Die Kündigungsfrist in der Probezeit ist kürzer als im regulären Arbeitsverhältnis. Mit Kenntnis über die gesetzlichen Grundlagen und Sonderfälle gelingt eine rechtskonforme Kündigung für Arbeitgebende und Arbeitnehmende.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Probezeit nach dem Gesetz?

Die gesetzliche Grundlage für die Kündigungsfrist in der Probezeit ist in § 622 Abs. 3 BGB geregelt. In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, unabhängig davon, ob die Kündigung von Arbeitgebenden oder Arbeitnehmenden ausgeht. Diese Frist ist festgelegt und kann nicht einseitig verkürzt oder verlängert werden, sofern kein Tarifvertrag oder eine andere gültige Vereinbarung etwas anderes bestimmt.

Die Probezeit darf maximal sechs Monate dauern, längere Vereinbarungen sind rechtlich unwirksam. Die Zwei-Wochen-Frist beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung und läuft unabhängig von Monatsenden oder bestimmten Stichtagen. Sie gilt gleichermaßen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende.

Abweichungen bei der gesetzlichen Kündigungsfrist durch Vertrag oder Tarif

  • Arbeitsverträge können auch in der Probezeit eine längere Kündigungsfrist festlegen.
  • Kürzere Fristen als zwei Wochen sind unzulässig und damit nicht wirksam.
  • Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten, die dann Vorrang haben.

Kündigungsfrist in der Probezeit nach Arbeitsvertrag

Auch im Arbeitsvertrag können Abweichungen von der gesetzlichen Frist vereinbart werden. Zulässig ist es, die Frist zu verlängern (z.B. vier Wochen statt zwei). Eine Verkürzung auf weniger als zwei Wochen ist dagegen unwirksam.

Tipp:

Wer seinen Vertrag prüft, sollte neben der allgemeinen Kündigungsfrist gezielt auf den Abschnitt zur Probezeit achten. Dort finden sich oft eigene Bestimmungen, die von der allgemeinen Regelung abweichen.

Sonderregelungen zur Kündigungsfrist in der Probezeit 

  • Befristete Arbeitsverträge: Auch hier gilt während einer vereinbarten Probezeit die zweiwöchige Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB. Ist keine Probezeit vorgesehen, greifen die regulären Kündigungsfristen des § 622 BGB.
  • Leiharbeitnehmende: In der Arbeitnehmerüberlassung gelten häufig spezielle Tarifverträge (z.B. BAP/DGB). Diese können abweichende Fristen vorsehen.
  • Ausbildungsverhältnisse: Während der Probezeit in der Ausbildung kann nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Wann beginnt die Kündigungsfrist in der Probezeit und wie wird sie berechnet?

Kündigungsfrist verstehen – Hinweis auf Vertragsdetails und Signaturen auf Dokumenten

Die Kündigungsfrist in der Probezeit beginnt am Tag nach Zugang des Kündigungsschreibens. Zugang heißt, dass das Schreiben in den Einflussbereich der empfangenden Person gelangt, etwa durch persönliche Übergabe, Einwurf in den Briefkasten oder Zustellung durch Boten. E-Mail oder Fax genügt nicht. 

Wird die Kündigung am Montag eingeworfen, startet die Frist am Dienstag. Fällt das Fristende auf einen Sonn- oder Feiertag, verschiebt es sich automatisch auf den nächsten Werktag.

Praxisbeispiele zur Berechnung der Kündigungsfrist in der Probezeit

  • Beispiel 1: Zugang der Kündigung am 3. Juni (Montag).
    • Fristbeginn: 4. Juni. 
    • Fristende: 17. Juni (Montag).
  • Beispiel 2: Zugang der Kündigung am 20. Dezember (Freitag).
    • Fristbeginn: 21. Dezember.
    • Fristende: 3. Januar. Da dieser Tag ein Feiertag sein kann, verschiebt sich das Fristende ggf. auf den nächsten Werktag.
  • Beispiel 3: Zugang der Kündigung am 31. Januar (Freitag).
    • Fristbeginn: 1. Februar.
    • Fristende: 14. Februar (Freitag).

Kündigung in der Probezeit durch Arbeitnehmende und Arbeitgebende

In der Probezeit gilt für beide Seiten dieselbe Kündigungsfrist. Die Frist startet am Tag nach Zugang des Kündigungsschreibens und wird in Kalendertagen gezählt. Sie ist nicht an Monatsenden oder feste Stichtage gebunden und das Arbeitsverhältnis endet automatisch nach Ablauf der Frist.

Gemeinsamkeiten bei der Kündigung in der Probezeit für Arbeitnehmende und Arbeitgebende

  • Kündigungsfrist: Immer zwei Wochen in der Probezeit
  • Fristbeginn: Am Tag nach Zugang der Kündigung
  • Fristlauf: Kalendertage, nicht Arbeitstage
  • Form: Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift, elektronische Formen wie E-Mail, WhatsApp o.ä. sind unwirksam
  • Zugang: Sicherstellen durch persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Einwurf in den Briefkasten (z.B. durch Boten)

Hinweise zur Kündigung in der Probezeit 

Für ArbeitnehmendeFür Arbeitgebende
Rechtzeitige Klärung von offenen Restansprüchen wie Urlaub oder ÜberstundenAbmahnung ist in der Probezeit nicht erforderlich
Urlaub kann während der Frist genommen oder ausgezahlt werdenKündigungen dürfen nicht willkürlich ausgesprochen werden
Überstunden sind durch Freizeit oder Auszahlung abzugeltenDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt Grenzen: keine Kündigung wegen Geschlecht, Alter, Religion oder Herkunft
Eine saubere Abrechnung verhindert spätere StreitigkeitenFalsche Begründungen können Unwirksamkeit und Schadenersatzansprüche nach sich ziehen

Wichtig:

Auch in der Probezeit ist die Form relevant. Ein Kündigungsschreiben muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Empfehlenswert ist die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder der Einwurf durch einen Boten, um den Zugang rechtskonform nachweisen zu können.

Fristen und Verträge sicher im Blick

— mit Rexx Systems

Verwalten Sie Probezeiten, Kündigungen und Dokumente direkt in einem System und steuern Sie Ihre HR-Prozesse klar und zeitsparend.

Ist eine Kündigung in der Probezeit ohne Vorwarnung möglich?

Eine Kündigung in der Probezeit ist auch ohne vorherige Abmahnung möglich. Der Gesetzgeber erlaubt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Frist von zwei Wochen, ohne dass ein Fehlverhalten zuvor gerügt werden muss. Das gilt sowohl für Arbeitgebende als auch für Arbeitnehmende.

Grenzen der Kündigung ohne Vorwarnung 

  • Kein Freibrief für Willkür: Kündigungen dürfen nicht sachfremd durchgeführt werden.
  • AGG-Schutz: Das AGG untersagt Kündigungen, die an Geschlecht, Religion, ethnische Herkunft, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität anknüpfen.
  • Sonderkündigungsschutz: Für bestimmte Gruppen wie Schwangere oder Schwerbehinderte gelten spezielle Regeln. Schwangere sind ab Beginn der Schwangerschaft nach § 17 MuSchG unkündbar, nur mit behördlicher Zustimmung. Für Schwerbehinderte greift der besondere Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten.

Arbeitslosengeld und Sperrzeit bei Kündigung in der Probezeit

Wer in der Probezeit gekündigt wird oder selbst kündigt, sollte die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld kennen. Zwar besteht grundsätzlich Anspruch auf ALG I, allerdings können Sperrzeiten oder eine Ruhezeit eintreten.

Probezeit kündigen und Arbeitslosengeld beantragen

  • Arbeitnehmende, die selbst kündigen, riskieren eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, weil die Agentur für Arbeit von einer freiwilligen Aufgabe des Arbeitsplatzes ausgeht.
  • Diese Sperrzeit kann entfallen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. Mobbing am Arbeitsplatz, ausbleibende Gehaltszahlungen oder gesundheitliche Gründe, die durch ein ärztliches Attest belegt sind.
  • Wer eine Kündigung erhält, muss sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, sonst drohen ebenfalls Sperrzeiten.
Kündigungsfrist prüfen – Mann liest wichtige Unterlagen gründlich durch

Unterschied zwischen Sperrzeit und Ruhezeit

  • Sperrzeit: Das Arbeitslosengeld wird für eine bestimmte Zeit nicht ausgezahlt. Diese Zeit verkürzt zudem den gesamten Anspruch.

Ruhezeit: Das Arbeitslosengeld verschiebt sich nach hinten, etwa wenn eine Abfindung gezahlt wird, die den Lohn teilweise ersetzt. Der Anspruch bleibt aber in voller Länge bestehen

Nachweise und Pflichten

Damit keine Nachteile entstehen, sollten Betroffene folgende Punkte beachten:

  • Kündigungsschreiben aufbewahren.
  • Ärztliche Bescheinigungen oder Nachweise für einen wichtigen Grund frühzeitig vorlegen.
  • Resturlaub und Überstunden dokumentieren, da diese den Beginn des ALG-Anspruchs verschieben können.

So gehen Sie mit Kündigungsfristen in der Probezeit korrekt um

Damit eine Kündigung in der Probezeit rechtskonform umgesetzt wird, sollten Arbeitgebende und Arbeitnehmende im Kündigungsfall strukturiert vorgehen. Die folgenden Schritte helfen, Fehler zu vermeiden und den letzten Arbeitstag korrekt zu bestimmen.

1. Vertrag und Tarif prüfen

Zunächst muss klar sein, welche Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht. 

2. Zugang sicherstellen

Das Kündigungsschreiben muss schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Empfehlenswert ist die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.

3. Kündigungsfrist berechnen

Die Zwei-Wochen-Frist beginnt am Tag nach Zugang der Kündigung. Gezählt wird in Kalendertagen.

4. Schreiben korrekt erstellen

Ein wirksames Kündigungsschreiben enthält:

  • Name und Anschrift beider Parteien
  • Datum des Zugangs
  • Klare Formulierung der Kündigung
  • Datum des letzten Arbeitstages
  • Eigenhändige Unterschrift

5. Zustellung dokumentieren

Um Streit zu vermeiden, sollte der Zugang beweisbar sein. Bei Übergabe bietet sich eine Empfangsbestätigung an. Beim Einwurf durch einen Boten sollte dieser schriftlich bestätigen, wann und wo er das Schreiben eingeworfen hat.

6. Restansprüche klären

Urlaubstage, Überstunden oder offene Vergütungen sollten im Verlauf der Kündigungsfrist geklärt und entweder gewährt oder ausgezahlt werden.

Muster Kündigungsschreiben in der Probezeit

Vor- und Nachname  

Straße und Hausnummer  

PLZ Ort  

An  

Arbeitgebende/r  

Unternehmen  

Straße und Hausnummer  

PLZ Ort  

Ort, Datum  

Kündigung des Arbeitsvertrags während der Probezeit  

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],  

hiermit kündige ich den am [Datum] geschlossenen Arbeitsvertrag fristgerecht innerhalb der Probezeit.  

Die Kündigungsfrist von zwei Wochen beginnt mit dem Zugang dieses Schreibens und endet somit am [Datum letzter Arbeitstag].  

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum des Vertragsendes schriftlich. Zudem bitte ich um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.  

Mit freundlichen Grüßen  

[Unterschrift]  

[Vor- und Nachname]

HR-Prozesse in der Probezeit sicher steuern – mit Rexx Systems

Mit Rexx Systems integrieren Sie Probezeit-Management direkt in Ihre HR-Prozesse. Fristen, Vertragsdetails und Dokumentationen lassen sich einfach abbilden und rechtskonform verwalten.

Ihre Vorteile mit Rexx Systems:

  • Einheitliche Verwaltung von Verträgen, Fristen und Dokumenten in der digitalen Personalakte
  • Erinnerungsfunktionen, sodass Kündigungsfristen in der Probezeit nicht übersehen werden
  • Transparente Reports und Nachweise, die Sicherheit in HR-Abläufen schaffen
  • Automatisierte Workflows, die Zeit sparen und Fehlerquellen reduzieren

Fristen und Verträge sicher im Blick

— mit Rexx Systems

Berechnen Sie das Urlaubsentgelt korrekt, vermeiden Sie Fristversäumnisse und erhöhen Sie die Transparenz Ihrer Personalprozesse.

Kündigungsfrist in der Probezeit – Häufige Fragen und Antworten

Gilt die Kündigungsfrist in der Probezeit auch bei Krankheit oder Urlaub?

Ja, die Kündigungsfrist in der Probezeit läuft auch dann, wenn die betroffene Person krankgeschrieben ist oder Urlaub nimmt. Eine Kündigung während Krankheit oder Urlaub ist grundsätzlich wirksam. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt lediglich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Können Tarifverträge oder Arbeitsverträge die Kündigungsfrist in der Probezeit ändern?

Ja, durch Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag können abweichende Fristen geregelt werden. Häufig sehen Tarifverträge längere Fristen als die gesetzlichen zwei Wochen vor. Wichtig ist, dass die maximale Dauer der Probezeit von sechs Monaten nicht überschritten wird.

Welche Formfehler führen bei einer Probezeit-Kündigung zur Unwirksamkeit?

Eine Kündigung in der Probezeit ist unwirksam, wenn sie nicht schriftlich mit Originalunterschrift erstellt oder an die falsche Adresse zugestellt wird. Auch Kündigungen per E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht aus. Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollten den Zugang nachweisbar dokumentieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie können Unternehmen Kündigungen in der Probezeit rechtskonform dokumentieren?

Mit Rexx Systems lassen sich Probezeitvereinbarungen, Fristen und Kündigungen in der digitalen Personalakte dokumentieren. So entsteht ein revisionssicherer Prüfpfad, der auch bei internen oder externen Prüfungen Bestand hat und den HR-Aufwand spürbar reduziert.

Unterstützt Rexx Systems bei der Berechnung des letzten Arbeitstags in der Probezeit?

Ja, Rexx Systems berechnet automatisch Fristen und Enddaten, wenn eine Kündigung in der Probezeit eingetragen wird. Feiertage und Wochenenden werden berücksichtigt, sodass Fehlberechnungen ausgeschlossen sind und Arbeitgebende wie HR-Abteilungen jederzeit die korrekten Daten vorliegen haben.

Disclaimer: Die in diesem Glossar bereitgestellten rechtlichen Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.