Midijobs machen rund 3,5 Millionen Angestelltenverhältnisse in Deutschland aus. Dies zeigt bereits das große Potenzial dieser speziellen Variante der Beschäftigung. Durch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge kann sich der Arbeitnehmer ein höheres Gehalt sichern und zugleich die volle soziale Absicherung genießen. Und auch für Arbeitgeber ist das Modell dank einer geringeren Beitragsbelastung eine gute Alternative zum Minijob.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Midijob? Definition
Ein Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland mit einem monatlichen Einkommen zwischen 556,01 und 2.000 Euro. Er bildet die Übergangsform zwischen Minijob und regulärer Anstellung und wird auch als “Tätigkeit im Übergangsbereich” bezeichnet.
Minijob oder Midijob – was sind die Unterschiede?
Kriterium | Minijob | Midijob |
---|---|---|
Einkommensgrenze | Monatlich bis maximal 556 Euro | Monatlich zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro |
Sozialversicherung | Nur pauschale Beiträge durch Arbeitgeber; Arbeitnehmer meist befreit | Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen anteilig Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung |
Rentenversicherung | Teilnahme möglich, aber Befreiung auf Antrag | Voll versichert, Rentenansprüche werden aufgebaut |
Steuern | In der Regel steuerfrei, pauschale Abgaben durch Arbeitgeber | Lohnsteuerpflichtig, abhängig von der Steuerklasse |
Anmeldung | Über die Minijob-Zentrale durch den Arbeitgeber | Direkt bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers |
Unfallversicherung | Automatische Absicherung über Haushaltsscheck bzw. Anmeldung beim UV-Träger | Arbeitgeber meldet Arbeitnehmer direkt bei der Berufsgenossenschaft |
Gleichstellung | Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung etc. wie Vollzeitkräfte | Ebenfalls arbeitsrechtliche Gleichstellung mit Vollzeitbeschäftigten |
Besonderheiten | Wenig Bürokratie, aber geringere soziale Absicherung | Attraktive Lösung für Teilzeit mit besserer Absicherung und geringen Beitragslasten |
Entwicklung des Midijobs
Der Midijob wurde 2003 als „Gleitzonenjob“ eingeführt. Diese Bezeichnung spielt darauf an, dass es sich um einen gleitenden Übergang zum normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis handelt. 2019 wurde der Begriff der „Beschäftigung im Übergangsbereich“ eingeführt.
Gleichzeitig erweiterte der Gesetzgeber die Gleitzone deutlich: Während sie zuvor nur für Entgelte bis maximal 850 Euro galt, umfasst sie heute Verdienste zwischen 556,01 und 2.000 Euro.
Zielgruppe: Wer kann den Midijob in Anspruch nehmen?
Ein Midijob ist für Beschäftigte gedacht, die mehr als 556 Euro im Monat verdienen – selbst wenn es nur ein Cent mehr ist – und dabei unter 2.000 Euro bleiben. Ohne die Gleitzonenregelung müsste der Beschäftigte sofort die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Somit würde es sich nicht lohnen, den Minijobbereich zu verlassen. Diese Lücke schließt der Gleitzonenjob.
Allerdings gibt es einige Personengruppen und Fälle, in denen der Midijob nicht nutzbar ist, auch wenn das Einkommen die erforderliche Höhe aufweist:
- Auszubildende
- duale Studenten und Praktikanten
- freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
- Kurzarbeit
- während einer Wiedereingliederungsmaßnahme
- Kombination mit einer weiteren Beschäftigung
Midijob & Steuern: Wie wird ein Midijob besteuert?
Wer einen Midijob ausübt, muss grundsätzlich mit einer steuerlichen Belastung rechnen. Im Gegensatz zum Minijob ist der Midijob lohnsteuerpflichtig – die konkrete Höhe hängt allerdings stark von der Steuerklasse und dem monatlichen Einkommen ab.
Steuerliche Abgaben im Überblick:
- Lohnsteuerpflicht: Midijobber zahlen Lohnsteuer, sobald ihr Einkommen den steuerfreien Grundbetrag übersteigt. Dabei gilt:
- Steuerklassen I–IV: Geringe oder keine Steuerlast bis etwa 1.280 Euro monatlich.
- Steuerklassen V und VI: Höhere Steuerbelastung, insbesondere bei Nebenjobs oder Zweitbeschäftigungen.
- Solidaritätszuschlag & Kirchensteuer: Diese Abgaben können zusätzlich zur Lohnsteuer anfallen, abhängig vom Einkommen und der persönlichen Konfession.
Wie hoch sind die Sozialabgaben bei einem Midijob?
Die Besonderheit beim Midijob ist der Umgang mit den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitgeber leistet dieselben Beiträge, wie sie auch bei einem normalen Arbeitsverhältnis anfallen würden.
Der Arbeitnehmer jedoch zahlt lediglich reduzierte Beiträge. Diese liegen zwischen 11 und 20 Prozent und steigen mit wachsendem Entgelt an. Wer beispielsweise 800 Euro verdient, zahlt prozentual weniger Beiträge als ein Arbeitnehmer mit einem Gehalt von 1.200 Euro.
Versteuerung weiterer Einkünfte
Wenn neben dem Midijob weitere Einkünfte bestehen (z. B. durch Selbstständigkeit oder Vermietung), kann sich die Steuerlast erhöhen. Das Einkommen aus dem Midijob wird dann mit den übrigen Einnahmen zusammengerechnet und im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Abgaben und Steuern im Midijob auf einen Blick
Aspekt | Auswirkungen |
---|---|
Einkommensteuer | Midijobber sind grundsätzlich steuerpflichtig. Besteuerung erfolgt abhängig von der Steuerklasse. |
Lohnsteuer | Steuerfrei oder gering bei Klasse 1–4 (bis ca. 1.280 Euro); höher bei Klasse 5 und 6 (Zweitjob). |
Sozialversicherung | Volle Absicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) bei reduzierten Beiträgen. |
Arbeitgeberanteil | Arbeitgeber übernehmen rund die Hälfte der Sozialabgaben (ca. 20 %). |
Zusätzliche Abgaben | Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer möglich. |
Unfallversicherung | Arbeitgeber melden Beschäftigte bei der Berufsgenossenschaft an. |
Wie wirkt sich der Midijob auf die Rentenversicherungsansprüche aus?
Früher war der Midijob aus Sicht der Beschäftigten wenig attraktiv, da sie wegen der verringerten Beiträge zur Rentenversicherung auch niedrigere Rentenansprüche erwarben. 2019 kam es hier zu einer Neuregelung.
Seither erhalten Arbeitnehmer die vollen Rentenpunkte, die sie im Falle eines normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erwirtschaften würden. Damit haben sie auch den vollen Anspruch auf eine etwaige Erwerbsminderungsrente.
Midijob: Vorteile & Nachteile in der Übersicht
Midijob-Vorteile für Arbeitnehmer
Die größten Vorteile ergeben sich durch den Midijob für die Beschäftigten:
- Volle soziale Absicherung trotz reduzierter Beiträge (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
- Anspruch auf Leistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Lohnfortzahlung und Urlaub
- Niedrigere Abgaben im Vergleich zu regulären Teilzeitstellen dank Gleitzonenregelung
- Zusätzlicher Minijob möglich, ohne dass weitere Sozialabgaben anfallen
- Arbeitsrechtlicher Schutz wie bei Vollzeitkräften (Mindestlohn, Kündigungsschutz, Mutterschutz)
- Oft flexible Arbeitszeiten – ideal für Studierende, Eltern oder Teilzeitinteressierte
- Kaum oder keine Lohnsteuer, besonders in Steuerklasse I–IV bei niedrigem Einkommen
Midijob-Nachteile für Arbeitnehmer
- Begrenztes Midijob-Gehalt durch gesetzliche Obergrenze von 2.000 € monatlich
- Lohnsteuerpflicht bei Steuerklassen V und VI, insbesondere bei Zweitjobs
- Weniger Rente als bei Vollzeit, da Beiträge auf niedrigerem Niveau gezahlt werden
- Abgaben vom Bruttolohn, d. h. Nettoverdienst ist spürbar geringer als beim Minijob
- Komplexität bei Abrechnungen, vor allem bei schwankendem Midijob-Gehalt
Midijob-Vorteile für Arbeitgeber
- Geringere Abgabenlast (ca. 20 Prozent) als beim Minijob (ca. 30 Prozent) – Beiträge werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt
- Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung, besonders für Teilzeitmodelle
- Attraktive Option bei der Mitarbeitersuche, z. B. für Wiedereinsteiger oder nebenberufliche Tätigkeit
- Lohnerhöhungen möglich, ohne dass die Arbeitszeit gekürzt werden muss
- Geringeres Ausfallrisiko, aufgrund der vollen Sozialversicherungspflicht
- Volle Absicherung für Angestellte, was Arbeitsrecht und Versicherungsschutz betrifft
Midijob-Nachteile für Arbeitgeber
- Höherer Verwaltungsaufwand, z. B. durch die Überwachung der Einkommensgrenzen
- Steigende Lohnnebenkosten bei höherem Verdienst des Midijobbers
- Regelmäßige Anpassung nötig, falls Midijob-Gehalt oder Wochenstunden variieren
Die Formel mit dem Faktor F: Berechnung der Beiträge im Midijob
Die mit zunehmendem Verdienst anwachsende Beitragsbelastung berechnet sich anhand dieser Formel:
Gleitzonenentgelt = (2000 / (2000 – 556)) * (Monatsbrutto – 556)
Das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legen jährlich den Faktor F fest. Dieser spiegelt die Beitragssätze wider, die die Arbeitgeber durchschnittlich entrichten müssen. Für das Jahr 2025 liegt der Faktor F bei 0,6683.
Berechnungsbeispiel für die Abgaben auf das Midijob-Gehalt im Jahr 2025:
- Bruttoeinkommen: 1.050 Euro
- Gleitzonenentgelt: ca. 993,45 Euro
- Krankenversicherung: 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 % = 17,1 %
- Sozialversicherungsbeiträge Arbeitnehmer (auf Gleitzonenentgelt): ca. 198,89 Euro
- Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber (auf volles Brutto): ca. 210,00 Euro
Auf Grundlage des Gleitzonenentgelts von rund 993,45 Euro liegen die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers bei etwa 198,89 Euro. Der Arbeitgeber berechnet seinen Anteil wie gewohnt auf das volle Bruttoentgelt von 1.050 Euro und zahlt rund 210,00 Euro.
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Midijob – Häufige Fragen & Antworten
Lässt sich ein Midijob mit weiteren Arbeitsverhältnissen verbinden?
Ein Midijob lässt sich mit verschiedenen weiteren Beschäftigungsverhältnissen kombinieren, wobei jeweils bestimmte Regeln zu beachten sind:
Kombination mit einem zweiten Midijob:
Wer mehrere Midijobs gleichzeitig ausübt, muss darauf achten, dass die zusammengerechneten Verdienste die Gleitzonengrenze von 2.000 Euro nicht überschreiten. Nur so profitieren Arbeitnehmende von den vergünstigten Sozialversicherungsbeiträgen. Liegt das Gesamteinkommen darüber, gelten die regulären Beiträge.
Kombination mit einem Minijob:
Die Kombination eines Midijobs mit einem Minijob ist problemlos möglich. Dabei bleibt der Status des Midijobs erhalten und der Minijob wird wie gewohnt pauschal abgerechnet.
Kombination mit zwei Minijobs:
Wird zu einem Midijob zusätzlich ein Minijob ausgeübt, werden die Einkünfte addiert. Überschreitet das Gesamteinkommen die Grenze von 2.000 Euro, entfällt die Gleitzonenregelung und es greift die volle Sozialversicherungspflicht.
Kombination mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis:
Wer neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob einen Midijob ausübt, kann die Vorteile der Gleitzonenregelung (Übergangsbereich) nicht nutzen. In diesem Fall gilt für das zusätzliche Beschäftigungsverhältnis die reguläre Sozialversicherungspflicht.
Wie funktioniert der Midijob bei schwankendem Entgelt?
Ist der Verdienst nicht jeden Monat identisch, zieht der Arbeitgeber Durchschnittswerte oder Schätzungen heran, um die abzuführenden Beiträge zu ermitteln.
Worauf ist bei der Arbeitszeit zu achten?
Für Midijobber gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten. Zusätzlich ist die maximal zulässige Wochenarbeitszeit durch die Lohnobergrenze von 2.000 Euro und den gesetzlichen Mindestlohn begrenzt.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
Daraus ergibt sich eine maximal mögliche Arbeitszeit von etwa 156 Stunden pro Monat (2.000 Euro / 12,82 Euro/Std.).
Wie sind Midijobber anzumelden?
Im Gegensatz zum Minijob werden Midijobber nicht über die Minijobzentrale angemeldet, sondern regulär über die Sozialversicherungsträger. Der Aufwand dafür ist also mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung vergleichbar.
Zusammenfassung: Midijob
Ein Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR.
- Sozialversicherung:
- Midijobber zahlen geringere Sozialversicherungsbeiträge, profitieren jedoch von vollem Versicherungsschutz in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
- Der Beitragssatz des Arbeitnehmers steigt gleitend, je höher der Verdienst im Rahmen des Midijobs ist, und erreicht bei 2.000 EUR den vollen Beitrag.
- Rentenansprüche:
- Auch bei reduzierten Beiträgen des Arbeitnehmers werden die vollen Rentenansprüche erworben, als ob die vollen Beiträge gezahlt worden wären.
- Arbeitsrecht:
- Midijobber haben Anspruch auf die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen wie Vollzeitbeschäftigte, z.B. Mindestlohn (12,82 EUR ab 1. Januar 2025), Urlaubstage, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Kündigungsschutz.
- Mehrere Beschäftigungen:
- Einkünfte aus mehreren Midijobs werden zusammengerechnet. Überschreitet das Gesamteinkommen die Obergrenze von 2.000 EUR, fällt die volle Sozialversicherungspflicht an.