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Betriebliche Altersvorsorge

Das Thema Altersvorsorge beschäftigt viele Arbeitnehmer und ist vor allem für die jüngere Generation von Bedeutung. Neben Angeboten wie der privaten Altersvorsorge oder der Riester-Rente besteht auch die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge. Mit einer solchen Betriebsrente lässt sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter vorsorgen. Doch die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich nicht immer, und es gibt einiges zu beachten.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Das Rentenniveau sinkt. Wer im Alter seinen Lebensstandard halbwegs halten will, kann zusätzlich Kapital ansparen. Eine Möglichkeit stellt die betriebliche Altersversorgung (bAV) dar. Früher war die betriebliche Altersvorsorge eine freiwillige Zusatzleistung der Arbeitgeber. Heute haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung. Die Finanzierung übernehmen meist größtenteils die Arbeitnehmer, indem sie Teile des Gehalts für eine betriebliche Rente einsetzen.

Seit 2019 gilt für Neuverträge ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent. Ab 2022 gilt das auch für bereits bestehende Verträge. Da die Beiträge für die Betriebsrente vom Bruttogehalt abgehen, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Somit reduzieren sich für den Arbeitnehmer in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. In der Rente muss die angesparte Betriebsrente dann jedoch vollständig versteuert werden, dazu kommen bei gesetzlich Versicherten Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.

So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge

Für die betriebliche Altersvorsorge schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung ab. Er setzt dafür in der Regel einen bestimmten Betrag vom Gehalt des Arbeitnehmers ein. Dabei stehen zwei Wege zur Auswahl: Der Arbeitgeber finanziert die Betriebsrente allein oder der Arbeitnehmer steckt einen Teil seines Gehalts in die bAV und erhält einen Zuschuss.

Im ersten Fall setzt der Arbeitnehmer selbst kein Geld ein. Wie bei jeder betrieblichen Altersvorsorge ist später bei der Rente allerdings Einkommensteuer fällig sowie der volle Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Der zweite Fall ist etwas komplizierter. Zwar hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltumwandlung, also einen Teil des Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Das lohnt sich meist aber nur dann, wenn sich der Arbeitgeber mit 20 bis 30 Prozent daran beteiligt. Der Arbeitgeber führt dabei nicht nur die Beiträge für den Arbeitnehmer ab, er kümmert sich auch um sämtliche Formalitäten.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab und ist nur individuell zu beantworten. Die Beiträge gehen vom Bruttogehalt ab, deshalb müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen, solange sie unter den Höchstgrenzen bleiben. Dieser Vorteil relativiert sich für den Arbeitnehmer aber spätestens in der Phase der Ausbezahlung, denn die Rente ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. Der steuerliche Vorteil in der Ansparphase ist letzten Endes eine Verschiebung der Abgaben in das Rentenalter. Immerhin ist dann der Steuersatz normalerweise geringer als im Arbeitsleben.

In der Ansparphase besteht ein Schutz vor Zugriffen von staatlicher Seite. Nach einem Antrag auf Grundsicherung etwa zählt das Kapital aus der Ansparphase nicht zum anrechenbaren Vermögen. Anders als bei vielen Kapitallebens- oder Rentenversicherungen sind die Abschluss- und Verwaltungskosten bei der betrieblichen Altersvorsorge in der Regel geringer, das bedeutet somit ein Kostenvorteil für den Arbeitnehmer.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist oftmals nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung notwendig. Bei privaten Berufsunfähigkeits- und anderen Versicherungen sieht das ganz anders aus. Falls im Rentenalter die Grundsicherung beantragt werden muss, dann wird die betriebliche Altersvorsorge nicht in voller Höhe angerechnet. Ein Sockelbetrag von mindestens 100 Euro bleibt unberücksichtigt. Zudem sind bis zu einem bestimmten Höchstsatz 30 Prozent von einer Anrechnung ausgenommen.

Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

Die Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge vermindert die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Damit verringern sich auch Ansprüche wie Kranken-, Eltern- und Arbeitslosengeld und auch die Rente fällt geringer aus. Gesetzlich Krankenversicherte müssen zudem Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung für die betriebliche Rente bezahlen, und zwar nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern den gesamten Betrag.

Manche Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern lediglich die üblichen Direktversicherungen zu den gleichen teuren Konditionen an. Denn grundsätzlich wählt der Arbeitgeber den Versorgungsträger aus. Kosten, Anlageformen und Leistungen bleiben intransparent und eine garantierte Rentenhöhe gibt es nicht. Der Arbeitgeber übernimmt keinerlei Garantie oder Haftung dafür, dass die eingezahlten Sparbeiträge erhalten bleiben oder eine Mindestrente erreicht wird. Außerdem steht das angesparte Kapital vor Antritt der Rente nicht zur Verfügung.

Von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren

Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich eigentlich nur dann, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt und 30 Prozent zur bAV zuschießt. Immerhin spart er dadurch Sozialabgaben. Zudem lassen sich für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Lohn bis zu 2.200 Euro 30 Prozent der zusätzlichen Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge mit der Steuerschuld verrechnen. Dabei muss der Arbeitgeber jährlich mindestens 240 Euro an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zahlen.

Aber auch nicht monetäre Aspekte gilt es zu berücksichtigen. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge lassen sich mitunter neue Mitarbeiter gewinnen und bestehende Mitarbeiter an das Unternehmen binden. Die bAV stellt ein finanzielles Zusatzangebot dar, das viele Arbeitssuchende als Mindestanforderung ansehen.

Modelle der betrieblichen Altersvorsorge

Bei der betrieblichen Altersvorsorge lassen sich mehrere Modelle unterscheiden. Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seiner Angestellten abschließt. Die Kosten werden in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die Direktversicherung erfordert wenig Aufwand und eignet sich damit besonders für kleine Unternehmen.

Pensionskassen sind spezielle Lebensversicherungen, die von einem oder von mehreren Unternehmen gebildet werden. Bei Pensionsfonds handelt es sich um Versorgungseinrichtungen, die den Arbeitnehmern einen Anspruch auf Leistungen zusichern. Sie sind bei der Geldanlage flexibler als andere Modelle, was einerseits höhere Renditen ermöglicht, andererseits aber ein höheres Risiko mit sich bringt. In Form einer Direktzusage oder Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, Mitarbeitern im Rentenalter eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Dafür bildet das Unternehmen entsprechende Rücklagen.

Wechsel des Arbeitnehmers

Wenn ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wechselt und eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung mitbringt, dann kann der neue Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf der Grundlage der bestehenden Bedingungen weiter finanziell fördern. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass der neue Mitarbeiter seine Anwartschaft auf sein Vorsorgesystem überträgt. Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Portabilität. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer sein Guthaben zum neuen Arbeitgeber mitnehmen darf. Dieser Rechtsanspruch besteht aber nur dann, wenn der Vertrag 2005 oder später abgeschlossen wurde.

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