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09/06/2022
Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr in den Job
09/06/2022
rexx systems news

Mutterschutz, Elternzeit und die Rückkehr in den Job

Werdende Eltern haben vor der Geburt alle Hände voll zu tun mit den anstehenden Veränderungen. Windeln, Kinderzimmer, Stillzeit – es gibt jede Menge Fragen zu klären und Vorbereitungen zu treffen. Doch ein Thema sollten werdende Mütter (und auch Väter) nicht aus dem Blick verlieren: den weiteren Verlauf der beruflichen Karriere. Denn während der gesetzliche Mutterschutz quasi fest ist, sind sie bei der Elternzeit und dem Zeitpunkt der Rückkehr in den Job deutlich flexibler. Die folgende Checkliste hilft Eltern bei der Planung aller wichtigen Schritte bis zum Ende der Elternzeit.

#1 Schwangerschaft bekanntgeben

Die meisten Frauen warten die ersten drei Monate der Schwangerschaft ab, ehe sie ihren Arbeitgeber darüber informieren. Spätestens im vierten oder fünften Monat wird die Schwangerschaft bei den meisten werdenden Mütter ohnehin sichtbar. Je mehr Zeit der Arbeitgeber hat, um sich auf die neue Situation einzustellen, desto reibungsloser verläuft der Übergang.

Die Mitarbeiterin sollte dem Arbeitgeber eine Schwangerschaftsbescheinigung ihres Gynäkologen vorlegen, aus der der voraussichtliche Geburtstermin hervorgeht. Die Personalabteilung ermittelt daraus die Mutterschutzfristen.

#2 Arbeitsbedingungen klären

Während der Schwangerschaft gelten die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Je nachdem, welchen Job die werdende Mutter ausübt, können Anpassungen des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsbedingungen erforderlich sein. Nur eingeschränkt zulässig sind etwa:

  • einseitige Tätigkeiten
  • die Arbeit mit Gefahrenstoffen und Lasten
  • Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Überstunden

Je nach Ausprägung des Jobs kann auch ein Wechsel des Arbeitsplatzes für die Dauer der Schwangerschaft sinnvoll sein.

#3 Arbeit während des Mutterschutzes

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Während des Mutterschutzes nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Ausnahmen sind lediglich für Auszubildende möglich, wenn deren Abschlussprüfung in diesen Zeitraum fällt. An dieser können sie teilnehmen.

Etwas lockerer ist die Schutzfrist vor der Geburt zu sehen: Die werdende Mutter kann selbst entscheiden, ob sie noch arbeiten möchte oder nicht. Darüber sollte sie sich zwar bereits frühzeitig Gedanken machen, damit sich der Arbeitgeber darauf einstellen kann. Entscheidet sie sich jedoch kurzfristig um, etwa weil die Schwangerschaftsbeschwerden in den letzten Wochen doch zu groß werden, ist dies ebenfalls jederzeit möglich.

#4 Über die geplante Elternzeit sprechen

Damit die Elternzeit zum gewünschten Zeitpunkt beginnen kann, müssen die künftigen Eltern den Antrag auf Elternzeit mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn stellen. Für den Vater bedeutet dies also sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, wenn seine Elternzeit ab der Geburt beginnen soll. Da die Elternzeit der Mutter erst nach der achtwöchigen Schutzfrist beginnt, reicht es bei ihr, den Antrag zum Zeitpunkt der Geburt zu stellen.

Die werdende Mutter sollte ihre Elternzeitplanung möglichst frühzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen, um beiden Seiten Planungssicherheit zu geben. Letztendlich festlegen muss sie sich jedoch erst mit der Antragstellung. In diesen Gesprächen sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmerin ihre gegenseitigen Erwartungen klären. Plant die werdende Mutter etwa, nach ihrer Elternzeit statt Vollzeit nur noch 15 oder 20 Wochenstunden zu arbeiten, sollte dies möglichst frühzeitig anklingen, um eine spätere Versetzung auf eine uninteressante Stelle zu vermeiden.

Zudem besteht die Option, bereits während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Bis zu 30 Wochenstunden sind so möglich. Viele Unternehmen bieten heute Homeoffice-Lösungen und flexible Arbeitszeiten, die es den Mitarbeitern erleichtern, während der Elternzeit zu arbeiten. Ist dies nicht der Fall, sollte vorab geklärt werden, wie die Betreuung bei Krankheit des Kindes oder Schließung der Krippe geregelt werden kann.

#5 Während der Elternzeit Kontakt halten

Während die Elternzeit läuft, sollten Arbeitgeber und Eltern Kontakt halten. So bleiben die Arbeitnehmer ein Teil des Teams, wissen über Neuerungen Bescheid und sind bei Firmenfesten dabei. Dies erleichtert die spätere Rückkehr in den Job. Und sollten sich Veränderungen wie eine Verkürzung oder Verlängerung der Elternzeit ergeben, können diese Möglichkeiten direkt besprochen werden.

#6 Betreuungslösungen prüfen

Die Kinderbetreuung können Eltern nicht einfach auf sich zukommen lassen. Im urbanen Umfeld, aber auch in ländlichen Gegenden gibt es einen eklatanten Mangel an Betreuungsplätzen in Kitas und bei Tagesmüttern. Lange Wartezeiten sind an der Tagesordnung. Wer in großen Städten einen Krippenplatz braucht, meldet diesen Bedarf am besten schon bei Geburt des Kindes an.

Ist kein Krippen- oder Kindergartenplatz vorhanden, können Horte oder Tagesmütter eine Alternative darstellen. Auch die Betreuung durch die Großeltern ist möglich, wenn diese noch bei guter Gesundheit sind. Bietet der Arbeitgeber einen eigenen Betriebskindergarten oder Plätze in kooperierenden Kindergärten, ist dies bei der Betreuung natürlich sehr hilfreich.

#7 Rückkehr planen

Neigt sich die Elternzeit dem Ende zu, sollte sich die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter spätestens drei Monate vorher beim Arbeitgeber melden. Dann können sie mit einigem zeitlichem Vorlauf besprechen, wie es nach der Elternzeit weitergehen soll. Wenn beide Seiten dauerhaft den Kontakt halten, ergibt sich dieses Gespräch oft ganz von alleine.

Wichtige Leitfragen der Eltern für die Vorbereitung auf dieses Gespräch:

  • Kann ich zu meiner früheren Arbeitszeit zurückkehren oder möchte ich lieber in Teilzeit arbeiten?
    Beschäftigt das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter, besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Auch eine Versetzung auf einen gleichwertigen (!) Arbeitsplatz kommt infrage. Der Arbeitgeber muss Mitarbeitern in Elternzeit nicht ihre ursprüngliche Stelle freihalten.
  • Wie kann ich in den ersten Monaten nach dem Ende der Elternzeit die Betreuung sicherstellen?
    Die Eingewöhnung in der Kindertagesstätte sollte idealerweise bereits einige Zeit vor dem Jobbeginn abgeschlossen sein, um Stress in dieser für die Kinder aufwühlenden Zeit zu vermeiden.
  • Funktioniert unsere bisherige Rollenverteilung in der Beziehung?
    Geht die Mutter ebenfalls wieder arbeiten, muss aber den Haushalt und die Betreuung der Kinder alleine sicherstellen, droht auf Dauer Überlastung. Eine sinnvolle Aufgabenverteilung zwischen den Partnern sollte angestrebt werden.

#8 Onboarding planen

Der Arbeitgeber sollte sich indes auf die Rückkehr des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin vorbereiten. Ein durchdachtes Onboarding, das die Lücken der vergangenen zwei bis drei Jahre schließt, ist der perfekte Wegbereiter für eine erfolgreiche Rückkehr von Müttern und Vätern in den Job.

 

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