Was ist der Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Für Arbeitgeber ist die Erhöhung nicht nur eine Frage der Lohnabrechnung: Sie wirkt sich auch auf Minijobs, Arbeitszeitmodelle, Dokumentationspflichten, Budgetplanung und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben aus.

JahrMindestlohn
Januar 202512,82 Euro
Januar 202613,90 Euro
Januar 202714,60 Euro

Der Begriff Mindestlohn bezeichnet ein Arbeitsentgelt, das den Arbeitnehmern mindestens für die Erbringung ihrer Arbeit zusteht. Diese Lohnuntergrenze wird entweder vom Staat oder von den Tarifparteien festgelegt. Demnach ist zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und tarifvertraglichen Mindestlöhnen zu unterscheiden.

Arten des Mindestlohns

Ein Mindestlohn entspricht dem kleinsten rechtlich (gesetzlich oder tarifvertraglich) zulässigen Arbeitsentgelt. Regelmäßig wird der Mindestlohn über einen Stundensatz angegeben. Alternativ ist es möglich, diese Lohnuntergrenze über den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung zu regeln.

Es gibt verschiedene Arten von Mindestlöhnen, nämlich einen bundesweit wirkenden Mindestlohn sowie regionale, branchen- und berufsspezifische Versionen. In Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern gilt ein nationaler Mindestlohn. Anders ist die Situation in Österreich, Italien und Skandinavien. Hier gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber eine starke Tarifbindung, die je nach Land durch eine verpflichtende Mitgliedschaft in den Kammern, per Kollektivvertrag oder verfassungsrechtlich geschützt ist.

Ziele des Mindestlohns

Mindestlohn Berechnung mit Taschenrechner, Laptop und Unterlagen

Mit der Einführung eines Mindestlohns greifen die Entscheidungsträger in den Arbeitsmarkt ein und verfolgen damit diese Ziele:

  • Ziel 1: Arbeitnehmer vor Ausbeutung und Lohndumping durch den Arbeitgeber schützen und damit deren Verhandlungsposition stärken
  • Ziel 2: Armut der Arbeitnehmer trotz bezahlter Arbeit verhindern
  • Ziel 3: Subsistenzniveau sichern und angemessenen Lebensunterhalt garantieren

Das Hauptziel von Mindestlöhnen besteht darin, den Wohlstand der Gruppe der Geringst- und Geringverdiener durch einen höheren Lohn zu steigern und sie davor zu schützen, trotz Arbeit arm zu sein („Working Poor“). Die Absicherung der Existenz durch Arbeit dient auch dem öffentlichen Interesse und kann dazu beitragen, den sozialen Frieden in der Gesellschaft zu erhalten.

Allerdings ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns unter Ökonomen seit jeher umstritten, zumal sie in den Arbeitsmarkt eingreift. Die Kritiker stehen der Lohnuntergrenze skeptisch gegenüber, weil sie negative Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau und Jobwachstum befürchten.

Auch bezüglich der Einführung von branchenspezifischen Mindestlöhnen gab es in Deutschland gegensätzliche Positionen. Die Mehrheit der Arbeitgeberverbände nahm eine ablehnende Haltung ein, weil sie negative Beschäftigungseffekte befürchtete.

Eine andere Position vertraten die Gewerkschaften, die sich seit Mitte der 2000er-Jahre dafür aussprachen. Als Gründe nannten sie den deutlichen Anstieg atypischer Beschäftigungsverhältnisse, das erhebliche Wachstum des Niedriglohnsektors, eine steigende Zahl der Working Poor und die zunehmende soziale Ungerechtigkeit.

Mindestlöhne in Deutschland

In Deutschland gibt es mehrere Mindestlöhne mit unterschiedlichen Geltungsbereichen.

Gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn gilt als allgemeiner bundesweiter Mindestlohn für alle Arbeitnehmer in Deutschland in gleicher Höhe, soweit keine Ausnahme vorliegt. Demnach hat jede unselbstständig beschäftigte Person einen Anspruch auf diese Mindestentlohnung. Unternehmen dürfen bundesweit in keiner Branche weniger zahlen als den gesetzlichen Mindestlohn. Allerdings gibt es Personengruppen, die vom Mindestlohn ausgenommen sind:

  • Jugendliche unter 18 Jahren, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen
  • Auszubildende jeden Alters während der Berufsausbildung
  • Langzeitarbeitslose während der Wiedereingliederung (in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer Beschäftigung)
  • Praktikanten, die im Zuge einer schulischen Ausbildung oder eines Studiums ein verpflichtendes Praktikum absolvieren
  • Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum mit einer Dauer von bis zu drei Monaten absolvieren, um sich beruflich zu orientieren oder ein Studium aufzunehmen
  • ehrenamtliche Mitarbeiter
  • Jugendliche, die eine Einstiegsqualifizierung absolvieren, um sich auf die Berufsausbildung vorzubereiten

Branchen-Mindestlöhne

Mindestlohn im Handwerk: Bauarbeiter arbeitet auf einer Baustelle an einer Ziegelwand

Zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn existieren in Deutschland etliche Branchenmindestlöhne (zum Beispiel im Bauhauptgewerbe, in der Pflegebranche, im Elektrohandwerk oder in der Gebäudereinigung). Anders als der flächendeckende Mindestlohn gelten die branchenspezifischen Mindestlöhne nur für die Arbeitnehmer in den jeweiligen Branchen. Die Branchenmindestlöhne werden von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und in Tarifverträgen festgeschrieben. Der Gesetzgeber erklärt diese für allgemein verbindlich.

Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass der Branchen-Mindestlohn alle Beschäftigten in der jeweiligen Branche betrifft, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Mitglied des Arbeitgeberverbandes und tarifgebunden ist. Branchenmindestlöhne sind regelmäßig höher als der gesetzliche Mindestlohn.

Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland

Deutschland zählte viele Jahre zu den wenigen EU-Mitgliedstaaten, die keinen allgemeinen nationalen Mindestlohn hatten. Erst im Jahr 2014 wurde mit dem Gesetz zur Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns beschlossen.

Der flächendeckende Mindestlohn trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Zum damaligen Zeitpunkt lag er bei 8,50 Euro (brutto) pro Stunde. Die erste Anpassung erfolgte im Jahr 2017 auf eine Höhe von 8,84 Euro. Heute liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro.

Der deutsche Mindestlohn wurde seit seiner Einführung mehrere Male angehoben:

JahrMindestlohn
20158,50 Euro
20178,84 Euro
20199,19 Euro
20209,35 Euro
Januar 20219,50 Euro
Juli 20219,60 Euro
Januar 20229,82 Euro
Juli 202210,45 Euro
Oktober 202212,00 Euro
Januar 202412,41 Euro
Januar 202512,82 Euro
Januar 202613,90 Euro
Januar 202714,60 Euro

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung kontrolliert, ob die Arbeitgeber die Zahlung des Mindestlohns einhalten. Bei Verstößen gegen die Mindestlohnvergütung drohen empfindliche Geldbußen und ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Was bedeutet der Mindestlohn für Arbeitgeber und HR?

Für Arbeitgeber und HR-Abteilungen ist der Mindestlohn nicht nur eine gesetzliche Untergrenze, sondern ein wichtiger Prüfpunkt für rechtssichere Personalprozesse. Entscheidend ist nicht allein der aktuelle Betrag pro Stunde, sondern auch die korrekte Einordnung im konkreten Beschäftigungsverhältnis:

  • Gilt der gesetzliche Mindestlohn für die jeweilige Person?
  • Greifen Ausnahmen, ein Branchenmindestlohn oder tarifliche Vorgaben?
  • Und wie wirken sich Änderungen auf Minijobs, Arbeitszeiten, Zuschläge und die Entgeltabrechnung aus?

Besonders bei geringfügiger Beschäftigung sollten Unternehmen regelmäßig prüfen, ob Verdienstgrenzen und vereinbarte Arbeitsstunden noch zusammenpassen. Eine nachvollziehbare Arbeitszeiterfassung, aktuelle Stammdaten und klar geregelte Prüfprozesse helfen dabei, Fehler zu vermeiden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen.

Für HR wird der Mindestlohn damit zu einem Compliance-Thema, das Entgelt, Zeitwirtschaft, Vertragsdaten und Personalplanung eng miteinander verbindet.

Auswirkungen des Mindestlohns auf Wirtschaft und Armutsbekämpfung

Seit der Einführung im Jahr 2015 steht die Frage im Raum, wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf Wirtschaft und Armut auswirkt.

Beschäftigungsniveau

Entgegen einigen Befürchtungen gingen durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Arbeitsplätze nicht in großem Umfang verloren. Der befürchtete negative Effekt auf die Beschäftigung blieb aus. Es war sogar eine positive Entwicklung des Beschäftigungsniveaus seit 2015 zu beobachten.

Bei der Anzahl der Minijobs gab es einen moderaten Rückgang. Einige Minijobber wechselten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Vor allem Arbeitnehmer aus privaten Dienstleistungsbranchen wie Einzelhandel, Gastgewerbe und Wach- und Sicherheitsdienste spürten positive Auswirkungen.

Wettbewerbsfähigkeit

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns dürfte die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen nicht negativ beeinflusst haben. Dies ergab eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), die die Mindestlohnkommission in Auftrag gegeben hatte. Demnach verursachten die Mindestlohneinführung im Jahr 2015 und die erste Anpassung im Jahr 2017 kaum Marktaustritte. Einige Branchen konnten ihre Produktivität teilweise sogar steigern.

Armutsbekämpfung

Im Falle einer Mindestlohnerhöhung ist ein Anstieg der Kaufkraft zu erwarten. Zur Bekämpfung der Armut von Arbeitnehmern sind Mindestlöhne nur bedingt geeignet. Diese Lohnuntergrenzen können sich nur dann positiv auf den Wohlstand auswirken, wenn die Beschäftigten in hinreichendem Maß am Arbeitsmarkt teilnehmen. Dies trifft auf atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Minijobber nicht zu. Hier spielt auch die individuelle Lebens- und Haushaltssituation eine Rolle. Bei einer niedrigen Erwerbstätigkeit mit wenigen Arbeitsstunden und einem Haushalt mit vielen Mitgliedern bringt ein gesetzlicher Mindestlohn auf Stundenbasis nur eine geringfügige Entlastung.

Häufig gestellte Fragen zum Mindestlohn

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Er gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmenden in Deutschland, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Arbeitgeber sollten die Erhöhung frühzeitig in der Personal- und Budgetplanung berücksichtigen.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Da die Minijob-Grenze vom Mindestlohn abhängt, müssen Arbeitgeber regelmäßig prüfen, wie viele Stunden Minijobbende maximal arbeiten dürfen, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.

Wie viele Stunden darf man 2026 im Minijob arbeiten?

Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro und einer Minijob-Grenze von 603 Euro sind 2026 rechnerisch rund 43,38 Stunden pro Monat möglich. Die tatsächliche Arbeitszeit sollte sauber dokumentiert werden, damit die Verdienstgrenze nicht überschritten wird.

Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind unter anderem Auszubildende, Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten, bestimmte freiwillige Praktika bis zu drei Monaten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.

Gilt der Mindestlohn für Praktikanten?

Das hängt von der Art des Praktikums ab. Für Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium gilt der Mindestlohn nicht. Freiwillige Praktika können ausgenommen sein, wenn sie der Orientierung dienen oder ausbildungsbegleitend sind und nicht länger als drei Monate dauern. In anderen Fällen kann der Mindestlohn gelten.

Was passiert, wenn Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlen?

Wenn Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlen, drohen Nachzahlungen, Sozialversicherungsbeiträge und Bußgelder. Zudem kann ein Verstoß arbeitsrechtliche und reputationsbezogene Folgen haben. Deshalb sollten Unternehmen Entgelte, Arbeitszeiten und Dokumentation regelmäßig prüfen.

Wie wird der Mindestlohn kontrolliert?

Die Einhaltung des Mindestlohns wird in Deutschland durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls kontrolliert. Arbeitgeber müssen deshalb besonders in dokumentationspflichtigen Branchen sicherstellen, dass Arbeitszeiten korrekt, vollständig und nachvollziehbar erfasst werden.

Sind Zuschläge Teil des Mindestlohns?

Nicht jede Zahlung darf auf den Mindestlohn angerechnet werden. Entscheidend ist, ob die Zahlung die reguläre Arbeitsleistung vergütet oder einen besonderen Zweck erfüllt, etwa Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit. Arbeitgeber sollten Zuschläge, Sonderzahlungen und variable Vergütungsbestandteile daher sorgfältig prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Mindestlohn und Branchenmindestlohn?

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Dazu gehören die Prüfung von Stundenlöhnen, die korrekte Abrechnung, die Einhaltung von Minijob-Grenzen, die Arbeitszeitdokumentation in relevanten Bereichen und die regelmäßige Anpassung interner Prozesse bei neuen Mindestlohnwerten.

Warum ist der Mindestlohn für HR besonders relevant?

Für HR betrifft der Mindestlohn mehr als nur die Lohnabrechnung. Änderungen wirken sich auf Arbeitsverträge, Minijobs, Dienstpläne, Zeiterfassung, Budgetplanung und Compliance aus. Digitale HR-Prozesse helfen dabei, Änderungen nachvollziehbar umzusetzen und Risiken durch manuelle Fehler zu reduzieren.

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