Unternehmen, die sich im Zuge des Bewerbungsverfahrens zwischen mehreren Bewerbern entscheiden müssen, können diese zu einem Probearbeiten einladen, um eine endgültige Entscheidung treffen zu können. Dabei gilt es, konkrete Rahmenbedingungen einzuhalten, da es sich bei der Probearbeit arbeitsrechtlich gesehen nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt.
Inhaltsverzeichnis
Definition: Was ist unter Probearbeit zu verstehen?
Das Probearbeiten kann als Teil der Personalbeschaffung verstanden werden. Im Anschluss an die Bewerberauswahl, die geführten Interviews und Vorstellungsgespräche, bietet es eine weitere Möglichkeit, um sich zwischen mehreren Interessenten zu entscheiden. Die Arbeit auf Probe gestattet es sowohl dem Unternehmen als auch dem Bewerber, sich näher kennenzulernen. Der Arbeitgeber kann prüfen, wie der Bewerber mit realitätsnahen Aufgaben umgeht, ob er sich für die ausgeschriebene Stelle eignet, ob und wie er in der Lage ist selbstständig zu arbeiten und wie sein Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen ist. Der Bewerber hingegen gewinnt einen Einblick in das Arbeitsumfeld und die herrschende Arbeitsatmosphäre, lernt künftige Kollegen kennen und erhält die Gelegenheit, den potenziellen Arbeitgeber von seinen Qualifikationen für den Job zu überzeugen.
Arbeitsrechtliche Einordnung und Abgrenzung zur Probezeit
Die Probearbeit wird oft synonym mit der Probezeit verwendet, was arbeitsrechtlich betrachtet jedoch falsch ist. Bei der Arbeit auf Probe handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis. Sie ist für Unternehmen und Bewerber eine Entscheidungshilfe, ob es zu einer Personaleinstellung kommt oder nicht. Bei der Probezeit hat sich der Arbeitgeber bereits für einen Bewerber entschieden und mit ihm einen Arbeitsvertrag geschlossen. Die Probezeit ist eine vertraglich festgelegte Testphase, die nach §622 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine maximale Dauer von sechs Monaten hat. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können die Probezeit binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen beenden. Gegenüber der Probezeit ist das Probearbeiten deutlich kürzer. Gesetzlich gibt es keine Vorgaben, allerdings ist ein kurzer Zeitraum von ein bis fünf Tagen üblich.
Was müssen Arbeitgeber beim Probearbeiten beachten?
Arbeitgeber sehen sich vor die Herausforderung gestellt, dass aus dem Probearbeiten, das heißt aus dem Einfühlungsverhältnis, nicht unbeabsichtigt ein Arbeitsverhältnis entsteht. Um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden, können Unternehmen vorsorgen, indem sie einige wesentliche Dinge beachten. Die Probearbeit findet auf freiwilliger Basis statt, das heißt sowohl der Arbeitgeber als auch der Bewerber können sie jederzeit beenden. Darüber hinaus entscheiden drei wesentliche Kriterien darüber, ob aus der Probearbeit versehentlich ein Arbeitsverhältnis entstanden ist, können Arbeitgeber an folgenden drei Kriterien festmachen:
- Dauer
- Vergütung
- Aufgaben
Dauer: Der Zeitraum der Arbeit auf Probe ist gesetzlich nicht fest geregelt. In der Regel veranschlagen Arbeitgeber einen Probearbeitstag oder einige Stunden am Vor- oder Nachmittag. Allerdings sind auch mehrere Probearbeitstage möglich, wenn zum Beispiel gewisse Arbeiten nur zu bestimmten Tagen erledigt werden. Allerdings sollte die Probearbeit fünf Tage nicht überschreiten, andernfalls könnte der Verdacht entstehen, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt.
Vergütung: Da das Probearbeiten grundsätzlich kein Arbeitsverhältnis darstellt, müssen Arbeitgeber auch keine Vergütung an die Bewerber zahlen. Allerdings besteht die Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung, indem das Unternehmen zum Beispiel die Fahrtkosten übernimmt oder den Zeitaufwand des Interessenten honoriert. Diese sollte allerdings in einer Vereinbarung schriftlich festgehalten werden, damit sie nicht als Bezahlung für eine Arbeitsleistung gewertet wird.
Aufgaben: Das Unternehmen hat während der Probearbeit nur das Hausrecht, aber keine Weisungsbefugnis, da diese lediglich dem Kennenlernen der Bewerberkandidaten dient und dieser dem Unternehmen in dieser Zeit keine konkreten arbeitsbezogenen Aufgaben mit einem Mehrwert generieren darf. Arbeitgeber haben darauf zu achten, dass sie den Bewerbern während der Probearbeitszeit dementsprechend Aufgaben mit geringem Umfang oder Teil- bzw. Probeaufgaben auftragen, die zeitlich begrenzt sind oder nicht vollständig allein bewältigt werden können. Empfehlenswert ist ebenfalls, wenn die Interessenten nur hospitieren und den Arbeitsalltag beobachten. Firmen überschreiten das Einfühlungsverhältnis, wenn sie dem Bewerber wie einen regulären Mitarbeiter behandeln und eine entsprechende verwertbare Arbeitsleistung von ihm fordern, selbst ohne schriftliche Vereinbarung. In diesem Fall muss die Arbeit vergütet werden bzw. der Bewerber kann vor Gericht eine Vergütung fordern.
Arbeitsverhältnis statt Probearbeit: Konsequenzen für Arbeitgeber
Weisen weitere Indizien auf das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses hin, neben der Vergütung und verwertbarer Arbeitsaufgabe etwa das Einhalten von Arbeits- und Pausenzeiten oder das Tragen von Dienstkleidung, müssen Arbeitgeber mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Ein Einfühlungsverhältnis ist weder sozialversicherungspflichtig, noch muss es beim Finanzamt angemeldet werden. Erweist es sich jedoch als Arbeitsverhältnis, ist dieses nicht angemeldet und es entsteht der Verdacht auf Schwarzarbeit. Zudem gelten bei einem regulären Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Kündigungsfristen und es muss schriftlich gekündigt werden. Selbst bei einer sofortigen Kündigung durch den Arbeitgeber muss dieser mit einer Nachzahlung von mindestens einem Monatsgehalt rechnen. Dementsprechend ist für Arbeitgeber sinnvoll, eine schriftliche Vereinbarung über das Einfühlungsverhältnis in Form eines Probearbeitsvertrages zu treffen.
Was sollte ein Probearbeitsvertrag enthalten?
In einem Vertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihr Verhältnis zu Beginn des Probearbeitens klären und sich damit absichern. Neben der Angabe der Namen von Arbeitgeber und Bewerber, des Ortes und der Zeitspanne der Probearbeit ist auch der Ansprechpartner des Bewerbers zu nennen, an sich dieser während der Probearbeitszeit wenden kann. Zu den wichtigsten weiteren Punkten zählen folgende Vereinbarungen:
- der Interessent verpflichtet sich nicht zu einer Arbeitsleistung
- das Hausrecht des Unternehmens findet Anwendung
- die Probearbeit kann jederzeit von beiden Seiten beendet werden
- es gibt keine Vergütung bzw. eine Aufwandsentschädigung ist keine Vergütung für eine erbrachte Arbeitsleistung
Beim Probearbeiten auf Versicherung achten
Während der Arbeitnehmer in einem üblichen Arbeitsverhältnis über die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers abgesichert ist, greift im Falle der Probearbeit die private Unfallversicherung des Bewerbers. Bei Beschädigungen von firmeneigenem Eigentum greift dagegen die private Haftpflichtversicherung des Bewerbers. Eine Ausnahme besteht für arbeitslose Bewerber, die arbeitssuchend gemeldet sie. Hier greift der gesetzliche Versicherungsschutz, wenn die Agentur für Arbeit die Probearbeit angewiesen hat.
Tipps für Arbeitnehmer
Das Probearbeiten ist in den vergangenen Jahren von vielen Unternehmen ausgenutzt worden. Sie haben Bewerber kostenfrei im Unternehmen arbeiten lassen, obwohl diese gar nicht mehr Teil des Auswahlverfahrens waren. Bewerber sollten vor der Zusage zu einem Probearbeiten daher prüfen, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt. Werden sie noch vor dem Vorstellungsgespräch zur Probearbeit eingeladen, dauert diese länger als fünf Tage, fehlt eine Vor- und Nachbereitung und sind Aufgaben zu erledigen, die mit denen der Mitarbeiter vergleichbar sind, müssen Bewerber einer Einladung nicht zusagen. Handelt es sich dagegen um ein ernst gemeintes Angebot, können Interessenten sich gezielt darauf vorbereiten. Arbeitgeber nutzen die Probearbeitszeit, um das Verhalten der Bewerber gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen, ihre Aufnahmefähigkeit, Lernbereitschaft, Teamfähigkeit oder Belastbarkeit zu testen. Folgende Tipps helfen bei der Vorbereitung:
- Erwartungen vorab klären und festhalten, um sie im Nachhinein reflektieren zu können
- über das Unternehmen informieren
- auf Fangfragen und unerwartete Aufgaben vorbereiten
- keine anderen Termine und Verpflichtungen in den Zeitraum der Probearbeit legen
- pünktlich erscheinen und ggf. etwas mehr Zeit einplanen
- gepflegtes Auftreten und entsprechende Kleidung
- bescheiden, freundlich, höflich und respektvoll zeigen
- Engagement zeigen: Fragen stellen, Hilfe anbieten, Ideen vorschlagen
- Eindruck über den Arbeitsplatz sammeln: Arbeitsbedingungen, Unternehmenskultur, Kommunikation, Arbeitsumfang
- aufkommende Unklarheiten oder Fragen in der Nachbereitung bzw. im Feedbackgespräch klären
Checkliste für Arbeitgeber
Neben den oben genannten Kriterien, die zu berücksichtigen sind, um ein unbeabsichtigtes Arbeitsverhältnis zu vermeiden und dem Aufsetzen eines Probearbeitsvertrages, können sich auch Arbeitgeber anhand dieser Punkte auf das Probearbeiten vorbereiten:
- Was sind die Erwartungen an den Bewerber?
- Welche Aufgabenbereiche und Mitarbeiter soll er kennenlernen?
- Welche (Probe-)Aufgaben soll er erledigen?
- Ansprechperson für den Bewerber bestimmen
- Arbeitsplatz einrichten und Arbeitsmaterialien vorbereiten
- Mitarbeiter über die Probearbeit informieren und den Bewerber vorstellen
- Vor- und Nachbereitung einplanen