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Gehaltstarifvertrag

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Tarifverträgen. Dazu gehört unter anderem der Lohn- und Gehaltstarifvertrag, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden vereinbart wird und die Vergütung regelt. Er ist mit vielen Vorteilen für Angestellte und Unternehmen verbunden. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gehaltstarif auf einen Blick.

Definition: Was ist ein Tarifvertrag?

Bei einem Tarifvertrag handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien, die die wichtigsten Rahmenbedingungen für das Arbeitsverhältnis regelt, wie zum Beispiel die Kündigungsbedingungen, Gehalt, Urlaubsanspruch und Krankheitszeiten. Tarifvertragspartner sind die Gewerkschaften, die stellvertretend die Interessen der Arbeitnehmenden vertreten, und einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände, die stellvertretend für den Arbeitgeber einstehen. Die rechtliche Grundlage für den Tarifvertrag bildet das Tarifvertragsgesetz (TVG).

Was wird im Gehaltstarifvertrag geregelt?

Der Lohn- oder Gehaltstarifvertrag ist eine besondere Art des Tarifvertrags. Er regelt die Höhe des Gehalts bzw. Lohns der betreffenden Arbeitnehmenden in einem Arbeitsverhältnis und legt Gehaltsgrenzen fest, die als allgemein verbindlich gelten. Bei den Tariflöhnen handelt es sich um Mindestlöhne, die nicht unterschritten werden dürfen. Eine Überschreitung in einem individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des sogenannten Günstigkeitsprinzips dennoch jederzeit möglich. Sinnvoll ist ein Gehaltstarifvertrag, insofern er in bestimmten Berufsgruppen und Branchen Mindestgehälter festlegt und somit eine willkürliche Entlohnung seitens der Arbeitgeber unmöglich macht. Die Mindestvergütung ist in verschiedene Lohn- bzw. Gehaltstarifgruppen unterteilt und für jedes Arbeitsverhältnis gilt es vorab festzustellen, zu welcher Vergütungsgruppe es gehört. Das heißt, es findet eine sogenannte Eingruppierung statt.

Differenzierung zwischen Lohn und Gehalt im Tarifvertrag

Bei der Vergütung ist hierbei zwischen Lohn und Gehalt zu unterscheiden. Als Lohn wird das Entgelt bezeichnet, das Arbeiter für ihre Arbeit erhalten. Diese leisten vorrangig körperliche Arbeit, zum Beispiel auf dem Bau, und stellen ihre Arbeitskraft für ein Entgelt bereit. Beim Gehalt handelt es sich hingegen um das Entgelt, das ein Angestellter oder Beamter für seine Arbeit erhält. Allerdings wird heutzutage in vielen Tarifvertragen nicht mehr zwischen Arbeiter und Angestellten differenziert.

Für wen gilt der Lohn- und Gehaltstarifvertrag?

Der Gehaltstarifvertrag wird zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften vereinbart, die für die Belange der Arbeitnehmer eintreten. Zu den Gewerkschaften gehören beispielsweise die IG Metall und IG Bau. Die getroffenen Regelungen gelten für alle Arbeitnehmer, die in der Gewerkschaft organisiert sind, und für alle Arbeitgeber, die den Arbeitgeberverbänden angehören. Im Normalfall sind diejenigen, die nicht zum Verband gehören, von den Vereinbarungen ausgeschlossen. In der Regel werden am Anfang eines Vertrags alle beteiligten Arbeitgeberverbände genannt, sodass Arbeitnehmende vergleichsweise schnell überprüfen können, ob sie Anspruch auf eine Vergütung nach Tarifvertrag haben. Unter bestimmten Umständen kann der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zusammen mit einem Ausschuss, den Gehaltstarifvertrag als allgemeingültig, das heißt auch für diejenigen, die dem Arbeitgeberverband nicht angehören, erklären.

Manteltarifvertrag oder Gehaltstarifvertrag? Das ist der Unterschied

Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag ist gegen den Manteltarifvertrag abzugrenzen und beinhaltet lediglich, wie bereits beschrieben, die konkrete Höhe der monatlichen Vergütung eines Arbeiters oder Angestellten und Einordnung der Arbeitnehmenden in Entgeltgruppen. In der Regel ist der Gehaltstarifvertrag deutlich kürzer als ein Manteltarifvertrag und die Laufzeit beträgt in vielen Fällen lediglich ein Jahr. Der Manteltarifvertrag ist hingegen eher langfristig ausgelegt. Er enthält üblicherweise keine Fragen in Bezug auf Lohn bzw. Gehalt, sondern regelt sämtliche andere Details, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Dazu gehören unter anderem:

Welche Vergütungsgruppen gibt es?

Der Gehaltsvertrag legt genau fest, in welchen Berufsgruppen die Mindestgehälter zu zahlen sind. Um die Löhne und Gehälter festlegen zu können, werden die Arbeitnehmenden verschiedenen Vergütungsgruppen zugeordnet. Die Eingruppierung findet gemäß den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) unter Beteiligung des Betriebsrats statt. Kriterien für die Zuordnung sind unter anderem Berufsjahre und -erfahrung, Tätigkeitsprofil oder Dauer der Betriebszugehörigkeit. Auf diese Weise werden die Erfahrungen oder die Betriebstreue eines Angestellten mit berücksichtigt. Entsprechend dieser Anforderungen wird die Entgelthöhe für die jeweilige Gruppe angesetzt. Folgende Vergütungsgruppen sind zu unterscheiden:

  • Gruppe I: zwischen 0 und ca. 1000 Euro, z.B. Aushilfsarbeiten, Putzarbeiten
  • Gruppe II: zwischen 1001 und 1500 Euro, z.B. einfache handwerkliche oder unterstützende Tätigkeiten
  • Gruppe III: zwischen 1501 und 2000 Euro, z.B. einfache Sachbearbeitung im Einkauf oder Marketing, Hausmeistertätigkeiten
  • Gruppe IV: zwischen 2001 und 3000 Euro, z.B. Sachbearbeitung im Einkauf oder Marketing, Leitung eines Bereichs, Handwerkertätigkeiten
  • Gruppe V: zwischen 3001 und 4000 Euro, z.B. Sachbearbeitung mit erhöhten Anforderungen, Hausmeister- und Technikertätigkeiten mit Qualifizierung
  • Gruppe VI: zwischen 4001 und 5000 Euro, z.B. fachbezogene Sachbearbeitung mit erhöhten Anforderungen, Techniker- oder Meistertätigkeiten mit erhöhten Anforderungen
  • Gruppe VII: zwischen 5001 und 7000 Euro, z.B. Programmierer
  • Gruppe VIII: ab 7000 Euro

Vorteile von Tarif- und Gehaltstarifverträgen

Im Allgemeinen sind Tarifverträge mit einer Vielzahl von Vorteilen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber verbunden. Arbeitgeber profitieren davon, dass sie Lohnkosten besser einkalkulieren und planen können und ihre Angestellten zum gleichen Lohn und den gleichen Arbeitsbedingungen wie andere tarifgebundenen Branchenunternehmen beschäftigen. Zudem gilt für die Dauer des Tarifvertrags die Friedenspflicht und Arbeitgeber haben keine Streiks durch die Arbeitnehmenden zu befürchten. Angestellte mit Tarifverträgen können durch die Gewerkschaften ihre Arbeitsbedingungen direkt positiv beeinflussen, erhalten mehr Urlaub, haben kürzere Arbeitszeiten und höhere Stundenlöhne. Lohn- und Gehaltstarifverträge haben hierbei den Vorteil, dass die Gehälter transparent sind und nicht mit jedem Angestellten individuell ausgehandelt werden. Das heißt, jeder erhält für dieselbe Arbeit dasselbe Entgelt. Zudem erlauben die kurzen Laufzeiten von Gehaltstarifverträgen schnelle Anpassungen an wirtschaftliche Veränderungen.

Welche Tarifverträge gibt es noch?

Wie bereits anhand der Unterscheidung zwischen Mantel- und Gehaltstarifvertrag deutlich wird, gibt es nicht nur den einen Tarifvertrag, sondern es kann zwischen unterschiedlichen Formen von Tarifverträgen unterscheiden werden. Das sind unter anderem:

  • Anschlusstarifvertrag: gekündigter und neu aufgesetzter Tarifvertrag nach Verhandlungen zwischen den Vertretungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden
  • Firmentarifvertrag (Haustarifvertrag): besteht zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Betrieb
  • Lohn- und Gehaltstarifvertrag
  • Manteltarifvertrag
  • mehrgliedriger Tarifvertrag: auf beiden Seiten stehen mehrere Vertragspartner
  • Notlagen- oder Sanierungstarifvertrag: in wirtschaftlichen Notlagen oder bei Insolvenz des Unternehmens, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden
  • Paralleltarifvertrag: mehrere Gewerkschaften schließen mit demselben Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag ab
  • Verbandstarifvertrag (Branchen- oder Flächentarifvertrag): gültig für eine bestimmte Branche oder einen Bezirk, in dem der Tarif gilt

Zu den bekanntesten Tarifverträgen in Deutschland zählen unter anderem der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD), der Gehaltstarifvertrag für medizinische Fachangestellte und Arzthelferinnen (MFA) oder das Entgelt-Rahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie (ERA).

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