Neuorientierung bietet und die Wahrscheinlichkeit erhöht, in kurzer Zeit einen neuen und den eigenen Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden. Die Outplacement-Beratung kann den durch die Kündigung bedingten Schock abfangen, neue berufliche Perspektiven bieten und die Motivation festigen. Darüber hinaus erlangen die Arbeitnehmer durch die Karriereberatung wichtige Fähigkeiten für den Bewerbungsprozess, etwa für Vorstellungsgespräche, und werden in die Lage versetzt, eine Eigen-Marketing-Strategie zu entwickeln.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • professionelle Unterstützung
  • regelmäßige Beratung
  • stabile Motivation
  • Stärkung des Selbstbewusstseins
  • neue Berufsziele
  • Bewerbungsunterlagen optimieren
  • Selbstmarketing-Fähigkeiten trainieren
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