Grundlage der gesetzlichen Rente in Deutschland ist ein Generationenvertrag: Die heutigen Arbeitnehmende finanzieren die Rente der aktuellen Rentner. Andersherum gesagt: Die nachfolgenden Generationen sorgen für die Rente der vorhergehenden vor, im Rahmen eines Umlageverfahrens.

Höhe der gesetzlichen Rente

Wie hoch die Rente des einzelnen Rentners ausfällt, hängt von der Höhe seines Verdienstes im Laufe seines Arbeitslebens ab. Dabei geht man von einem Durchschnittseinkommen aus, das jedes Jahr neu festgelegt wird. Verdient jemand im Jahr genau diesen Betrag, erhält er einen Entgeltpunkt – oder anhand seines tatsächlichen Einkommens mehr oder weniger Rentenpunkte. Hinzu kommen Anrechnungszeiten, etwa für Elternzeit oder für die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen.

Für die Berechnung der letztendlichen Rentenhöhe werden neben der Anzahl der gesammelten Entgeltpunkte weitere Faktoren herangezogen. Bei der Mehrzahl der Rentner entsteht im Alter eine Rentenlücke, da die gesetzliche Rente häufig nicht ausreicht, um die Grundsicherung abzudecken. 2020 betrug die durchschnittliche Rente in den alten Bundesländern 1.182 Euro pro Monat (Männer) bzw. 774 Euro pro Monat (Frauen). Es ist deshalb empfehlenswert, bereits frühzeitig auch privat für das Alter vorzusorgen. Arbeitgeber können dafür zusätzliche Angebote schaffen, etwa im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.

Eintritt in die Rente: der richtige Zeitpunkt

Der übliche Zeitpunkt für den Eintritt in die Rentenphase ist die Regelaltersrente. Diese können Versicherte beziehen, die die allgemeine Wartezeit erfüllen, also mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.

Das gesetzliche Renteneintrittsalter wurde in den vergangenen Jahren schrittweise angehoben:

  • Versicherte älterer Jahrgänge konnten noch mit 65 Jahren in Rente gehen.
  • Je nach Geburtsjahr verschiebt sich der Rentenbeginn schrittweise nach hinten.
  • Versicherte des Jahrgangs 1960 erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten.
  • Alle ab dem Jahrgang 1964 Geborenen können die Regelaltersrente erst mit 67 Jahren beziehen.

Ausnahmen vom regulären Renteneintritt

Besonders langjährig Versicherte
Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat, kann bis zu zwei Jahre früher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.

Langjährig Versicherte
Nach einer Wartezeit von 35 Jahren ist ein vorzeitiger Renteneintritt möglich. Für jeden Monat des früheren Rentenbeginns wird die Rente jedoch um 0,3 Prozent dauerhaft gekürzt (maximal 14,4 Prozent).

Altersrente für Frauen
Eine spezielle Altersrente für Frauen existiert nicht mehr. Diese Regelung galt nur für ältere Jahrgänge und ist vollständig ausgelaufen.

Altersrente für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen mit einer Wartezeit von 35 Jahren können vorzeitig in Rente gehen. Die Altersgrenzen hängen vom Geburtsjahr ab und wurden ebenfalls schrittweise angehoben. Je nach Jahrgang ist ein Rentenbeginn zwischen etwa 62 und 65 Jahren möglich, teilweise mit Abschlägen.

Wichtige Grundbegriffe rund um die Rente

Die folgenden Begriffserklärungen helfen dabei, die komplexe Materie der gesetzlichen Rente zu durchschauen:

Regelaltersgrenze

Ab der Regelaltersgrenze können Versicherte abschlagsfrei die gesetzliche Rente beziehen.

Abschlag

Als Abschlag bezeichnet man eine Kürzung des Rentenanspruchs infolge eines vorzeitigen Renteneintritts. Pro Monat, den ein Versicherter früher in den Ruhestand geht, mindert sich die Rente um 0,3 Prozent (maximal 14,4 Prozent). Der Abschlag bleibt während der gesamten Rentendauer erhalten. Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte Ausgleichszahlungen leisten, um die zukünftigen Abschläge zu mindern.

Entgeltpunkte

Entgeltpunkte (auch: Rentenpunkte) werden dem Rentenkonto der Versicherten gutgeschrieben, um ihre Rentenansprüche zu dokumentieren. Die Anzahl der Entgeltpunkte richtet sich nach dem Verhältnis des eigenen Einkommens im Vergleich zum Durchschnittseinkommen.

Anrechnungszeiten

Während Anrechnungszeiten zahlt der Versicherte keine Beiträge, kann aber dennoch die Anrechnung der Zeiten auf die Entgeltpunkte beantragen. Dies gilt etwa für Erkrankung, Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit oder bestimmte Ausbildungszeiten.

Rentenniveau

Das Rentenniveau setzt das Einkommen eines Durchschnittsverdieners in Relation zur Standardrente eines Rentners mit 45 Jahren Beitragszahlung und Durchschnittseinkommen.

Renteninformation

Jeder Versicherte erhält ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation. Diese zeigt auf, welche Ansprüche er bislang bereits erworben hat und wie sich zukünftige Rentenanpassungen auf die Hochrechnung auswirken könnten.

Rentenbescheid

Den Rentenbescheid erhalten Versicherte erst dann, wenn sie die tatsächliche Auszahlung der Rente beantragt haben. Er informiert sie über die Zuwendung der Rente, deren Art und Höhe sowie den Beginn der Rentenzahlung.

Grundrente

Der Grundrentenzuschlag stockt seit dem 1. Januar 2021 Renten von Versicherten auf, die lange gearbeitet, aber infolge eines unterdurchschnittlichen Einkommens nur wenige Entgeltpunkte erworben haben. Die Grundrente muss nicht gesondert beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt sie automatisch aus, wenn ein Anspruch besteht.

Grundsicherung

Reichen die Rentenbezüge von Rentnern nicht aus, um den Lebensunterhalt abzudecken, können sie Grundsicherung beantragen (Sozialhilfe).

Bruttorente

Als Bruttorente bezeichnet man den reinen Rentenbetrag, ehe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.

Nettorente

Als Nettorente bezeichnet man den Auszahlungsbetrag. Hierfür werden von der Bruttorente die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Rente – Häufige Fragen und Antworten

Was versteht man unter Rente?

Die Rente ist eine regelmäßige finanzielle Leistung, die Personen nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben erhalten. Sie dient der Sicherung des Lebensunterhalts im Alter oder bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit.

Welche Arten von Renten gibt es?

Zum Rentensystem gehören unter anderem die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente sowie Hinterbliebenenrenten. Darüber hinaus spielen betriebliche und private Altersvorsorgemodelle eine ergänzende Rolle.

Ab wann kann man Rente beziehen?

Der Renteneintritt ist an gesetzlich festgelegte Altersgrenzen gebunden. Diese können je nach Geburtsjahr und Rentenart variieren und wurden in den letzten Jahren schrittweise angehoben.

Wie wird die Rentenhöhe berechnet?

Die Höhe der Rente richtet sich nach der Dauer der Beitragszahlung und der Höhe des erzielten Einkommens während des Erwerbslebens. Grundlage sind die gesammelten Entgeltpunkte.

Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Pflichtversicherungssystem für viele Beschäftigte. Sie basiert auf dem Umlageverfahren, bei dem die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet werden.

Welche Rolle spielt die Rente im Arbeitsverhältnis?

Im Arbeitsverhältnis führen Arbeitgebende die Rentenversicherungsbeiträge gemeinsam mit den Arbeitnehmenden ab. Die gemeldeten Entgelte bilden später die Grundlage für die Rentenberechnung.

Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können. Voraussetzung ist eine bestimmte Mindestversicherungszeit.

Warum reicht die gesetzliche Rente oft nicht aus?

Demografische Entwicklungen und veränderte Erwerbsbiografien führen dazu, dass die gesetzliche Rente häufig nur eine Grundabsicherung bietet. Zusätzliche Vorsorge kann helfen, Versorgungslücken im Alter zu schließen.

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