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05/07/2021
Benefits statt Gehaltserhöhung
05/07/2021
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Mehr Geld auf die Hand: 13 attraktive Benefits statt Gehaltserhöhung

Es muss nicht immer mehr Geld sein. So mancher Mitarbeiter ist bereit, das Nettogehalt mit Benefits aufstocken zu lassen, anstatt eine rein monetäre Gehaltserhöhung zu erhalten, von der nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ohnehin meist nicht viel bleibt.

 

Bereitschaft, auf Gehaltserhöhung zu verzichten

Zahlreiche Mitarbeiter zeigen die Bereitschaft, im Ausgleich für bestimmte Benefits auf höheres Gehalt zu verzichten. Das belegen mehrere Umfragen, darunter eine Kienbaum-Studie. Es wurden knapp 4.800 Mitarbeiter in Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt. 11 Prozent waren bereit, zugunsten von Sozialleistungen auf mehr Gehalt zu verzichten.

Eine weitere Umfrage von Kienbaum zeigt die Verzichtsbereitschaft aus der Sicht von rund hundert Unternehmen auf. Hier gibt es auch altersspezifische Unterschiede. Demnach ist die Bereitschaft, auf ein höheres Gehalt zu verzichten, bei den 18- bis 29-Jährigen mit 13,4 Prozent am höchsten. Bei den 30- bis 39-Jährigen beträgt der Wert 11,1 Prozent. Arbeitnehmer zwischen 40 und 49 Jahren und älter weisen 10,5 Prozent auf.

Die beliebtesten Benefits: flexible Arbeitszeiten vor Homeoffice

Die Liste der beliebtesten Benefits führen flexible Arbeitszeiten an, die 70,8 Prozent der Befragten nannten. Gleich danach folgen Homeoffice (54,9 Prozent), betriebliche Altersvorsorge (45,6 Prozent), Firmenauto (31,5 Prozent) und eigener Parkplatz (25,3 Prozent).

Auch das Interesse an umweltfreundlichen Fortbewegungsmitteln steigt. Für 26,7 Prozent der Befragten ist ein ÖPNV-Ticket, für 18,7 Prozent ein Firmenfahrrad oder E-Bike ein attraktiver Benefit.

Eine Studie von Capital zeigt die originellsten Zusatzleistungen auf. An kreativen Ideen tun sich hier Spielzimmer (Game-Rooms), Recherchereisen und Vorsorgekuren auf. Aber auch betriebliches Kindergeld und Feriencamps für Kinder sind erwähnenswert.

 

13 Tipps für echt geniale Benefits

1. Jobticket

Mitarbeiter, die mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit fahren, schätzen ein Jobticket als Benefit. Arbeitgeber können das Ticket als Lohnbestandteil auf der Lohnsteuerbescheinigung anführen oder es als geldwerten Vorteil besteuern. Im ersten Fall muss der Arbeitnehmer das Jobticket in der Steuererklärung angeben und in der Folge mit einer niedrigeren Entfernungspauschale rechnen. Wenn das Unternehmen das Jobticket hingegen als geldwerten Vorteil versteuert, kann der Mitarbeiter Werbungskosten ansetzen.

2. Fahrtkostenzuschuss

Auch ein Fahrtkostenzuschuss kommt sehr gut an. Unternehmen können zusätzlich zum Verdienst eine Pauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte zahlen, wenn der Mitarbeiter den Weg zur Arbeit mit seinem Privatauto absolviert. Dieser Zuschuss ist für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei, während der Arbeitgeber den Betrag mit 15 Prozent pauschal versteuert.

Arbeitnehmern mit doppelter Haushaltsführung kann das Unternehmen die Heimfahrten finanzieren. Weitere Benefits im Bereich der Fahrtkosten sind Benzingutscheine oder eine Tankkarte mit einem bestimmten Monatsbudget. Auch die Erlaubnis, dass der Mitarbeiter eine berufliche Bahncard privat nutzen darf, bietet sich als Benefit an.

3. Dienstfahrrad

Ein Dienstfahrrad ist ein attraktiver Benefit für alle, die weder mit dem ÖPNV noch mit dem Auto zur Arbeit fahren. Bei diesem Fortbewegungsmittel entfällt die Versteuerung der privaten Nutzung. Handelt es sich um ein E-Bike, dürfen Arbeitnehmer steuerfrei Strom „tanken“.

4. Urlaub

So mancher Mitarbeiter sehnt sich nach einer längeren Auszeit vom Arbeitsalltag und möchte beispielsweise bei einem vierwöchigen Sommerurlaub ausgiebig entspannen. Unternehmen, die sich bei der Urlaubsplanung flexibel und großzügig zeigen, profitieren von gut ausgeruhten Mitarbeitern, die mit neuer Motivation an die Arbeit gehen.

5. Freie Tage

Zusätzliche freie Tage kommen ebenfalls gut an. Vor allem Brückentage bieten sich als geschenkte Tage an, weil an diesen Tagen oftmals ohnehin weniger los ist. Auch als Belohnung für den erfolgreichen Abschluss eines Projekts findet der eine oder andere freie Tag Anklang. So manches Unternehmen geht einen Schritt weiter und setzt beispielsweise auf eine viertägige Arbeitswoche bei voller Entlohnung.

6. Betriebliche Gesundheitsförderung

Unternehmen können in der betrieblichen Gesundheitsförderung aus einer Vielzahl von Maßnahmen wählen, die von Fitnessangeboten bis zu Krankenzusatzversicherungen reichen, aber auch diese Möglichkeiten beinhalten:

  • steuerfreie Zuschüsse für Kurse, die von gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden (z. B. Yoga, autogenes Training )
  • Gesundheitsuntersuchungen
  • Betriebsarzt
  • ergonomische Arbeitsplätze
  • Massagen

Das Angebot von Ruhe- und Schlafräumen fällt ebenfalls in diesen Bereich.

7. Kitabeiträge

Unternehmen können Mitarbeiter mit Kindern unterstützen, indem sie für die Kitabeiträge aufkommen. Zudem bieten sich Zuschüsse für die kurzfristige und notfallmäßige Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder kranken Angehörigen an. Auch bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Krankheit, Todesfall, Feuer oder Hochwasser sind Beihilfen möglich.

8. Fortbildungen

Vom Unternehmen finanzierte Fortbildungen wie Coachings und Sprachkurse bieten sich ebenfalls als Benefits an, sofern sie mit der Tätigkeit oder dem künftigen Aufgabenbereich in Zusammenhang stehen. Liegt ein beruflicher Bezug vor, ist die steuer- und sozialabgabenfreie Kostenübernahme möglich.

9. Gutscheine

Bei Gutscheinen müssen die Unternehmen den monatlichen Freibetrag von 44 Euro beachten, damit der Sachbezug für den Arbeitnehmer steuerfrei bleibt. Andernfalls unterliegt der komplette Betrag der Steuerpflicht. Unternehmen müssen diese Sachbezüge mit 30 Prozent pauschal versteuern.

10. Prepaid-Kreditkarte

Mehr Flexibilität bietet eine Prepaid-Kreditkarte oder Sachbezugskarte, die das Unternehmen monatlich mit einem festgelegten Betrag auflädt. Es steht dem Mitarbeiter frei, wofür er dieses Guthaben nutzen möchte. Die Auszahlung muss zwingend über die Kreditkarte erfolgen, nicht in bar. Für das Kreditguthaben fallen eine pauschale Steuer sowie Sozialversicherungsabgaben an.

11. Erholungsbeihilfe

Jeder Mitarbeiter kann jährlich eine Erholungsbeihilfe von bis zu 156 Euro erhalten, die wahlweise in bar oder als Sachleistung erfolgt. Außerdem sind eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 104 Euro für den Ehepartner und eine Beihilfe von 52 Euro pro Kind möglich. Diese Erholungsbeihilfen muss der Arbeitgeber entweder innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Urlaubsantritt zahlen. Es besteht die Möglichkeit, die Erholungsbeihilfe als Zusatzleistung zum Urlaubsgeld zu erbringen.

12. Altersvorsorge

Zur Altersvorsorge kann das Unternehmen steuerfreie Beiträge zu einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung leisten. Diese dürfen nicht mehr als 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ausmachen.

13. Hund mitbringen

Für Hundebesitzer ist es eine Erleichterung, wenn sie ihren Hund ins Büro mitnehmen dürfen. Ein Vierbeiner am Arbeitsplatz kann auch bei Arbeitskollegen die Zufriedenheit steigern und zur Entspannung beitragen. Allerdings muss der Hund so erzogen sein, dass er die Arbeitsabläufe so wenig wie möglich stört.

Sicherlich passt nicht jeder dieser 13 Benefits zu jedem Arbeitgeber. Der richtige Mix trägt jedoch dazu bei, die Mitarbeiter für ihre gute Arbeit angemessen zu entlohnen und sie zu motivieren.

 

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