Krankengeld spielt eine wichtige Rolle in der Absicherung von Arbeitnehmenden in Deutschland. Es gewährleistet, dass Mitarbeitende auch bei längerer Krankheit ein Einkommen haben und so finanziell abgesichert sind. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über das Thema Krankengeld wissen müssen, von den Voraussetzungen bis hin zu den Unterschieden zum Arbeitslosengeld.
Inhaltsverzeichnis
Krankengeld – was ist das?
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitnehmende während einer längeren Erkrankung erhalten, wenn der Anspruch auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgebende endet. Es dient dazu, den Verdienstausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit zumindest teilweise auszugleichen.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Arbeitnehmende, die gesetzlich krankenversichert sind, haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie:
- länger als sechs Wochen durch dieselbe Krankheit arbeitsunfähig sind,
- innerhalb der letzten drei Jahre mindestens sechs Wochen ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren und
- ihre Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen können.
- Auch Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, können Anspruch auf Krankengeld haben, wenn sie die entsprechende Option gewählt haben.
Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Zudem ist es auf 116,38 Euro pro Kalendertag (Stand 2024) begrenzt. Sozialversicherungsbeiträge werden vom Krankengeld weiterhin abgezogen, was zu einer Nettominderung führt.
Berechnungsbeispiel:
- Bruttoeinkommen pro Monat: 3.000 Euro
- Nettoeinkommen pro Monat: 2.200 Euro
- Krankengeld: 70 % von 3.000 Euro = 2.100 Euro,
aber maximal 90 % des Nettoeinkommens = 1.980 Euro - Tageshöchstsatz: 116,38 Euro pro Tag
Dauer des Krankengeldanspruchs
Der Anspruch auf Krankengeld besteht grundsätzlich für maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für dieselbe Erkrankung. Danach wird eine Rehabilitations- oder Rentenleistung geprüft. Werden mehrere Erkrankungen diagnostiziert, zählt jeweils die längere Krankheitsdauer.
Wie beantragt man Krankengeld?
Ärztliche Bescheinigung: Ein Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit schriftlich bestätigen. Die Bescheinigung muss unverzüglich bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber eingereicht werden.
Krankenkassenbenachrichtigung: Der Arzt übermittelt eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital direkt an die Krankenkasse. Alternativ kann diese auch postalisch verschickt werden.
Krankengeldantrag: Manche Krankenkassen benötigen einen separaten Antrag. Dieser sollte umgehend gestellt werden, um keine Verzögerungen zu riskieren.
Unterschiede zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld
Das Krankengeld unterscheidet sich in einigen Punkten vom Arbeitslosengeld:
- Voraussetzungen: Krankengeld erfordert eine bestehende Krankenversicherung, Arbeitslosengeld eine Arbeitslosmeldung.
- Höhe der Leistung: Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 60-67 % des letzten Nettogehalts, während das Krankengeld auf 70 % des Bruttogehalts (max. 90 % des Nettogehalts) beschränkt ist.
- Bezugsdauer: Krankengeld kann bis zu 78 Wochen bezogen werden, Arbeitslosengeld je nach vorheriger Beschäftigungsdauer bis zu 24 Monate.
Besonderheiten für Selbstständige
Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben die Möglichkeit, Krankengeld zu erhalten. Hierfür müssen sie jedoch den Wahltarif mit Krankengeldanspruch wählen. Ohne diesen Tarif besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Eltern erhalten von ihrer Krankenkasse Krankengeld, wenn sie aufgrund der Erkrankung ihres Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des kranken Kindes erforderlich ist und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann. Der Anspruch besteht für jedes versicherte Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Nach dem Auslaufen der durch die Corona-Pandemie bedingten Sonderregelungen wurde der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes für die Jahre 2024 und 2025 wie folgt angepasst:
- Je Elternteil: Bis zu 15 Tage pro Kind
- Alleinerziehende: Bis zu 30 Tage pro Kind
Der Anspruch besteht längstens für die Dauer von 35 Tagen (70 Tage bei Alleinerziehenden) insgesamt.
Ab 2024 haben Eltern, die ihr Kind während einer stationären Behandlung im Krankenhaus begleiten, unbegrenzt für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld.
Gesetzlich versicherte Kinder unter 12 Jahren | Je Elternteil | Alleinerziehende |
---|---|---|
Ein Kind | Max. 15 Arbeitstage | Max. 30 Arbeitstage |
Zwei Kinder | Max. 30 Arbeitstage | Max. 60 Arbeitstage |
Drei und mehr Kinder | Max. 35 Arbeitstage | Max. 70 Arbeitstage |
Beantragung des Kinderkrankengeldes
Anträge auf Kinderkrankengeld können bei der Krankenkasse gestellt werden. Manche Krankenkassen bieten spezielle Antragsformulare für das erweiterte Kinderkrankengeld an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Fazit
Krankengeld ist eine wichtige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die sicherstellt, dass Arbeitnehmer bei längerer Krankheit nicht völlig ohne Einkommen dastehen. Die Beantragung sollte jedoch rechtzeitig erfolgen und die Bedingungen für den Bezug genau geprüft werden. Durch eine klare Kommunikation mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse sowie eine kontinuierliche Einreichung der ärztlichen Atteste können Arbeitnehmer sicherstellen, dass ihr Anspruch reibungslos erfüllt wird.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Weitere Informationen zum Krankengeld finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.