In einem Gehaltstarifvertrag werden Gehaltsgrenzen festgelegt, die als allgemein verbindlich gelten. Er beinhaltet die nicht unterschreitbare Untergrenze des Gehaltes. Eine Überschreitung im Rahmen des sogenannten Günstigkeitsprinzips ist dennoch jederzeit möglich. Im Vertrag wird der Lohn über Gehaltsgruppen definiert. Demnach kann sich die Vergütung nach dem Anforderungsniveau, den Berufsjahren oder auch der Betriebszugehörigkeit richten.
Der Gehaltstarifvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften vereinbart, die für die Belange der Arbeitnehmer eintreten. Die getroffenen Regelungen gelten für alle Arbeitnehmer, die in der Gewerkschaft organisiert sind, und für alle Arbeitgeber, die den Arbeitgeberverbänden angehören. Im Normalfall sind diejenigen, die nicht zum Verband gehören von den Vereinbarungen ausgeschlossen. Unter bestimmten Umständen kann der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zusammen mit einem Ausschluss, den Gehaltstarifvertrag als allgemeingültig also auch für diejenigen, die dem Arbeitgeberverband nicht angehören erklären.
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