Suche
Close this search box.
17/11/2022
Blaue Karte EU
17/11/2022
rexx systems news​

Blaue Karte EU für ausländische Fachkräfte: Migrations-Check für deutsche Unternehmen

Fast 25.000 Arbeitskräfte haben im Jahr 2021 erstmals eine EU Blue Card in Deutschland erhalten. Zum Jahresende 2021 waren rund 70.000 Personen im Besitz einer solchen deutschen Aufenthaltsgenehmigung. Was müssen Unternehmen beachten, wenn sie qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern rekrutieren möchten?

Was ist die EU Blue Card?

Die EU Blue Card (= Blaue Karte EU) bezeichnet einen befristeten Aufenthaltstitel, der es Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Ländern ermöglicht, in Deutschland eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Sie soll die Zuwanderung von qualifizierten Migranten erleichtern und nachhaltig fördern. Dieser Aufenthaltstitel wird vom jeweiligen EU-Mitgliedstaat erteilt, in dem der Drittstaatsangehörige arbeiten möchte.

Wo ist dieser Aufenthaltstitel geregelt?

Die EU Blue Card ist in der EU-Richtlinie 2009/50/EG und im Aufenthaltsgesetz geregelt. Die EU-Mitgliedstaaten verstehen diesen Aufenthaltstitel als Instrument, um dem Fachkräftemangel in bestimmten Branchen entgegenzuwirken. In Deutschland erweist sich die Blaue Karte EU seit August 2012 als die zentrale Aufenthaltsgenehmigung für akademische Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Sie wird in einem vereinfachten Verfahren von der zuständigen deutschen Ausländerbehörde ausgestellt.

Wer bekommt unter welchen Voraussetzungen eine Blaue Karte EU?

Die Erteilung einer Blauen Karte EU ist zwingend an den Abschluss eines Hochschulstudiums gebunden. Nicht-Hochschulabsolventen können diesen Aufenthaltstitel nicht erhalten. Eine Fachkraft aus dem Ausland bekommt eine Blaue Karte EU, wenn sie diese Voraussetzungen nach § 18b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) mitbringt:

1. Abgeschlossenes Hochschulstudium

Dieser Abschluss muss anerkannt oder mit dem Abschluss an einer deutschen Hochschule vergleichbar sein, wenn ihn der Betroffene außerhalb von Deutschland erworben hat. Über das Thema der Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse gibt das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse Auskunft. Fragen zur Vergleichbarkeit lassen sich über die anabin-Datenbank klären. Hier sind die Abschlüsse aufgeführt, für die die Vergleichbarkeit schon bestätigt wurde.

2. Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot

3. Mindestbruttogehalt in Höhe von 56.400 Euro pro Jahr
Bei den sogenannten Mangelberufen liegt die geforderte Gehaltsuntergrenze bei 43.992 Euro pro Jahr. In diese Gruppe fallen Ärzte, Naturwissenschaftler, Ingenieure, Mathematiker und IT-Fachleute. Bei diesen Mangelberufen führt die Bundesagentur für Arbeit eine Vergleichbarkeitsprüfung durch, um die Arbeitsbedingungen zu prüfen und Missbrauch zu verhindern.

4. Die Beschäftigung entspricht der Qualifikation

Ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist nicht erforderlich. Lediglich Personen mit reglementierten Berufen wie Ärzte oder Apotheker müssen über deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um den Beruf ausüben zu können.

Was bringt die Blaue Karte EU?

Mit dem Erhalt der Blauen Karten EU erhalten der Zuwanderer und seine Familie verschiedene Vorteile:

  1. Rechtsanspruch auf EU Blue Card: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es einen Rechtsanspruch darauf, die Blaue Karte EU zu erhalten.
  2. Vereinfachter Familiennachzug: Für die Familienangehörigen des Aufenthaltsberechtigten gelten vereinfachte Bedingungen für den Nachzug. Ehepartner können aufgrund eines bestehenden Rechtsanspruchs eine Aufenthaltserlaubnis beanspruchen, die es ihnen erlaubt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Sie müssen keine Kenntnisse der deutschen Sprache mitbringen.
  3. Schnellerer Zugang zur unbefristeten Niederlassungserlaubnis: Fachkräfte, die über eine Blaue Karte EU verfügen, bekommen in Deutschland nach 33 Monaten eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Dies gilt dann, wenn sie in diesem Zeitraum eine qualifizierte Beschäftigung ausgeübt, Rentenversicherungsbeiträge gezahlt und einfache Deutschkenntnisse erworben haben. Wenn die Deutschkenntnisse dem Sprachniveau B1 entsprechen, gibt es die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten. Dieses frühzeitige Daueraufenthaltsrecht ermöglicht es den ausländischen Fachkräften, ihre berufliche und private Zukunft in Deutschland auf lange Sicht zu planen.

Alle EU-Mitgliedsländer, ausgenommen Dänemark und Irland, erteilen auf Antrag Blaue Karten EU. Die Voraussetzungen für die Blue Card können sich von Staat zu Staat leicht unterscheiden. Dies betrifft beispielsweise die Höhe des jährlichen Mindestbruttogehalts.

Wo gibt es die Blaue Karte EU, wer ist für die Ausstellung zuständig?

Die Blaue Karte EU und die Anträge für den Familiennachzug müssen die Betroffenen persönlich bei der zuständigen Behörde stellen. Wie die Beantragung dieses Aufenthaltstitels konkret abläuft, hängt von der Ausgangssituation ab:

  • Fachkräfte mit Aufenthaltstitel in Deutschland
    Ausländische Fachkräfte, die sich bereits mit einem deutschen Aufenthaltstitel im Inland aufhalten, können die Blaue Karte EU direkt bei der Ausländerbehörde beantragen, die für den Wohnort zuständig ist.
  • Personen mit Aufenthaltsort im Ausland
    Personen, die sich derzeit im Ausland aufhalten, müssen schon vor der Einreise ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen. Dafür ist die deutsche Auslandsvertretung zuständig. Die Blaue Karte selbst können Betroffene erst beantragen, nachdem sie nach Deutschland eingereist sind.
    Tipp: Eine Liste mit den deutschen Auslandsvertretungen gibt es auf der Webseite des Auswärtigen Amtes und der Homepage von Make it in Germany.
    Eine Einreise mit einem Touristenvisum ist der falsche Weg.
  • Einreise ohne Visum für Angehörige bestimmter Staaten
    Nicht alle ausländischen Fachkräfte benötigen ein Visum zur Erwerbstätigkeit, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. Wenn es sich um Staatsangehörige der folgenden Staaten handeln, dürfen sie ohne Visum einreisen:
    – Australien
    – Israel
    – Japan
    – Kanada
    – Korea
    – Neuseeland
    – Großbritannien
    – Nordirland
    – USA
    Staatsangehörige dieser Länder müssen innerhalb von drei Monaten ab ihrer Einreise in Deutschland die Blaue Karte EU bei der Ausländerbehörde beantragen, die für ihren Wohnort zuständig ist. Nach dem Erhalt der EU Blue Card können sie ihre Arbeit aufnehmen.
    Achtung: Der Erhalt des Aufenthaltstitels kann einige Wochen auf sich warten lassen. Deshalb sollten Staatsangehörige dieser Staaten dennoch ein Visum zur Erwerbstätigkeit beantragen, wenn sie sofort die Beschäftigung antreten möchten.
  • Personen mit Blauer Karte EU in einem anderen EU-Staat
    Arbeitskräfte, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsland seit wenigstens 18 Monaten über eine Blaue Karte EU verfügen, dürfen in Deutschland ohne Visum einreisen. Sie haben nach der Einreise einen Monat Zeit, um die Blaue Karte EU in Deutschland anzufordern. Die Antragstellung erfolgt bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde. Sobald die Blue Card erteilt wurde, kann der Betroffene die Beschäftigung antreten.

Wie lange ist die Blaue Karte EU gültig?

Als befristeter Aufenthaltstitel ist die Blaue Karte EU nur für begrenzte Zeit gültig. Die Ausländerbehörde erteilt die Blue Card grundsätzlich für vier Jahre. Wenn der Arbeitsvertrag auf einen Zeitraum von weniger als vier Jahren befristet ist, erhält der Betroffene den Aufenthaltstitel für diese vertraglich festgelegte Dauer plus drei Monate. Sofern die Fachkraft die Voraussetzungen erfüllt, kann die Blaue Karte EU verlängert werden.

Wenn der ausländische Arbeitnehmer innerhalb der ersten zwei Jahre der Beschäftigung den Arbeitsplatz wechselt, muss die Ausländerbehörde die Voraussetzungen erneut prüfen und genehmigen.

 

Das könnte Sie auch interessieren:

 

 

 
Jetzt kostenlos testen!