Eine salvatorische Klausel schützt Verträge davor, vollständig unwirksam zu werden, wenn einzelne Regelungen rechtlich nicht haltbar sind. Sie sorgt dafür, dass der Vertrag im Übrigen bestehen bleibt und nur der fehlerhafte Teil entfällt oder angepasst wird. Bei der Erstellung oder Prüfung von Verträgen ist es wichtig, die salvatorische Klausel richtig zu formulieren und rechtlich korrekt einzusetzen.

Welche Bedeutung hat die salvatorische Klausel im Vertrag?

Eine salvatorische Klausel ist eine Vertragsbestimmung, die sicherstellt, dass ein Vertrag auch dann gültig bleibt, wenn einzelne Regelungen unwirksam sind. Sie soll verhindern, dass der gesamte Vertrag nach § 139 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) („Teilnichtigkeit“) hinfällig wird. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen (salvare – „bewahren“).

Bei der salvatorischen Klausel ist zudem der Zusatz typisch, dass anstelle der unwirksamen Regelung eine „dem Sinn und Zweck möglichst nahekommende Vereinbarung“ tritt. Damit schafft die Klausel rechtliche Stabilität und wirkt wie eine Schutzvorrichtung im Vertragswerk.

Was ist die rechtliche Grundlage der salvatorischen Klausel?

Die salvatorische Klausel bezieht sich auf § 139 BGB. Nach dieser Vorschrift wäre ein Vertrag eigentlich komplett unwirksam, wenn eine einzelne Bestimmung darin fehlerhaft ist. Die Klausel stellt jedoch klar, dass der Vertrag im Übrigen gültig bleibt, auch wenn ein Teil davon unwirksam wird. So wird die gesetzliche Vermutung der Gesamtnichtigkeit aufgehoben.

Konkret bedeutet das:

  • Der Vertrag bleibt wirksam, solange der gemeinsame Wille der Parteien auf seinen Fortbestand gerichtet ist.
  • Kleinere Formfehler oder rechtlich unwirksame Passagen machen den Vertrag nicht insgesamt wertlos.
  • Die Klausel schützt so die Rechts- und Planungssicherheit beider Seiten.

Wie wird die salvatorische Klausel in Verträgen verwendet?

Salvatorische Klausel im Arbeitsvertrag – Frau unterzeichnet Vertrag im Büro

Die salvatorische Klausel ist fester Bestandteil vieler Verträge. Ihre Wirkung kann sich jedoch je nach Vertragsart unterscheiden. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) ist sie häufig rechtlich eingeschränkt oder sogar überflüssig. In individuell ausgehandelten Verträgen wie Kaufverträgen, Arbeitsverträgen oder Mietverträgen bietet sie eine wichtige Absicherung.

Salvatorische Klausel im Kaufvertrag

In einem Kaufvertrag dient die Klausel der Absicherung bei unklaren oder unwirksamen Regelungen, etwa zu Lieferfristen, Haftung oder Rücktrittsrechten. Sie stellt sicher, dass der Vertrag als Ganzes wirksam bleibt, auch wenn einzelne Bestimmungen angepasst oder gestrichen werden müssen.

Gerade im Geschäftsverkehr oder bei Immobilienverträgen ist sie üblich, da sie Rechtskonformität schafft und Nachverhandlungen vermeidet.

Salvatorische Klausel in Arbeits-, Miet- und Gesellschaftsverträgen

Auch in Arbeits-, Miet- oder Gesellschaftsverträgen wird die salvatorische Klausel regelmäßig verwendet. Vor allem im Arbeitsrecht spielt sie eine wichtige Rolle, da Arbeitsverträge oft individuell gestaltet und rechtlich anfällig für Teilunwirksamkeiten sind, etwa bei Regelungen zu Befristungen, Wettbewerbsverboten, Bonuszahlungen oder Ausschlussfristen.

Eine korrekt formulierte salvatorische Klausel stellt sicher, dass der Arbeitsvertrag trotz solcher Unwirksamkeiten gültig bleibt. Das schützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor rechtlichen Unsicherheiten und Nachteilen.

Für HR-Abteilungen bedeutet das mehr Planungssicherheit und weniger administrativen Aufwand, gerade bei der Erstellung, Überarbeitung und Verwaltung von Arbeitsverträgen. In Kombination mit einem digitalen Vertragsmanagementsystem lassen sich alle Klauseln revisionssicher dokumentieren und bei Änderungen im Arbeitsrecht schnell anpassen.

Salvatorische Klausel in AGBs

In AGBs ist eine salvatorische Klausel grundsätzlich überflüssig, da § 306 BGB bereits gesetzlich regelt, dass der Vertrag im Übrigen wirksam bleibt, wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sind. Nur in Mischverträgen mit individuell ausgehandelten Klauseln kann sie ausnahmsweise eine ergänzende Klarstellung bieten.

Warum die Klausel in AGBs problematisch sein kann:

In AGBs kann eine salvatorische Klausel gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) verstoßen, wenn sie dem Nutzer unklar und missverständlich erscheint. So hat der BGH in seinem Urteil XI ZR 214/14 entschieden, dass Klauseln wie „soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen“ in AGBs unwirksam sind, weil sie die Rechte des Vertragspartners verschleiern.

Zudem darf eine salvatorische Klausel in AGBs nicht versuchen, unwirksame Bestimmungen durch eine „Reduktion“ zu retten. Das ist nach § 306 BGB ausgeschlossen und wird vom Bundesgerichtshof in Fällen wie VII ZR 100/15 klar abgelehnt.

Wichtig: Die salvatorische Klausel kann auch in AGBs keine unzulässigen Vertragsbedingungen legitimieren. Nach ständiger Rechtsprechung müssen alle AGB-Formulierungen klar, verständlich und angemessen sein.

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Salvatorische Klausel: Muster

Die salvatorische Klausel kann je nach Vertragstyp unterschiedlich formuliert sein. Hier einige gängige Beispiele für salvatorische Klauseln aus der Praxis:

Beispiel 1 – Allgemeine Vertragsklausel:

„Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen am nächsten kommt.“

Beispiel 2 – Kaufvertrag:

„Wird eine Regelung dieses Vertrags von einem Gericht für ungültig erklärt, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommt.“

Solche Formulierungen schaffen rechtliche Stabilität, dürfen aber nie den Eindruck erwecken, dass unzulässige Inhalte durch die Klausel automatisch gültig werden.

Hinweis:

Diese Vorlagen zur salvatorischen Klausel entsprechen der in der Rechtspraxis häufig verwendeten Form. Dennoch ersetzen sie keine juristische Beratung. Bei Unsicherheiten oder speziellen Vertragsarten ist eine rechtliche Prüfung empfehlenswert.

Wann greift eine salvatorische Klausel nicht?

Typische Fälle, in denen die salvatorische Klausel nicht wirkt:

  • Vertragskern ist betroffen: Wenn eine wesentliche Regelung – etwa zum Preis, zur Leistung oder zur Laufzeit – unwirksam ist, kann der gesamte Vertrag hinfällig werden.
  • Unzulässige Inhalte: Die Klausel kann keine gesetzeswidrigen oder sittenwidrigen Vereinbarungen „retten“. Solche Regelungen sind grundsätzlich nichtig.
  • Widerspruch zum Parteiwillen: Wenn klar wird, dass die Parteien den Vertrag ohne die beanstandete Bestimmung nicht geschlossen hätten, entfällt die Gültigkeit trotz Klausel.
  • Fehlende Anpassungsregel: Eine pauschale Klausel ohne Bezug auf den wirtschaftlichen Zweck kann unwirksam sein, weil sie zu unbestimmt formuliert ist.
  • In AGBs: Die salvatorische Klausel ist hier überflüssig, da § 306 BGB bereits eine abschließende gesetzliche Regelung trifft, die § 139 BGB verdrängt.

Gerichte prüfen solche Klauseln streng. Sie darf den Vertrag ergänzen, aber nicht dessen Sinn oder rechtliche Grenzen verändern. Eine sorgfältige Formulierung ist daher wichtig, um Streit oder Teilnichtigkeit zu vermeiden.

Was sind die Vor- und Nachteile der salvatorischen Klausel?

Die salvatorische Klausel bietet rechtliche Sicherheit für Vertragspartner, hat aber auch Grenzen. Sie schützt Verträge vor dem kompletten Wegfall bei Teilnichtigkeit, kann jedoch keine fehlerhafte oder unzulässige Regelung „reparieren“.

Vorteile der salvatorischen Klausel:

  • Rechtliche Stabilität: Der Vertrag bleibt bestehen, auch wenn einzelne Bestimmungen ungültig sind.
  • Planungssicherheit: Beide Parteien wissen, dass der Vertrag in weiten Teilen verbindlich bleibt.
  • Einfache Handhabung: Die Klausel kann mit einer kurzen Formulierung in nahezu jeden Vertrag integriert werden.

Nachteile der salvatorischen Klausel:

  • Scheinschutz: Viele Klauseln sind zu pauschal formuliert und bieten daher keine echte Absicherung.
  • Abhängigkeit vom Parteiwillen: Wenn erkennbar ist, dass der Vertrag ohne die betroffene Regelung nicht geschlossen worden wäre, bleibt er trotzdem unwirksam.
  • Falsche Anwendung in AGBs: In AGBs ist die salvatorische Klausel rechtlich nicht erforderlich. Wird sie dennoch verwendet und missverständlich formuliert, kann sie gegen Transparenz- oder Inhaltskontrollvorschriften verstoßen und dadurch selbst unwirksam werden.
Salvatorische Klausel im Arbeitsvertrag – zwei Personen besprechen Vertragsinhalte im Büro

Was sind die Unterschiede der salvatorischen Klausel in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Die salvatorische Klausel wird im deutschsprachigen Raum ähnlich verwendet, ihre rechtliche Wirkung unterscheidet sich jedoch je nach Land. Unterschiede ergeben sich vor allem aus den jeweiligen nationalen Zivilrechtsordnungen und der Rechtsprechung.

Salvatorische Klausel in Deutschland:

Die rechtliche Grundlage ist § 139 BGB. Danach gilt: Wird ein Teil des Vertrags unwirksam, ist grundsätzlich der ganze Vertrag betroffen, außer es ist klar, dass die Parteien ihn auch ohne diese Regelung geschlossen hätten. Die salvatorische Klausel sorgt dafür, dass der Vertrag in solchen Fällen bestehen bleibt.

Salvatorische Klausel in Österreich:

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) enthält keine ausdrückliche Regelung zur Teilnichtigkeit. Gerichte prüfen im Einzelfall, ob der Vertrag ohne die fehlerhafte Bestimmung bestehen kann. Eine salvatorische Klausel wird anerkannt, hat aber nur deklaratorischen Charakter, also keine automatische Rechtswirkung.

Salvatorische Klausel in der Schweiz: 

Nach Art. 20 OR ist ein Vertrag nichtig, wenn sein Inhalt widerrechtlich oder unmöglich ist. Schweizer Gerichte zeigen sich jedoch praxisnah und erhalten Verträge, wenn der verbleibende Teil sinnvoll bleibt. Eine salvatorische Klausel wird daher eher als Orientierung und weniger als notwendige Vertragskomponente verstanden.

Was sind häufige Fehler bei der Verwendung der salvatorischen Klausel?

Viele Verträge enthalten eine salvatorische Klausel, die ihre Wirkung verfehlt, weil sie zu allgemein oder unpräzise formuliert ist. Fehler entstehen meist dann, wenn die Klausel aus Mustern übernommen wird, ohne den konkreten Vertrag zu prüfen.

Typische Fehlerquellen:

  • Zu pauschale Formulierungen: Sätze wie „Der Vertrag bleibt gültig, auch wenn einzelne Teile unwirksam sind“ reichen in der Regel nicht aus. Gerichte verlangen, dass der Parteiwille zur Vertragserhaltung klar erkennbar ist.
  • Fehlende Anpassung an Vertragsinhalt: Wird die Klausel aus fremden Vorlagen übernommen, ohne auf Sprache, Inhalt und Zweck des Vertrags zu achten, kann sie wirkungslos bleiben.
  • Falsche Annahme der „Heilungswirkung“: Die Klausel kann keine unwirksame Regelung automatisch korrigieren, sondern nur den Restvertrag erhalten.

5 Tipps für eine rechtlich korrekte Formulierung der salvatorischen Klausel

Damit eine salvatorische Klausel rechtlich wirksam ist, muss sie eindeutig formuliert und auf den jeweiligen Vertrag abgestimmt sein. Diese fünf Empfehlungen helfen bei einer rechtskonformen Formulierung der salvatorischen Klausel:

  1. Klare Zielrichtung: Deutlich machen, dass der Vertrag im Übrigen bestehen bleibt, selbst wenn eine Regelung unwirksam ist.
  2. Ergänzende Anpassung: Aufnehmen, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung gelten soll, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
  3. Keine Überdehnung: Die Klausel sollte nur vorsehen, dass die Parteien eine Ersatzregelung vereinbaren, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt, nicht aber neue oder weitergehende Pflichten begründet.
  4. Regelmäßige Prüfung: Verträge sollten bei Änderungen im Gesetz oder in der Rechtsprechung überprüft und angepasst werden.

Salvatorische Klausel richtig umsetzen

Die salvatorische Klausel schützt Vertragsparteien vor unnötiger Nichtigkeit. Wichtig ist jedoch eine präzise, rechtlich korrekte Formulierung und regelmäßige Prüfung bestehender Verträge, um Verträge rechtskonform zu gestalten und Fristen zu überwachen.

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Salvatorische Klausel – Häufige Fragen und Antworten

Ist eine salvatorische Klausel gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, eine salvatorische Klausel ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie wird jedoch empfohlen, um Verträge auch bei unwirksamen Einzelregelungen aufrechtzuerhalten. Ohne eine solche Klausel kann nach § 139 BGB im Zweifel der gesamte Vertrag nichtig sein.

Wann ist eine salvatorische Klausel unwirksam?

Unwirksam ist eine salvatorische Klausel, wenn sie zu allgemein formuliert ist oder den Eindruck erweckt, gesetzliche Rechte einzuschränken. Gerade in AGBs wird sie von Gerichten nur anerkannt, wenn sie den tatsächlichen Willen beider Parteien widerspiegelt.

Gilt die salvatorische Klausel auch bei grenzüberschreitenden Verträgen?

Ja, sie wird auch in internationalen Verträgen eingesetzt, muss jedoch an das jeweils geltende Recht angepasst werden. Wichtig ist, dass die Formulierung dem Vertragsrecht des jeweiligen Landes entspricht, da die Wirkung der Klausel je nach Rechtsordnung unterschiedlich bewertet wird.

Wie unterstützt Rexx Systems bei der Verwaltung von Verträgen mit salvatorischer Klausel?

Mit Rexx Systems lassen sich Arbeits- und Personalverträge zentral ablegen, versionieren und nachvollziehbar dokumentieren. So behalten HR-Teams den Überblick über Vertragsstände, Fristen und Inhalte, auch bei Änderungen oder neuen Klauselfassungen.

Wie hilft Rexx Systems dabei, Verträge rechtlich langfristig zu sichern?

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Disclaimer: Die in diesem Glossar bereitgestellten rechtlichen Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.