Der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber ist eine freiwillige Leistung, mit der Sie Ihren Mitarbeitenden den Arbeitsweg finanziell abnehmen. Mit den richtigen steuerlichen Spielräumen sparen Sie gegenüber einer Bruttogehaltserhöhung erheblich.
Was ist ein Fahrtkostenzuschuss?
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, mit der dieser die Fahrtkosten seiner Mitarbeitenden zum Arbeitsort anteilig oder vollständig übernimmt. Arbeitgebende können den Zuschuss in verschiedenen Formen gewähren:
- Geldleistung: Monatliche Auszahlung zusammen mit dem Gehalt, ohne Belegpflicht für Mitarbeitende.
- Jobticket: Der Arbeitgebende erwirbt ein Monats- oder Jahresticket für den öffentlichen Nahverkehr.
- Tankgutschein: Zweckgebundener Sachbezug bis zur monatlichen Freigrenze.
Eine gesetzliche Pflicht besteht nicht, sofern kein einschlägiger Tarifvertrag eine solche Verpflichtung enthält. Höhe und Form sind grundsätzlich frei verhandelbar und werden zwischen Arbeitgebenden und Mitarbeitenden vereinbart. Der Zuschuss kann auch für Mitarbeitende in Teilzeit, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte im Minijob gewährt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale?
Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale werden oft verwechselt, sind aber zwei verschiedene Dinge. Der Fahrtkostenzuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Abzug in der Einkommensteuererklärung.
| Thema | Fahrtkostenzuschuss | Pendlerpauschale |
|---|---|---|
| Art | Arbeitgeberleistung | Steuerlicher Abzug |
| Auszahlung | Direkt mit dem Gehalt | Über die Steuererklärung |
| Wirkung | Erhöht das Netto bzw. unterstützt die Fahrtkosten | Senkt das zu versteuernde Einkommen |
| Wer regelt es? | Arbeitgeber | Staat / Finanzamt |
| Kombination möglich? | Ja, aber nur mit Verrechnung | Ja, abzüglich erhaltenem Zuschuss |
Wichtig: Beide können gleichzeitig genutzt werden. Der erhaltene Fahrtkostenzuschuss muss jedoch von den als Werbungskosten geltend gemachten Fahrtkosten abgezogen werden. Ein doppelter Vorteil ist dadurch ausgeschlossen.
Abgrenzung zu Geschäftsreisen:
Geschäftsreisen zählen nicht zum Fahrtkostenzuschuss. Sie werden separat über die Reisekostenabrechnung abgewickelt. Rexx Systems unterstützt diese Trennung im Modul Reisekosten & Spesen.
Wie funktioniert die Fahrtkostenerstattung?
Der Fahrtkostenzuschuss wird häufig monatlich mit dem Gehalt ausgezahlt. Für die steuerliche Behandlung sollten Entfernung, Arbeitstage und Zahlungsgrundlage dokumentiert werden. Steuerlich begünstigt sind grundsätzlich die tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Homeoffice-Tage sind daher bei der begünstigten Berechnung nicht anzusetzen. Arbeitnehmende, die z.B. an 12 von 22 Arbeitstagen ins Büro fahren, erhalten den steuerlich begünstigten Zuschuss anteilig für 12 Tage.
Die Regelung erfolgt im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder als freiwillige Leistung. Schriftliche Vereinbarungen zu Höhe, Form und Bedingungen schaffen Rechtssicherheit. Bei pauschaler Versteuerung fallen für Mitarbeitende keine Sozialabgaben an. Arbeitgebende sparen dadurch gegenüber einer regulären Gehaltserhöhung Lohnnebenkosten.
Wie wird der Fahrtkostenzuschuss versteuert?
Der Fahrtkostenzuschuss unterliegt grundsätzlich der Lohnsteuer, kann aber unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 EStG mit 15% pauschal versteuert werden. Bei korrekter Pauschalversteuerung tritt Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung ein.
Wann ist der Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?
Es gibt mehrere Möglichkeiten für eine steuerfreie oder steuerbegünstigte Gewährung:
- 1. Jobticket (§ 3 Nr. 15 EStG): Zahlt der Arbeitgebende einen Zuschuss für begünstigte öffentliche Verkehrsmittel zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, kann dieser steuerfrei sein.
- 2. Sammelbeförderung: Organisiert der Arbeitgebende eine Sammelbeförderung, kann diese steuerfrei sein, wenn sie für den betrieblichen Einsatz notwendig ist.
- 3. Sachbezugsfreigrenze: Tankgutscheine und vergleichbare Gutscheine können bis 50 Euro monatlich steuerfrei bleiben, wenn sie als Sachbezug gelten und die Voraussetzungen der Sachbezugsfreigrenze erfüllen.
Jahreshöchstgrenze und Pauschalversteuerung
Die 15-%-Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG ist nur bis zu dem Betrag möglich, den Mitarbeitende als Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen könnten. Die 4.500-Euro-Grenze ist dabei in vielen Fällen relevant, gilt aber nicht pauschal, insbesondere nicht bei Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw. Übersteigende Beträge sind steuerlich gesondert zu prüfen.
| Versteuerungsart | AG-Belastung | AN-Belastung | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| 15 % Pauschalsteuer | 15 % auf Zuschuss | Keine bei korrekter Pauschalversteuerung | Bis zum als Werbungskosten abziehbaren Betrag |
| Steuerfrei (Jobticket) | Keine | Keine | § 3 Nr. 15 EStG, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn |
| Steuerfrei (Sachbezug) | Keine | Keine | Max. 50 €/Monat und erfüllte Sachbezugs-Voraussetzungen |
| Reguläre Besteuerung | Ggf. AG-Anteil SV | Lohnsteuer + ggf. AN-Anteil SV | Wenn keine Steuerbefreiung oder Pauschalversteuerung greift |
Die Steuerklasse der Mitarbeitenden hat auf die Pauschalversteuerung keinen Einfluss. Der Arbeitgebende versteuert den Zuschuss zu einem festen Satz, unabhängig vom persönlichen Steuersatz der Mitarbeitenden.
Wie berechnet sich der Fahrtkostenzuschuss?
Für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses orientieren sich Arbeitgebende häufig an der Entfernungspauschale. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt diese einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke.
Das Kilometergeld vom Arbeitgebenden orientiert sich in der Praxis häufig an der steuerlichen Entfernungspauschale. Wird der Zuschuss korrekt anhand der tatsächlichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte berechnet, kann die 15-%-Pauschalversteuerung innerhalb der steuerlich zulässigen Grenzen angewendet werden.
Rechenbeispiel für einen Arbeitweg von 30 km (einfach):
| Berechnung | Wert |
|---|---|
| 30 km × 0,38 € × 220 Bürotage | 2.508€ |
| Jahreszuschuss | 2.508€ |
| Monatszuschuss ca. | 209€ |
| Pauschalsteuer 15 % trägt Arbeitgeber | 31 €/Monat |
| Auszahlung netto an Mitarbeitende | 209 €/Monat |
Der Jahreszuschuss von 2.508 Euro liegt im Beispiel unter 4.500 Euro. Bei korrekter Berechnung und erfüllten Voraussetzungen kann die 15-%-Pauschalversteuerung angewendet werden. Mitarbeitende erhalten den pauschal versteuerten Betrag ohne individuelle Lohnsteuerabzüge.

Lohnt sich der Fahrtkostenzuschuss für Arbeitgeber?
Der Fahrtkostenzuschuss lohnt sich für Arbeitgebende vor allem als Alternative zur Gehaltserhöhung. Die Gesamtkosten fallen geringer aus, und Mitarbeitende profitieren netto stärker.
Ein Vergleich verdeutlicht das:
Für eine Bruttogehaltserhöhung von 200 Euro entstehen dem Arbeitgebenden rund 240 Euro Gesamtkosten (inkl. Arbeitgebendenanteil Sozialversicherung). Der Arbeitnehmende erhält netto, je nach Steuerklasse, etwa 110 bis 130 Euro.
Beim korrekt pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss von 200 Euro zahlt der Arbeitgebende den Betrag plus 15 % Pauschalsteuer, also rund 230 Euro zuzüglich möglicher Nebenabgaben auf die Pauschalsteuer. Der Arbeitnehmendende erhält den Zuschuss ohne individuelle Lohnsteuerabzüge. In vielen Fällen kann das günstiger sein als eine klassische Gehaltserhöhung.
Hinzu kommt der Effekt im Recruiting. Ein konkreter, monatlich spürbarer Benefit überzeugt Bewerbende greifbarer als abstrakte Formulierungen in Stellenanzeigen.
Welche Nachteile hat der Fahrtkostenzuschuss für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmende mindert der erhaltene Fahrtkostenzuschuss die absetzbare Pendlerpauschale in der Steuererklärung. Der steuerliche Werbungskostenabzug fällt damit entsprechend geringer aus.
Die wesentlichen Nachteile des Fahrtkostenzuschusses für Arbeitnehmer:
- Kürzung der Pendlerpauschale: Bei 1.000 Euro möglicher Pendlerpauschale und 600 Euro erhaltenem Zuschuss sind in der Steuererklärung nur noch 400 Euro als Werbungskosten ansetzbar.
- Gehaltsumwandlung und Rentenanspruch: Wird der Fahrtkostenzuschuss durch Umwandlung von Bruttogehalt finanziert, sinkt das beitragspflichtige Einkommen. Das kann sich auf spätere Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung auswirken.
- Dokumentation beim Jobticket: Erhalten Mitarbeitende das Ticket als Sachbezug, muss dieser korrekt in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Fehler hier führen zur Nachversteuerung.
Für Mitarbeitende mit langen Arbeitswegen kann der Zuschuss vorteilhaft sein, weil der ausgezahlte Betrag die geminderte steuerliche Entlastung durch die Entfernungspauschale häufig übersteigt. Inwiefern dies im Einzelfall gilt, hängt jedoch von Zuschusshöhe, Steuerbelastung, Arbeitsweg, Arbeitstagen und Versteuerungsart ab. Arbeitgebende sollten Mitarbeitende bei der Einführung des Zuschusses auf diese Zusammenhänge hinweisen.
Wie bilde ich den Fahrtkostenzuschuss korrekt in der Lohnabrechnung ab?
In der Lohnabrechnung wird der Fahrtkostenzuschuss als eigenständige Lohnart mit dem Pauschalsteuersatz von 15 % angelegt, getrennt vom regulären Arbeitslohn ausgewiesen und monatlich automatisiert berechnet.
Die korrekte Abbildung umfasst folgende Schritte:
- Lohnart anlegen: Separate Lohnart mit 15 % Pauschalsteuer und Sozialversicherungsfreiheit einrichten.
- Entfernung dokumentieren: Arbeitsweg in Kilometern und Anzahl der Bürotage je Mitarbeitendem erfassen.
- Monatsbetrag berechnen: Entfernung × Kilometersatz × tatsächliche Fahrttage des laufenden Monats. Homeoffice-Tage für die steuerlich begünstigte Berechnung nicht ansetzen.
- Grenzen prüfen: Den kumulierten Jahresbetrag je Mitarbeitendem überwachen und mit dem als Werbungskosten abziehbaren Betrag abgleichen. Die 4.500-Euro-Grenze gilt nicht in allen Fällen.
- Dokumentation sichern: Nachweis über Entfernung und Zahlungsgrundlage für Betriebsprüfungen aufbewahren.
- DATEV-Export: Daten an Steuerberater oder Lohnbüros übergeben.
Ein HRIS wie Rexx Systems kann diese Schritte unterstützen. Entfernungsdaten und abrechnungsrelevante Zahlungsdaten können hinterlegt und über Schnittstellen an die Lohnabrechnung bzw. DATEV übergeben werden. Für Betriebsprüfungen entsteht dadurch eine nachvollziehbare Dokumentation, sofern Daten, Lohnarten und steuerliche Voraussetzungen korrekt gepflegt sind.
Fahrtkosten korrekt abrechnen – mit Rexx Systems
Rexx Systems berechnet den monatlichen Zuschuss automatisch, überwacht die Jahreshöchstgrenze und übergibt alle Daten prüfsicher an Ihre Lohnabrechnung.
So binden Sie den Fahrtkostenzuschuss korrekt in Ihre HR-Prozesse ein
Der Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber ist ein klar kalkulierbarer Benefit, der Mitarbeitende netto stärker entlastet als eine vergleichbare Gehaltserhöhung. Maßgeblich ist die korrekte steuerliche Einordnung. Ob Pauschalversteuerung, Jobticket oder Sachbezug hängt von der gewählten Zahlungsform ab.
Wenn Sie die steuerlichen Voraussetzungen prüfen, die relevanten Grenzen im Blick behalten und den Zuschuss sauber in der Lohnabrechnung abbilden, schaffen Sie eine gute Grundlage für Betriebsprüfungen.
Ihre Vorteile mit Rexx Systems:
- Fahrtkostenzuschuss als Lohnart für die Lohnabrechnung abbilden
- Homeoffice-Tage und Bürotage je Mitarbeitendem dokumentieren
- Relevante steuerliche Grenzen und Berechnungsgrundlagen systemseitig unterstützen
- DATEV-Schnittstelle für den Export an Steuerberater oder Lohnbüros nutzen
Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber – Häufige Fragen und Antworten
Sind Arbeitgebende verpflichtet, einen Fahrtkostenzuschuss zu zahlen?
Eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses gibt es in Deutschland nicht. Ausnahmen gelten, wenn ein einschlägiger Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine solche Leistung ausdrücklich vorsieht. In allen anderen Fällen entscheidet der Arbeitgebende frei über Ob, Höhe und Form.
Was passiert mit dem Fahrtkostenzuschuss bei Kündigung oder Elternzeit?
Bei Kündigung endet der Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss mit dem letzten Arbeitstag, sofern keine abweichende Regelung im Arbeitsvertrag besteht. In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, sodass der Zuschuss in dieser Zeit in der Regel ebenfalls nicht ausgezahlt wird. Arbeitgebende sollten diese Fälle im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung klar regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Kann der Fahrtkostenzuschuss per Gehaltsumwandlung statt als Zusatzleistung gezahlt werden?
Ja, Gehaltsumwandlung ist möglich, hat aber steuerlich andere Auswirkungen. Die 15-%-Pauschalversteuerung für Zuschüsse setzt grundsätzlich voraus, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Für bestimmte Jobticket-Leistungen kommt alternativ eine 25-%-Pauschalversteuerung in Betracht. Diese ist auch möglich, wenn die Leistung nicht zusätzlich gewährt wird. Bei Gehaltsumwandlungen sollten steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen im Einzelfall geprüft werden.
Welche Unterlagen brauchen Arbeitgebende für Betriebsprüfungen?
Für eine Betriebsprüfung sollten Arbeitgebende den Arbeitsweg jedes Mitarbeitenden in Kilometern dokumentiert haben, die Berechnungsgrundlage des monatlichen Zuschusses nachweisen können und die Abrechnungsbelege mit der korrekten Lohnart und dem Pauschalsteuersatz aufbewahren. Fehlende Nachweise können dazu führen, dass das Finanzamt die Pauschalversteuerung nachträglich aberkennt und Sozialabgaben nachfordert.
Haben Auszubildende Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss?
Auszubildende haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss. Sie können ihn aber erhalten, wenn der Ausbildungsvertrag, ein Tarifvertrag oder der Ausbildungsbetrieb dies vorsieht. Steuerlich gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für reguläre Mitarbeitende.
Wie richtet man den Fahrtkostenzuschuss in Rexx Systems ein?
In Rexx Systems kann der Fahrtkostenzuschuss als eigenständige Lohnart für die Lohnabrechnung abgebildet und mit relevanten Mitarbeitendendaten verknüpft werden. Abrechnungsrelevante Zahlungsdaten können per DATEV-Schnittstelle an Steuerberater oder Lohnbüros übergeben werden. Die konkrete Einrichtung, Berechnung und Prüfung steuerlicher Grenzen sollte passend zum jeweiligen Abrechnungsprozess erfolgen.
Was unterscheidet einen Fahrtkostenzuschuss in Rexx Systems von einer manuellen Abrechnung?
Bei manueller Abrechnung müssen HR-Teams jeden Monat Entfernungen prüfen, Homeoffice-Tage herausrechnen und die Jahreshöchstgrenze manuell überwachen. Rexx Systems kann diese Schritte unterstützen, Fehlerquellen in der Lohnabrechnung reduzieren und eine nachvollziehbare Dokumentation je Abrechnungsmonat erleichtern. Voraussetzung ist, dass die zugrunde liegenden Daten und Lohnarten korrekt gepflegt sind. Gerade bei Teams mit unterschiedlichen Arbeitswegen und variablen Bürotagen zahlt sich die Automatisierung schnell aus.