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Elterngeld

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Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes dessen Betreuung und Erziehung widmen, kann dies mit Einkommenseinbußen einhergehen. Um diese Einkommenslücke auszugleichen und damit die Geburtenrate anzukurbeln, wurde 2006 das Elterngeld geschaffen. Es wird für einen begrenzten Zeitraum gezahlt, um das Einkommen aufzustocken, während die Eltern weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen.

Was ist Elterngeld?

Beim Elterngeld handelt es sich um eine Familienleistung, die im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt ist. Sie stellt den finanziellen Unterhalt von Familien sicher und unterstützt Mütter und Väter dabei, Familie und Beruf zu vereinen. Die Höhe der Entgeltersatzleistung ist abhängig vom Einkommen vor der Geburt und in drei Varianten verfügbar.

Drei Arten von Elterngeld: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das deutsche Elterngeld ist so flexibel wie möglich gestaltet, um vielen Eltern eine passende Lösung für ihre finanzielle Situation zu bieten. Sie können entsprechend aus den folgenden Bausteinen wählen:

Basiselterngeld: maximale Leistung für höchstens 14 Monate

Das Basiselterngeld wird grundsätzlich für höchstens zwölf Monate gezahlt. Nehmen beide Elternteile Elternzeit, können sie insgesamt für 14 Monate Basiselterngeld beziehen.

Wie die Monate zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden, spielt keine Rolle. Es müssen lediglich mindestens zwei Monate pro Elternteil sein (z. B. zwölf Monate Mutter, zwei Monate Vater ODER je sieben Monate für beide Elternteile). Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein beanspruchen. Künftig ist ein gleichzeitiger Bezug jedoch nur noch für einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich.

Bis zu vier weitere Monate Basiselterngeld erhalten Eltern von Frühgeborenen. Wie viele Monate es sind, kommt darauf an, wie viele Wochen das Kind zu früh zur Welt gekommen ist:

  • 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin – Zusätzliche Elterngeld-Monate: 1 Monat
  • 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin – 2 zusätzliche Elterngeld-Monate
  • 12 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin – 3 zusätzliche Elterngeld-Monate
  • 16 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin – 4 zusätzliche Elterngeld-Monate

ElterngeldPlus: Verlängerung der Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate

Mit der Entscheidung für ElterngeldPlus verlängern die Eltern die Bezugsdauer. Beteiligen sich beide Elternteile an der Elternzeit, sind insgesamt bis zu 28 Monate Bezug möglich. Das Elterngeld läuft spätestens aus, wenn das Kind zwei Jahre und acht Monate alt ist.

Wenn die Eltern nach der Geburt keiner Arbeit nachgehen, entspricht die Höhe des ElterngeldPlus der Hälfte des Basiselterngelds. Arbeiten sie hingegen in Teilzeit, kann es je nach Einkommen deutlich höher ausfallen. Auch beim ElterngeldPlus sind bei Frühgeburten zusätzliche Bezugsmonate möglich.

Partnerschaftsbonus

Partnerschaftsbonus beim Elterngeld

Mit dem Partnerschaftsbonus können Eltern ihre Bezugsdauer beim Elterngeld um jeweils bis zu vier Monate verlängern. Voraussetzung dafür ist, dass Vater und Mutter gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

  • in Höhe des ElterngeldPlus
  • Teilzeit mit 24 bis 32 Wochenstunden (bei vor dem 1. September 2021 geborenen Kindern 25 bis 30 Stunden)
  • Beantragung von mindestens zwei und höchstens vier Monaten (bei vor dem 1. September 2021 geborenen Kindern nur genau vier Monate möglich)
  • auch für Alleinerziehende in voller Höhe möglich
  • für Getrenntlebende verfügbar

Höhe des Elterngelds

Die Höhe des Elterngelds richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt. Berücksichtigt werden maximal 2.770 Euro des vorherigen Nettoeinkommens. Das Elterngeld beträgt mindestens 65 Prozent dieses Einkommens, bei geringeren Löhnen jedoch bis zu 100 Prozent. Der Prozentsatz steigt umso mehr an, je geringer das Nettoeinkommen ist.

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und ist auf 1.800 Euro gedeckelt. ElterngeldPlus beträgt mit 150 bis 900 Euro die Hälfte des Basiselterngelds, solange der Beziehende nicht arbeiten geht.

Zusätzlich gibt es einen Geschwisterbonus, den Eltern von mehreren Kindern bekommen. Dieser beträgt 10 Prozent des Elterngelds, das dem jeweiligen Elternteil normalerweise zusteht, mindestens aber 75 Euro (37,50 Euro beim ElterngeldPlus). Möglich ist das, wenn im Haushalt neben dem Neugeborenen:

  • mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren,
  • mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren oder
  • mindestens ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren und mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 lebt.

Werden Mehrlinge geboren, gibt es beim Elterngeld einen Mehrlingsanschlag. Dieser beträgt 300 Euro pro zusätzliches Kind bzw. 150 Euro beim ElterngeldPlus. Der Zuschlag errechnet sich folgendermaßen:

  • Zwillinge: 300 Euro / 150 Euro
  • Drillinge: 600 Euro / 300 Euro
  • Vierlinge: 900 Euro / 450 Euro

Bemessungsgrundlage für das Elterngeld

Für die Bemessung des Elterngelds zieht die genehmigende Stelle einen Zeitraum von zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes und bei der Kindsmutter vor dem Beginn des Mutterschutzes heran. Bei Selbstständigen hingegen wird das Einkommen aus dem letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum herangezogen, also aus dem letzten ergangenen Steuerbescheid. Berücksichtigt werden können außerdem Einkünfte aus einem Minijob.

Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld

Um das Elterngeld beziehen zu können, müssen Eltern diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie leben mit dem Kind im selben Haushalt.
  • Sie arbeiten höchstens 32 Stunden pro Woche oder gehen keiner Arbeit nach.
  • Sie betreuen ihr Kind selbst.
  • Es handelt sich um ein leibliches Kind bzw. das des Ehegatten oder ein Adoptivkind. Zudem gibt es einige Ausnahmefälle bezüglich der Betreuung von (Ur-)Enkeln, Nichten und Neffen, Schwestern und Brüdern.

Die Art des Arbeitsverhältnisses spielt hingegen keine Rolle. Elterngeld können Arbeitnehmer ebenso wie Selbstständige, Studierende, Minijobber oder Arbeitslose beziehen.

Ab dem 1. April 2024 wird die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Ab dem 1. April 2025 wird diese Grenze weiter auf 175.000 Euro gesenkt

Besteuerung des Elterngelds

Das Elterngeld an sich ist steuerfrei. Im Rahmen des Progressionsvorbehalts zählt es jedoch zum zu versteuernden Einkommen, das für die Bestimmung des Steuersatzes relevant ist. Somit kann durch den Bezug von Elterngeld der Steuersatz und damit die zu zahlende Einkommensteuer steigen. Eltern, die Elterngeld beziehen, müssen deshalb im Bezugszeitraum verpflichtend eine Steuererklärung einreichen.´

Beantragung von Elterngeld

Elterngeld können die Eltern frühestens nach der Geburt des Kindes beantragen. Dies ist entweder online oder bei einer Elterngeldstelle möglich. Elterngeld wird jedoch höchstens für drei Monate rückwirkend gezahlt. Deshalb sollten sich Eltern mit dem Antrag nicht zu viel Zeit lassen. Sie benötigen hierfür die Geburtsurkunde des Kindes sowie Nachweise über das Einkommen vor der Geburt.

Disclaimer: Die in diesem Glossar bereitgestellten rechtlichen Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.
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