Rente
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05/04/2022
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die gesetzliche Rente basiert auf dem Umlageverfahren (Generationenvertrag).
  • Höhe hängt von Entgeltpunkten, Anrechnungszeiten und Durchschnittseinkommen ab.
  • Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre; vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen möglich.
  • Wichtige Begriffe: Entgeltpunkte, Abschläge, Rentenniveau, Renteninformation, Grundrente.
  • Gesetzliche Rente reicht oft nicht für Grundsicherung – private Vorsorge wird empfohlen.

Rente

Grundlage der gesetzlichen Rente in Deutschland ist ein Generationenvertrag: Die heutigen Arbeitnehmende finanzieren die Rente der aktuellen Rentner. Andersherum gesagt: Die Kinder sorgen für die Rente der Eltern vor – allerdings nicht direkt, sondern in einem Umlageverfahren.

Höhe der gesetzlichen Rente

Wie hoch die Rente des einzelnen Rentners ausfällt, hängt von der Höhe seines Verdienstes im Laufe seines Arbeitslebens ab. Dabei geht man von einem Durchschnittseinkommen aus, das jedes Jahr neu festgelegt wird (z. B. 38.901 Euro im Jahr 2022 in den alten Bundesländern). Verdient jemand im Jahr genau diesen Betrag, erhält er einen Entgeltpunkt – oder anhand seines tatsächlichen Einkommens mehr oder weniger Rentenpunkte. Hinzu kommen Anrechnungszeiten, etwa für Elternzeit oder für die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen.

Für die Berechnung der letztendlichen Rentenhöhe werden neben der Anzahl der gesammelten Entgeltpunkte weitere Faktoren herangezogen. Bei der Mehrzahl der Rentner entsteht im Alter eine Rentenlücke, da die gesetzliche Rente häufig nicht ausreicht, um die Grundsicherung abzudecken. 2020 betrug die durchschnittliche Rente in den alten Bundesländern 1.182 Euro pro Monat (Männer) bzw. 774 Euro pro Monat (Frauen). Es ist deshalb empfehlenswert, bereits frühzeitig auch privat für das Alter vorzusorgen. Arbeitgeber können dafür zusätzliche Angebote schaffen, etwa im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.

Eintritt in die Rente: der richtige Zeitpunkt

Der übliche Zeitpunkt für den Eintritt in die Rentenphase ist die Regelaltersrente. Diese können alle Rentner beziehen, die die Wartezeit erfüllen, also zuvor wenigstens fünf Jahre lang in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt haben. Die Regelaltersrente können Rentner beantragen, die 65 Jahre alt sind. Seit einigen Jahren steigt das Renteneintrittsalter stufenweise an. Wer zum Beispiel 1955 geboren ist, kann mit 65 Jahren und 9 Monaten die Rente beantragen. Der 1960er-Jahrgang muss bereits bis zum Alter von 66 Jahren und 2 Monaten arbeiten. Und alle ab 1964 Geborenen können erst ab 67 Jahren Rente beziehen.

Davon gibt es einige Ausnahmen:

  • Besonders langjährig Versicherte: Wer 45 Beitragsjahre gesammelt hat, darf zwei Jahre eher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.
  • Langjährig Versicherte: Pro Monat, um den Rentner früher in den Ruhestand eintreten, müssen sie 0,3 Prozent der monatlichen Rente abtreten. Diese vorzeitige Rente ist nur nach 35 Jahren Wartezeit möglich.
  • Altersrente für Frauen: Früher gab es eine spezielle Rente für Frauen – sie konnten ab 60 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln. Diese Rente ist allerdings inzwischen ausgelaufen.
  • Altersrente für Schwerbehinderte: Haben sie 35 Jahre Wartezeit erreicht, können Schwerbehinderte vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen – abhängig von ihrem Geburtsjahr zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr. Auch hier wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben.

Wichtige Grundbegriffe rund um die Rente

Die folgenden Begriffserklärungen helfen dabei, die komplexe Materie der gesetzlichen Rente zu durchschauen:

Regelaltersgrenze

Ab der Regelaltersgrenze können Versicherte abschlagsfrei die gesetzliche Rente beziehen.

Abschlag

Als Abschlag bezeichnet man eine Kürzung des Rentenanspruchs infolge eines vorzeitigen Renteneintritts. Pro Monat, den ein Versicherter früher in den Ruhestand geht, mindert sich die Rente um 0,3 Prozent (maximal 14,4 Prozent). Der Abschlag bleibt während der gesamten Rentendauer erhalten. Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte Ausgleichszahlungen leisten, um die zukünftigen Abschläge zu mindern.

Entgeltpunkte

Entgeltpunkte (auch: Rentenpunkte) werden dem Rentenkonto der Versicherten gutgeschrieben, um ihre Rentenansprüche zu dokumentieren. Die Anzahl der Entgeltpunkte richtet sich nach dem Verhältnis des eigenen Einkommens im Vergleich zum Durchschnittseinkommen.

Anrechnungszeiten

Während Anrechnungszeiten zahlt der Versicherte keine Beiträge, kann aber dennoch die Anrechnung der Zeiten auf die Entgeltpunkte beantragen. Dies gilt etwa für Erkrankung, Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit oder bestimmte Ausbildungszeiten.

Rentenniveau

Das Rentenniveau setzt das Einkommen eines Durchschnittsverdieners in Relation zur Standardrente eines Rentners mit 45 Jahren Beitragszahlung und Durchschnittseinkommen.

Renteninformation

Jeder Versicherte erhält ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation. Diese zeigt auf, welche Ansprüche er bislang bereits erworben hat und wie sich zukünftige Rentenanpassungen auf die Hochrechnung auswirken könnten.

Rentenbescheid

Den Rentenbescheid erhalten Versicherte erst dann, wenn sie die tatsächliche Auszahlung der Rente beantragt haben. Er informiert sie über die Zuwendung der Rente, deren Art und Höhe sowie den Beginn der Rentenzahlung.

Grundrente

Der Grundrentenzuschlag stockt seit dem 1. Januar 2021 Renten von Versicherten auf, die lange gearbeitet, aber infolge eines unterdurchschnittlichen Einkommens nur wenige Entgeltpunkte erworben haben. Die Grundrente muss nicht gesondert beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt sie automatisch aus, wenn ein Anspruch besteht.

Grundsicherung

Reichen die Rentenbezüge von Rentnern nicht aus, um den Lebensunterhalt abzudecken, können sie Grundsicherung beantragen (Sozialhilfe).

Bruttorente

Als Bruttorente bezeichnet man den reinen Rentenbetrag, ehe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.

Nettorente

Als Nettorente bezeichnet man den Auszahlungsbetrag. Hierfür werden von der Bruttorente die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Disclaimer: Die in diesem Glossar bereitgestellten rechtlichen Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.
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