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Midijob

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Rund 3,5 Millionen Menschen sind in Deutschland in Midijobs beschäftigt. Dies zeigt bereits das große Potenzial dieser speziellen Variante der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Durch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge kann sich der Arbeitnehmer ein höheres Gehalt sichern und zugleich die volle soziale Absicherung genießen. Und auch für Arbeitgeber ist das Modell dank einer geringeren Beitragsbelastung eine gute Alternative zum Minijob.

Entwicklung des Midijobs

Der Midijob wurde 2003 als „Gleitzonenjob“ eingeführt. Diese Bezeichnung spielt darauf an, dass es sich um einen gleitenden Übergang zum normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis handelt. 2019 wurde der Begriff der „Beschäftigung im Übergangsbereich“ normiert.

Gleichzeitig erweiterte der Gesetzgeber die Gleitzone deutlich: Während zuvor nur für Entgelte bis maximal 850 Euro galt, erstreckt er sich heute auf Verdienste zwischen 538,01 bis 2.000 Euro.

Die Besonderheit ist der Umgang mit den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitgeber leistet dieselben Beiträge, wie sie auch bei einem normalen Arbeitsverhältnis anfallen würden. Der Arbeitnehmer jedoch zahlt lediglich reduzierte Beiträge.

Diese liegen zwischen 11 und 20 Prozent und steigen mit wachsendem Entgelt an. Wer beispielsweise 800 Euro verdient, zahlt prozentual weniger Beiträge als ein Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 1.200 Euro.

Wie sich der Midijob auf die Rentenversicherungsansprüche auswirkt

Früher war der Midijob aus Sicht der Beschäftigten wenig attraktiv, da sie wegen der verringerten Beiträge zur Rentenversicherung auch niedrigere Rentenansprüche erwarben. 2019 kam es hier zu einer Neuregelung.

Seither erhalten Arbeitnehmer die vollen Rentenpunkte, die sie im Falle eines normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erwirtschaften würden. Damit haben sie auch den vollen Anspruch auf eine etwaige Erwerbsminderungsrente.

Eine junge Frau arbeitet im Midijob als Kellnerin im Cafè

Zielgruppe: Wer kann den Midijob in Anspruch nehmen?

Der Midijob richtet sich an all jene Mitarbeiter, die die Einkommensgrenze des Minijobs von 450 Euro überschreiten – und wenn auch nur um einen Cent –, aber mit dem Verdienst unter 1.300 Euro bleiben.

Ohne die Gleitzonenregelung müsste der Beschäftigte sofort die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Somit würde es sich nicht lohnen, den Minijobbereich zu verlassen. Diese Lücke schließt der Gleitzonenjob.

Allerdings gibt es einige Personengruppen und Fälle, in denen der Midijob nicht nutzbar ist, auch wenn das Einkommen die erforderliche Höhe aufweist:

  • Auszubildende
  • duale Studenten und Praktikanten
  • freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
  • Kurzarbeit
  • während einer Wiedereingliederungsmaßnahme
  • Kombination mit einer weiteren Beschäftigung

Vorteile eines Midijobs für Arbeitnehmer

Die größten Vorteile ergeben sich durch den Midijob für den Beschäftigten:

  • Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge: Der Arbeitnehmer zahlt weniger Beiträge, somit bleibt ihm mehr Geld übrig.

  • Volle soziale Absicherung: Obwohl der Mitarbeiter nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlt, hat er den vollen Anspruch auf Leistungen aus den Versicherungszweigen, etwa Krankengeld bei einer Erkrankung, Rentenansprüche und Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Monate.

  • Nebenbeschäftigung: Ein Midijob lässt sich ohne Nachteile mit einem Minijob kombinieren. So können Beschäftigte maximal 2.520 Euro pro Monat verdienen und dabei von günstigeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren.

  • Lohnsteuer: Die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuer ist deutlich geringer als beim normalen Arbeitsverhältnis. Bei einem Verdienst unter 1.000 Euro entfällt sie häufig sogar komplett.

Vorteile eines Midijobs für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber hat der Midijob an sich nur geringfügige Vorteile. Im Vergleich zum Minijob sind jedoch die Sozialversicherungsbeiträge niedriger. Bei einem Minijob liegen die monatlichen Abgaben bei über 30 Prozent des Minijobgehalts. Beim Midijob hingegen betragen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung nur knapp 20 Prozent.

Außerdem bietet der Gleitzonenjob etwas mehr Spielraum bezüglich der Arbeitszeit: Wird im Rahmen eines Minijobs der Maximalbetrag bereits ausgeschöpft, muss im Fall einer Lohnerhöhung die Wochenarbeitszeit gekürzt werden, um eine Überschreitung zu vermeiden.

Die Formel mit dem Faktor F: Berechnung der Beiträge im Midijob

Die mit zunehmendem Verdienst anwachsende Beitragsbelastung berechnet sich anhand dieser komplexen Formel:

Gleitzonenentgelt = (2000 / (2000 – 538)) * (Monatsbrutto – 538)

Das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Ministerium für Arbeit und Soziales geben jährlich den Faktor F heraus. Dieser spiegelt die Beitragssätze wider, die die Arbeitgeber durchschnittlich entrichten müssen. Der Faktor F für 2024 beträgt 0,6846.

Berechnungsbeispiel (Stand 2024):

  • Ein Beschäftigter verdient 1.050 Euro monatlich.

  • Der Beitrag zur Krankenversicherung beträgt 14,6 %, plus ein Zusatzbeitrag von 1,1 %.

  • Die Berechnung des Gleitzonenentgelts mit der neuen Formel und dem aktuellen Faktor F ergibt einen Wert von etwa 995,57 Euro.

  • Basierend darauf betragen die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers etwa 198,29 Euro. Der Arbeitgeberanteil basiert weiterhin auf dem vollen Entgelt von 1.050 Euro und beträgt etwa 208,69 Euro.
Eine junge Frau arbeitet im Midijob als Krankenschwester

Häufige Fragen rund um den Midijob

Lässt sich ein Midijob mit weiteren Arbeitsverhältnissen verbinden?

Bei dieser Frage müssen mehrere Konstellationen unterschieden werden:

Kombination mit …Auswirkungen
einem zweiten Midijobdürfen zusammengerechnet die Gleitzonengrenze von 2.000 Euro nicht überschreiten, um die günstigeren Beiträge nutzen zu können
einem MinijobKombination problemlos möglich
zwei MinijobsAddition eines Minijobs zum Midijob; bei Überschreitung der Grenze von 2.000 Euro tritt Sozialversicherungspflicht in voller Höhe ein
einem SV-pflichtigen Arbeitsverhältniskeine Gleitzonenregelung möglich

Wie funktioniert der Midijob bei schwankendem Entgelt?

Ist der Verdienst nicht jeden Monat identisch, zieht der Arbeitgeber Durchschnittswerte oder Schätzungen heran, um die abzuführenden Beiträge zu ermitteln.

Worauf ist bei der Arbeitszeit zu achten?

Für Midijobber gelten die üblichen Rechtsvorschriften zu Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten. Hinzu kommt die Begrenzung der maximal zulässigen Wochenstunden durch die Lohnobergrenze und den Mindestlohn.

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde. Mit der Gleitzonengrenze bei 2.000 Euro und dem Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde beträgt die maximale Arbeitszeit für Midijobber monatlich etwa 161,15 Stunden (2.000 € / 12,41 €/Std.).

Wie sind Midijobber anzumelden?

Im Gegensatz zum Minijob werden Midijobber nicht über die Minijobzentrale angemeldet, sondern regulär über die Sozialversicherungsträger. Der Aufwand dafür ist also mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vergleichbar.

Zusammenfassung: Midijob

Ein Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR.

  • Sozialversicherung:
    • Midijobber zahlen geringere Sozialversicherungsbeiträge, profitieren jedoch von vollem Versicherungsschutz in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
    • Der Beitragssatz des Arbeitnehmers steigt gleitend, je höher der Verdienst im Rahmen des Midijobs ist, und erreicht bei 2.000 EUR den vollen Beitrag.
  • Rentenansprüche:
    • Auch bei reduzierten Beiträgen des Arbeitnehmers werden die vollen Rentenansprüche erworben, als ob die vollen Beiträge gezahlt worden wären.
  • Arbeitsrecht:
    • Midijobber haben Anspruch auf die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen wie Vollzeitbeschäftigte, z.B. Mindestlohn (12,41 EUR ab 1. Januar 2024), Urlaubstage, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Kündigungsschutz.
  • Mehrere Beschäftigungen:
    • Einkünfte aus mehreren Midijobs werden zusammengerechnet. Überschreitet das Gesamteinkommen die Obergrenze von 2.000 EUR, fällt die volle Sozialversicherungspflicht an.

Disclaimer: Die in diesem Glossar bereitgestellten rechtlichen Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.
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