Homeoffice, mobiles Arbeiten, Remote Work – für die Arbeit außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers gibt es viele Bezeichnungen. Als die Corona-Pandemie viele Mitarbeiter ins heimische Büro verbannte, sprach man allgemein vom Homeoffice – aber nur vergleichsweise wenige Arbeitnehmer arbeiten tatsächlich in einem Homeoffice im engeren Sinne. Die Art der Einrichtung des Arbeitsplatzes entscheidet darüber, welche Rechtsvorschriften Anwendung finden.
Begriffsklärung: Homeoffice, mobiles Arbeiten & Co.
Um die rechtlichen Unterschiede festzustellen, muss zunächst definiert werden, was sich hinter den einzelnen Begrifflichkeiten verbirgt:
- Telearbeit: Unter Telearbeit versteht man gemäß § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz, der in den privaten Räumen des Mitarbeiters eingerichtet wird. Dies muss nicht notwendigerweise sein eigenes Zuhause sein – entscheidend ist die feste Einrichtung eines Arbeitsplatzes außerhalb der Betriebsstätte. Entscheidend ist jedoch: Telearbeit liegt erst dann vor, wenn der Arbeitgeber und der Beschäftigte die Telearbeit sowie deren Rahmenbedingungen in einer arbeitsvertraglichen Regelung vereinbart haben und der vom Arbeitgeber finanzierte Arbeitsplatz eingerichtet wurde.
- Mobiles Arbeiten: Bei der mobilen Arbeit kann der Mitarbeiter ausgestattet mit einem Notebook oder Tablet mit mobiler Internetverbindung von wechselnden Orten aus arbeiten – auch von zu Hause aus, aber auch in der Bahn, im Café oder im Hotel. Charakteristisch ist, dass kein fest eingerichteter Arbeitsplatz vorhanden sein muss.
- Homeoffice: Die meisten Menschen verwenden die Bezeichnung „Homeoffice“ für das Arbeiten zu Hause. Dies kann sowohl als Telearbeit als auch als mobiles Arbeiten charakterisiert werden, je nachdem, ob ein fester Arbeitsplatz eingerichtet wurde oder nicht. Bei den meisten „Corona-Homeoffice-Arbeitsplätzen“ mangelte es an der festen Einrichtung und/oder der vertraglichen Vereinbarung.
- Remote Work: Dieser Begriff umschreibt dieselbe Arbeitssituation wie mobile work.
- Heimarbeit: Obwohl sie auch in den eigenen vier Wänden ausgeführt wird, bezeichnet die Heimarbeit eine andere Art von Tätigkeit und insbesondere einen anderen rechtlichen Status. Heimarbeiter arbeiten nicht notwendigerweise am Computer, sondern führen z. B. auch Montagetätigkeiten aus. Sie sind nicht an Weisungen des Arbeitgebers in Hinblick auf Zeit und Ort der Arbeitserbringung gebunden. Oft arbeiten sie sogar auf selbstständiger Basis. In jedem Fall gilt abweichend vom normalen Arbeitsrecht das Heimarbeitsgesetz. Heimarbeit ist von Telearbeit deutlich abzugrenzen.
Homeoffice vs. mobiles Arbeiten: die Unterschiede
Ob Homeoffice oder mobile Arbeit, in beiden Fällen arbeitet der Mitarbeiter außerhalb des Betriebs. Doch der rechtliche Charakter beider Szenarien bringt deutliche Unterschiede hervor:
#1 Arbeitsschutz
Für das fest eingerichtete Homeoffice gelten dieselben Arbeitsschutzvorgaben wie für Arbeitsplätze im Betrieb. Der Arbeitgeber muss die Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung einhalten, eine Gefährdungsbeurteilung für den heimischen Arbeitsplatz durchführen und den Mitarbeiter entsprechend unterweisen. Er ist dafür verantwortlich, dass von dem Arbeitsplatz keine Gesundheitsgefährdung für den Arbeitnehmer ausgeht.
Auf mobile Arbeit findet die Arbeitsstättenverordnung keine Anwendung, da es keinen fest eingerichteten Arbeitsplatz gibt. Dementsprechend ist der Aufwand für arbeitsschutzrechtliche Aspekte gering. Dennoch müssen einige Vorschriften eingehalten werden, etwa die Unterweisung nach § 12 Abs. 1 ArbSchG, die Gefährdungsbeurteilung und die Betriebssicherheitsverordnung. Allerdings gibt es hier häufig Einschränkungen. Um seinen Pflichten nachzukommen, sollte der Arbeitgeber die Überprüfungen und Unterweisungen ordentlich dokumentieren.
#2 Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes
Bei beiden Arbeitsformen muss der Arbeitgeber nach § 670 BGB die Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes und dessen Betrieb übernehmen. Für einen Telearbeitsplatz wird neben Arbeitsmitteln wie einem PC und Drucker insbesondere Mobiliar benötigt. Stellt der Arbeitgeber die Einrichtung oder Arbeitsmittel nicht zur Verfügung, so hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen.
Bei der mobilen Arbeit sind die Kosten deutlich geringer als bei der Telearbeit, denn hier sind in aller Regel ein Notebook, ein Smartphone und ein Headset ausreichend. Liegt eine entsprechende Vereinbarung vor, kann auch der Arbeitnehmer die Kosten für die Anschaffung tragen.
#3 Arbeitszeitvorschriften
In Hinblick auf das Arbeitszeitgesetz gibt es keine Unterschiede zwischen Mobilarbeit und Homeoffice – die Vorschriften zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Einhaltung von Ruhepausen und -zeiten sind vollumfänglich einzuhalten. Der Arbeitgeber muss dies sicherstellen. Speziell bei der mobilen Arbeit ist die Kontrolle der Arbeits- und Pausenzeiten äußerst schwierig. Denn schon das spontane Überprüfen der E-Mails während der Bahnfahrt nach Hause unterbricht die elfstündige Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen.
#4 Datenschutz/-sicherheit
Im Homeoffice kann und muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz so einrichten, dass Daten sicher ans Unternehmensnetzwerk übertragen werden können, etwa über ein VPN (Virtual Private Network). Zudem muss der Mitarbeiter den Zugriff durch Dritte verhindern, etwa durch Sicherheitsmechanismen am Computer oder das Absperren des Büroraums.
Deutlich anspruchsvoller ist die Gewährleistung des Datenschutzes bei der mobilen Arbeit. Im Café oder in der Bahn ist es für andere ein Leichtes, einen Blick auf den Bildschirm des Notebooks zu werfen oder ein geschäftliches Telefonat zu belauschen. Hier sind spezielle Schutzmechanismen einzurichten, etwa einen Sichtschutz für den Bildschirm des Notebooks und die Vermeidung von Telefonaten im öffentlichen Raum.
Homeoffice oder Mobilarbeit? Vor- und Nachteile im Überblick
Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile und eignen sich deshalb für unterschiedliche Ausgangssituationen:
a) Fest eingerichtetes Homeoffice
Vorteile:
- gute Erreichbarkeit
- geringere Ablenkung von außen, mehr Konzentration bei der Arbeit
- seltenere Datenschutzverstöße
- einfachere Einhaltung des Arbeitsschutzes
Nachteile:
- hohe Anforderungen an den Arbeitsschutz
- hohe Kosten für die Einrichtung
- höhere laufende Kosten
b) Mobiles Arbeiten
Vorteile:
- geringe Vorgaben im Bereich des Arbeitsschutzes
- einfache Umsetzung ohne große Anschaffungen
- effiziente Ausnutzung von Leerlauf- und Reisezeiten
- geringere Kosten für die Einrichtung
- hohe Flexibilität
Nachteile:
- große Datenschutzrisiken
- Gefahr von Verstößen gegen ArbZG
- Ablenkung des Mitarbeiters durch Umgebung
- Anfälligkeit für technische Störungen oder instabiles Mobilfunknetz
Gibt es ein Recht auf mobiles Arbeiten?
Obwohl bereits der zweite Referentenentwurf für ein Mobile-Arbeit-Gesetz (MAG) eingebracht wurde, gibt es bislang noch kein Recht der Arbeitnehmer auf mobile Arbeit. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Remote Work in den kommenden Jahren zunehmend zum Standard wird und viele Arbeitgeber die Möglichkeit zumindest als Zusatzleistung anbieten.
In jedem Fall sollten Arbeitgeber und Mitarbeiter die wichtigsten Eckdaten vertraglich festhalten, etwa:
- Homeoffice-Modell (mobile Arbeit oder fester Arbeitsplatz)
- Arbeitsmittel
- Übernahme von Kosten für Einrichtung und laufenden Betrieb
- Datenschutzvorgaben
- zeitliche Begrenzung der Telearbeit (ggf. alternierende Telearbeit)
- Widerrufsmöglichkeiten
So steht das Homeoffice rechtlich auf sicheren Beinen und kann sich zum Erfolgsmodell entwickeln.
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