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Erschwerniszulage
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Erschwerniszulage

Stressige Phasen oder eine vorübergehende starke Belastung gehören zu vielen Arbeitsstellen in unterschiedlichem Ausmaß dazu. Übersteigen Stress und Belastung aber das normale Maß, kann sich dies auf die körperliche und psychische Gesundheit der Angestellten auswirken. Um hier für einen Ausgleich zu sorgen, können oder müssen Arbeitgeber besonders belasteten Angestellten eine Erschwerniszulage zahlen.

Definition: Was ist eine Erschwerniszulage?

Unter der Erschwerniszulage versteht man eine finanzielle Zulage, durch die extreme Belastungen des Arbeitnehmers entgolten werden sollen. Sie setzt voraus, dass die besondere Erschwernis im Arbeitsalltag noch nicht im regulären Gehalt berücksichtigt wurde. Umgangssprachlich wird sie auch als Gefahren- oder Schmutzzulage bezeichnet, da sie oft bei Beschäftigungen in dreckigen oder gefährlichen Umgebungen zum Einsatz kommt. Grundsätzlich ist die Erschwerniszulage aber nicht auf äußere Umstände beschränkt. Sie kann auch bei einer hohen geistigen oder psychischen Belastung, etwa nach einem Rettungseinsatz bei der Feuerwehr, oder bei erschwerenden Arbeitsbedingungen, zum Beispiel durch Säure, Gase, Nässe, Lärm, Hitze oder Kälte, gezahlt werden.

Die Erschwerniszulage ist dabei als finanzielle Anerkennung für die Bereitschaft der Mitarbeitenden, sich besonderen Belastungen auszusetzen, zu verstehen. Sie wird vor allem dann gezahlt, wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeiten hat, die extremen Belastungen für die Mitarbeitenden zu vermindern. Zudem kommt die Zulage zum Einsatz, um Berufe, die sonst als unattraktiv gelten, durch die finanzielle Zusatzleistung reizvoller zu machen. Alternativ können Arbeitgeber auch ein höheres Grundgehalt für sehr belastende Tätigkeiten zahlen.

In vielen Branchen ist die Zahlung einer Erschwerniszulage jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Tarifangestellte haben einen Anspruch auf eine Erschwerniszulage, wenn diese im Tarifvertrag vereinbart wurde.

Wann besteht Anspruch auf eine Erschwerniszulage?

Einen Rechtsanspruch auf die Zahlung einer Erschwerniszulage gibt es nur in seltenen Fällen. Meist erfolgt stattdessen eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Ansprüche können Mitarbeitende dann geltend machen, wenn die Zulage in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Ist die Erschwerniszulage Teil des Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung, gilt sie für alle Mitarbeiter im Betrieb.

Zahlt ein Unternehmen ohne eine schriftliche Vereinbarung über einen längeren Zeitraum eine Zulage, kann daraus ebenfalls ein Anspruch entstehen. Diese regelmäßige Wiederholung einer bestimmten Verhaltensweise wird auch als betriebliche Übung bezeichnet.

Wann wird eine Erschwerniszulage gezahlt?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, für welche Tätigkeiten eine Erschwerniszulage zu zahlen ist. Um als eine Erschwernis zu gelten, sollte die Belastung das übliche Maß übersteigen. Ein Dachdecker muss zum Beispiel damit rechnen, dass im Sommer auch bei großer Sommerhitze unter freiem Himmel gearbeitet wird. Auch bei Reinigungskräften, die mitunter mit potenziell gesundheitsschädlichen Reinigungsmitteln zu tun haben, stellt dies keine unübliche Belastung dar, sondern gehört zum Arbeitsalltag dazu. Der Interpretationsspielraum, wann von einer extremen Erschwernis die Rede ist, ist jedoch entsprechend hoch.

Typischerweise zeichnen sich Tätigkeiten, für die es eine Erschwerniszulage gibt, durch eine oder mehrere der folgenden Merkmale aus:

  • Starke körperliche Belastung wie das Heben und Tragen von großen Lasten, regelmäßige Ãœber-Kopf-Arbeiten wie Schweißen oder Bohren, aber auch einseitig belastende körperliche Tätigkeiten oder die Notwendigkeit, mit schwerer Schutzkleidung zu arbeiten.
  • Starke Einflüsse aus der Umgebung wie die Arbeit in Kühlräumen, Umgebungen mit starken Temperaturschwankungen oder in unmittelbarer Nähe zu lauten Maschinen.
  • Potenziell gefährliche Arbeiten zum Beispiel mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien, radioaktiven Stoffen, Dämpfen, Gasen, Säuren oder Asbest.

Des Weiteren werden auch viele Arbeiten in besonders schmutzigen Umgebungen wie Toiletten oder Kohlebunkern mit einer Erschwerniszulage berücksichtigt.

Viele Arbeitgeber entscheiden sich für die Zahlung einer Erschwerniszulage, statt den Lohn insgesamt zu erhöhen. Denn es handelt sich um eine flexible, vorübergehende Zulage, die nur für die Arbeitszeit gezahlt wird, in der Mitarbeitende besonderen Erschwernissen ausgesetzt sind.

Wer bekommt eine Erschwerniszulage?

Da es keine allgemeine Regelung in Deutschland zur Zahlung einer Erschwerniszulage gibt, werden im Folgenden typische Arbeitsbereiche und Beispiele aufgeführt.

In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes, wie der Polizei oder Feuerwehr, muss auch ein „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ geleistet werden oder es besteht durch gefährliche Situationen eine hohe psychische Belastung. Beamte, die zum Beispiel samstags nach 13 Uhr oder nachts arbeiten, erhalten als Anerkennung für ihre Mehrbelastung eine Erschwerniszulage. Höhe und Voraussetzung zur Gewährung der Zulage sind in den Erschwerniszulagenverordnungen des Bundes und der Länder geregelt.

Ein weiteres typisches Beispiel sind Metallarbeiter, die oftmals großer Hitze ausgesetzt sind oder mit gefährlichen Arbeitsgeräten umgehen müssen. Um sich vor Schäden zu schützen, ist oftmals das Tragen von spezieller Arbeits- oder Schutzbekleidung erforderlich. Auch hier prägen besondere Erschwernisse den Arbeitsalltag, sodass häufig Zulagen als finanzielle Anerkennung gezahlt werden.

Psychisch und körperlich belastend zugleich kann die Arbeit des Krankenhauspersonals sein. Die Tätigkeit muss zu jedes Tages- und Nachtzeit, unabhängig von Feiertagen verrichtet werden. Die Konfrontation mit schweren körperlichen Verletzungen oder Todesfällen ist zudem eine besondere Belastung für die Psyche. Auch hier sollen Erschwerniszulagen einerseits die nötige Anerkennung ausdrücken und andererseits den Beruf durch finanzielle Zusatzleistungen attraktiver für neue Arbeitskräfte machen bzw. die Mitarbeiterbindung stärken.

Berechnung der Erschwerniszulage

Da es sich bei der Erschwerniszulage um eine freiwillige Zahlung handelt, schwankt auch dessen Höhe. Maßgeblich ist der von beiden Vertragsparteien vereinbarte Satz. Zudem wird die Zulage nur für die Arbeitszeit gezahlt, in der die tatsächliche Belastung auftrat. Die restlichen Arbeitsstunden werden hingegen nicht berücksichtigt. Oft wird als weitere Voraussetzung genannt, dass die Belastung mindestens eine Stunde angehalten hat.

Im öffentlichen Dienst liegt der Satz meist zwischen 5 und 15 Prozent. Bei Beamten oder Soldaten wird die Erschwerniszulage oft als monatlicher Pauschalbetrag für bestimmte Tätigkeiten vergütet. Der Betrag reicht von wenigen Euro pro Monat bis zu mehreren hundert Euro zusätzlich. Generell ist es eher üblich, die Zulage pro Stunde abzurechnen und zu zahlen.

Um die Höhe der Erschwerniszulage zu berechnen, kann folgende Formel genutzt werden:

Stundenlohn x Prozentsatz = Zuschlag pro Stunde

Da es sich bei der Erschwerniszulage um ein Entgelt handelt, unterliegt die Zulage der Lohnsteuer– und Sozialversicherungspflicht. Auf der Lohnabrechnung muss die Zulage separat aufgeführt werden.

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