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11/07/2022
Unbegrenzter Urlaub
11/07/2022
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Unbegrenzter Urlaub: New Work aus der arbeitsrechtlichen Perspektive

Der New Work-Trend hat die Arbeitswelt stark verändert. Während sich Homeoffice, Remote-Work und flexible Arbeitszeiten inzwischen in vielen Unternehmen als Standard etabliert haben, bleibt ein Trend noch von vielen Arbeitgebern unbeachtet – was ihn aber nicht weniger interessant macht. Große Unternehmen – häufig mit Bezug zum US-amerikanischen Arbeitsmarkt – geben ihren Mitarbeitern Urlaub ohne Limit (also unbegrenzten Urlaub). Klingt seltsam? Funktioniert aber in vielen Teilen der Welt bereits heute. Doch was steckt hinter dem Trend?

Unbegrenzter Urlaub – wie funktioniert das?

Die Idee hinter dem Urlaub ohne Limits ist einfach: Alle Mitarbeiter dürfen so viel Urlaub nehmen, wie sie möchten. Egal, ob sie lieber am Weiher liegen, in Urlaub fahren, ehrenamtlich arbeiten oder einfach nur in Ruhe ihren Schnupfen auskurieren möchten. Dabei gibt es keine Grenzen: Ob 20, 30 oder 40 Tage, es spielt keine Rolle.

Studien haben längst bewiesen, dass sich Urlaub positiv auf die Schlafqualität und das Wohlbefinden auswirkt. Der Kern der verantwortungsvollen Urlaubspolitik: ausgeruhte, entspannte Mitarbeiter, die produktiver arbeiten und sich voll auf ihre Arbeit konzentrieren können.

Die konkrete Ausgestaltung ist dabei je nach Unternehmen variabel. Manche Arbeitgeber lassen ihren Mitarbeitern völlig freie Hand bei der Planung ihrer Urlaubstage, andere haben immerhin eine Vorgabe für den Mindesturlaub. In jedem Fall sollte der Arbeitgeber vorgeben, dass die Mitarbeiter vorher mit dem Team Rücksprache halten und sich intern abstimmen müssen.

Vorteile des unbegrenzten Urlaubsanspruchs

So mancher Arbeitgeber wird davon ausgehen, dass eine solche Regelung dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Und ja, tatsächlich: Es wird Mitarbeiter geben, die diese Möglichkeit über die Maßen ausnutzen. Sie fänden aber auch bei einer normalen Urlaubsregelung einen Weg, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Die Masse der Mitarbeiter nutzt diese Freiheit jedoch im Rahmen des Erwünschten. Daraus resultieren viele Vorteile:

  • Die Arbeitnehmer haben genügend Phasen der Erholung und sind deshalb bei der Arbeit ausgeruht und weniger gestresst.
  • Die Mitarbeiter sind zufrieden, weil sie selbst die volle Kontrolle über ihre Work-Life-Balance haben.
  • Sie können produktiver arbeiten, bringen bessere Arbeitsergebnisse und machen das Unternehmen so noch erfolgreicher.
  • Der Arbeitgeber zeigt, dass er seinen Mitarbeitern ausreichend vertraut, dass sie eigenverantwortlich gute Entscheidungen fürs Unternehmen treffen.
  • Die Personalabteilung hat einen geringeren Aufwand, da Urlaubsanträge weder geprüft noch eingetragen werden müssen. Ebenso entfällt die Prüfung der Zulässigkeit von Freistellungen (z. B. für Arztbesuche). Dies spart Geld.
  • Der Arbeitgeber muss beim Ausscheiden eines Mitarbeiters keinen Resturlaub auszahlen, da keine Urlaubstage angesammelt werden können.
  • Das Angebot unbegrenzten Urlaubs prägt das Employer-Branding positiv und erleichtert das Recruiting insbesondere junger Talente.

Mit Blick auf das Arbeitsrecht: Ist Urlaub ohne Limit zulässig?

Die gute Nachricht zuerst: Der im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verankerte Mindesturlaub ist eben nur eine Mindestanforderung. Es steht dem Arbeitgeber frei, seinen Arbeitnehmern darüber hinaus weitere Urlaubstage zur Verfügung zu stellen – selbst wenn diese unbegrenzt sind. Es gibt somit keine Regelung, die grundsätzlich gegen den Urlaub ohne Limit spricht. In der Praxis sollte der Arbeitgeber dennoch einige Punkte beachten:

  • Mindesturlaub: Der Mindesturlaub beträgt in Deutschland 24 Werktage, also 20 Tage bei einer Fünftagewoche (§ 3 BUrlG). Dieser Mindesturlaubsanspruch darf nicht unterschritten werden. Da der Mitarbeiter bei der verantwortungsvollen Urlaubsregelung so viele oder so wenige Urlaubstage nehmen darf, wie er möchte, muss der Arbeitgeber überwachen, dass wenigstens der Mindesturlaub in Anspruch genommen wird. Es reicht nicht, ihn lediglich anzubieten und die tatsächliche Nutzung in die Verantwortung der Beschäftigten zu legen.
  • AGG: Manche Unternehmen offerieren den unbegrenzten Urlaub nicht allen Mitarbeitern, sondern etwa nur den höheren Management-Ebenen. Dies verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und ist zulässig, da es im Rahmen der individuellen Verhandlung von Arbeitsverträgen liegt.
  • Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG einen Anspruch auf Mitbestimmung bei Fragen rund um die Urlaubsgewährung, insbesondere bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze. Entsprechend ist er bei der Ausgestaltung des unbegrenzten Urlaubs einzubeziehen.
  • Regeln: Auch wenn es gesetzlich nicht zwingend erforderlich ist, sollte der Arbeitgeber Regeln im Hinblick auf Probezeit und Kündigung aufstellen. Die Probezeit dient der gegenseitigen Erprobung, was nur schwer möglich ist, wenn der Mitarbeiter sehr viele freie Tage nimmt. Kündigt der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, könnte der Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die Arbeit niederlegen und der Arbeitgeber hätte kaum eine Handhabe dagegen. Deshalb sollte der Arbeitsvertrag für beide Fälle Begrenzungen oder Regeln enthalten.
  • Internationale Regelung: Die Urlaubsgesetzgebung verschiedener Länder variiert stark. In den USA gibt es etwa überhaupt keinen Mindesturlaub. Das macht es schwierig, eine einzige Regelung zu treffen, die für alle Tätigkeitsländer des Arbeitgebers gleichermaßen gilt.

Hoher Druck bis hin zum Burnout: die Schattenseiten des Urlaubs ohne Limit

So positiv sich das Prinzip auch anhört: Es hat auch einen gewichtigen Nachteil. Schert sich niemand darum, wie viel Urlaub die Mitarbeiter nehmen, wird es auch immer Kollegen geben, die weniger Urlaub nehmen, als sie bräuchten, um sich zu erholen und ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Irgendwie kommt nie der richtige Zeitpunkt, um sich freizunehmen. Wer würde sich freinehmen, wenn die Abteilung unter Druck steht und die Kollegen Überstunden schieben? Wegen ihrer Schuldgefühle nehmen sich Mitarbeiter gerade dann keinen Urlaub, wenn dauerhaft eine hohe Arbeitsbelastung vorliegt und sie Erholung am dringendsten bräuchten. Sie wollen ihre Kollegen nicht im Stich lassen.

Motivierte Mitarbeiter, die Karriere machen wollen, könnten zudem gezielt auf ihren Urlaub verzichten, um der Führungskraft ihr Engagement zu beweisen. Im schlimmsten Fall kann dies sogar ins Gegenteil umschlagen und es entwickelt sich eine Atmosphäre, in der freie Tage nur noch mit triftigem Grund genommen werden und ansonsten verpönt sind.

Den Rahmen schafft der Arbeitgeber

In einer solchen Umgebung steigt das Burn-out-Potenzial stark an. Die Mitarbeiter erholen sich nicht mehr ausreichend, sind müde und überarbeitet und steuern immer mehr in Richtung einer ungesunden Situation.

Hier ist der Arbeitgeber gefragt: Möchte er seiner Belegschaft die Möglichkeit des unbegrenzten Urlaubs bieten, muss er auch dafür sorgen, dass niemand unter die Räder kommt. Dies lässt sich nur mit einem gewissen Mindestmaß an Kontrolle und durchdachten Regeln realisieren. Zudem ist es Aufgabe von HR und Führungskräften, eine Atmosphäre zu schaffen, in der die Mitarbeiter ermutigt werden, sich freizunehmen, wenn sie eine Auszeit brauchen.

 

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