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12/12/2019
Zeiterfassung
12/12/2019
rexx systems news​

Zeiterfassung – Bürokratiemonster oder Chance für Unternehmen

Das EuGH-Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung war gerade für viele deutsche Unternehmen ein großer Schock. Denn nirgends werden so viele Überstunden geleistet wie in der Bundesrepublik. Dabei könnte in der Zeiterfassung auch eine Chance für Unternehmen liegen.

Eine Klage aus Spanien brachte den Stein ins Rollen. Am 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-55/18 entschieden, dass die EU- Mitgliedsstaaten verpflichtet seien, ein System einzurichten, mit dem nicht nur Überstunden, sondern die gesamte Arbeitszeit von Lohnempfängern effektiv gemessen werden kann. Die deutschen Arbeitgeberverbände schlugen prompt Alarm. Ihre Bundesvereinigung wurde bereits in einem unserer News-Beiträge einen Tag nach dem umstrittenen Urteil mit folgenden Worten zitiert: „Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren.“

Befürchtungen wurden laut, dass die deutschen Arbeitnehmer mit über einer Milliarden Überstunden, so viele wie in keinem anderen europäischen Land, diese nach dem EuGH-Urteil den Unternehmen in Rechnung stellen könnten. In der Kritik stand unter anderem auch, dass das EuGH-Urteil die Vertrauensarbeitszeit und flexible Arbeitszeit begraben werde.

Sorgen der Arbeitgeber berechtigt?

Mitarbeiter der internationalen Anwaltskanzlei Simmons & Simmons halten im Rechtsboard „Wirtschafts- und arbeitsrechtliche Perspektiven“ des durchaus arbeitgeberfreundlichen Handelsblatt dagegen. Der EuGH würde zu Unrecht Prügel beziehen. Nicht erst seit dem EuGH-Beschluss sei es rechtswidrig, wenn ein Arbeitnehmer um 23 Uhr zu Hause noch eine E-Mail beantwortet und morgens um 8 Uhr wieder auf der Matte steht.

Ein Ende der Vertrauensarbeitszeit sei auch nicht zu befürchten, allerdings könnten Arbeitgeber künftig nicht mehr nach dem Motto „was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“ verfahren. Die Autoren des Blog-Beitrags sehen allerdings den europäischen Gesetzgeber in der Pflicht, Regelungen zu schaffen, die eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglichen und die die Mitgliedstaaten dann umzusetzen hätten.

Zeiterfassung leicht gemacht

Für viele Unternehmen stellt das EuGH-Urteil vor allem ein neues Bürokratiemonster dar, weil sie befürchten, dass sie zusätzliche Kräfte einstellen müssen und ihre Mitarbeiter vor lauter Zeiterfassung gar nicht mehr zum Arbeiten kommen. Dabei ist die Zeiterfassung mit der richtigen Software wie der webbasierten Zeiterfassung überhaupt nicht zeitaufwendig und bietet sogar durchaus Chancen für Unternehmen. Selbst Arbeitszeiten von unterwegs oder aus dem Homeoffice lassen sich mit einer App für Zeiterfassung erfassen.

Das fängt schon damit an, dass die Geschäftsführer oder Abteilungsleiter den Zeitaufwand für einzelne Aufgaben erfassen können, um gegebenenfalls die Abläufe zu optimieren. Darüber hinaus kommt eine solche Software auch der von vielen Arbeitgebern gewünschten und Arbeitnehmern geforderten Flexibilisierung der Arbeitsplätze und Arbeitszeiten entgegen. Man denke nur an Homeoffice und Co-Working-Büros, die sich für den Aufbau von Zweigstellen anbieten oder für Angestellte, die fern des Firmensitzes, aber nicht bei sich zu Hause arbeiten wollen.

Somit kann eine automatisierte, Software-gestützte Zeitwirtschaft auch dazu beitragen, wertvolle Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und mit flexiblen Arbeitszeiten Neue zu gewinnen. Außerdem kann eine solche Software auf beiden Seiten Mitarbeitergespräche unterstützen: Der Mitarbeiter kann belegen, dass die neue Gehaltsforderung berechtigt ist, der Abteilungsleiter kann im Gegenzug für die Zukunft mehr Leistung fordern und belegen, wo noch Luft nach oben ist.

Bei der Suche nach einer geeigneten digitalen Lösung für die Arbeitszeiterfassung sollten Unternehmen und Behörden darauf achten, dass sie wie rexx systems in ihrer rexx HR-Software spezifische nationale Regelwerke berücksichtigen und die Software in verschiedenen Sprachen verfügbar ist.

Fazit: Auch wenn sich die Mitgliedsstaaten noch Zeit lassen mit der Zeiterfassung wird diese früher oder später kommen. Es ist also für Unternehmen höchste Zeit, sich damit zu befassen und entsprechende automatisierte Prozesse einzuführen. Wie gesagt, bieten sich damit auch neue Chancen für die Unternehmen. Mit der Zeiterfasung im Rahmen der rexx Suite haben sie das Rüstzeug dafür.

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