Lohnpfändung: Ablauf, Freibeträge und Pflichten für Arbeitgeber

Die Lohnpfändung verpflichtet Arbeitgeber gesetzlich dazu, den pfändbaren Anteil des Gehalts eines verschuldeten Mitarbeitenden einzubehalten und an dessen Gläubiger abzuführen. Grundlage sind die §§ 829 bis 850k der Zivilprozessordnung. Seit dem 1. Juli 2026 bleiben Arbeitnehmenden ohne Unterhaltspflichten monatlich mindestens 1.587,40 Euro netto unpfändbar.

Was ist eine Lohnpfändung?

Die Lohnpfändung ist ein Mittel der Zwangsvollstreckung, mit dem ein Gläubiger direkt auf das Arbeitseinkommen eines verschuldeten Arbeitnehmenden zugreift. Der Arbeitgeber wird dabei zum Drittschuldner nach § 840 ZPO und führt den pfändbaren Teil des Gehalts nicht mehr an den Mitarbeitenden, sondern an den Gläubiger aus. Grundlage ist stets ein vollstreckbarer Titel, etwa ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid, verbunden mit einem gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Wie unterscheidet sich die Lohnpfändung von Lohnabtretung und Kontopfändung?

Die Lohnabtretung beruht auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger, die häufig schon vor einem Zahlungsverzug geschlossen wird. Der Gläubiger legt dem Arbeitgeber lediglich den Abtretungsvertrag vor, ein gerichtlicher Titel ist dafür nicht erforderlich.

Die Kontopfändung setzt am Bankkonto an, nicht am Gehalt selbst. Zahlt der Arbeitgeber den bereits um den Freibetrag reduzierten Lohn aus, kann dieser Betrag auf dem Konto theoretisch ein zweites Mal gepfändet werden, wenn kein Pfändungsschutzkonto eingerichtet ist. Details dazu liefert der Abschnitt zur Lohnpfändung trotz P-Konto weiter unten.

Wie läuft eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber ab?

Der Arbeitgeber durchläuft bei jeder Lohnpfändung dieselben vier Schritte: Zustellung des Beschlusses, Drittschuldnererklärung, Berechnung des pfändbaren Betrags und laufende Abführung an den Gläubiger.

  • 1. Pfändungsbeschluss entgegennehmen. Mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beginnt die Pfändung. Ab diesem Zeitpunkt darf der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil nicht mehr an den Mitarbeitenden auszahlen.
  • 2. Drittschuldnererklärung abgeben. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erklärt der Arbeitgeber gegenüber dem Gläubiger nach § 840 ZPO, ob er zur Zahlung bereit ist, ob weitere Personen Ansprüche auf das Einkommen erheben und ob bereits andere Pfändungen vorliegen.
  • 3. Pfändbaren Betrag berechnen. Auf Basis der aktuellen Pfändungstabelle ermittelt der Arbeitgeber, welcher Anteil des Nettoeinkommens über der Freigrenze liegt und abgeführt werden muss. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Lohnbuchhalter oder Steuerberater.
  • 4. Mitarbeitendengespräch führen und Betrag überweisen. Der Arbeitgeber informiert den Mitarbeitenden über die Berechnung und überweist den pfändbaren Anteil regelmäßig an den Gläubiger, bis die Forderung getilgt ist oder der Beschluss aufgehoben wird.
Lohnpfändung beim Arbeitgeber: Ablauf der Gehaltspfändung

Welche Freibeträge gelten bei der Lohnpfändung?

Seit dem 1. Juli 2026 bleiben Arbeitnehmenden ohne Unterhaltspflichten monatlich 1.587,40 Euro netto unpfändbar, dieser Betrag wird auch als Pfändungsfreigrenze oder Selbstbehalt bezeichnet. Grundlage ist § 850c ZPO in Verbindung mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026.

Oberhalb dieser Grenze ist Einkommen nicht automatisch voll pfändbar, sondern nur gestuft nach der amtlichen Pfändungstabelle, bis ab einem Nettoeinkommen von 4.866,30 Euro der komplette Mehrbetrag pfändbar wird.

Wie erhöht sich der Freibetrag bei Lohnpfändung durch Unterhaltspflichten?

Für jede Person, der gegenüber der Mitarbeitende gesetzlich unterhaltspflichtig ist, steigt der unpfändbare Betrag. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 Euro hinzu, für jede weitere Person bis zur fünften jeweils 332,83 Euro.

Rechenbeispiel: Eine Mitarbeiterin mit einem Kind, für das sie unterhaltspflichtig ist, hat Anspruch auf den Grundfreibetrag von 1.587,40 Euro zuzüglich 597,42 Euro für das Kind. Ihr Nettoeinkommen bleibt damit bis rund 2.190 Euro monatlich vollständig unpfändbar.

Unterhaltsberechtigte Personen Unpfändbarer Betrag monatlich (seit 1.7.2026)
0 1.589,99 €
1 2.189,99 €
2 2.519,99 €
3 2.859,99 €
4 3.189,99 €
5 3.519,99 €

Der Arbeitgeber berücksichtigt eine Unterhaltspflicht nur, wenn sie tatsächlich erfüllt wird. Bei Unsicherheit kann er eine Bescheinigung oder eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts verlangen, statt den erhöhten Freibetrag eigenmächtig anzusetzen.

Freibeträge der Lohnpfändung korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigen

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Welche Lohnbestandteile darf der Arbeitgeber pfänden?

Nicht jeder Einkommensbestandteil ist in gleichem Umfang pfändbar. Die ZPO unterscheidet daher zwischen vollständig pfändbaren, bedingt pfändbaren, anteilig pfändbaren und unpfändbaren Bezügen.

Kategorie Beispiele
Vollständig pfändbar Monatliches Grundgehalt, geldwerte Vorteile
Bedingt pfändbar Bezüge aus Kranken-, Hilfs-, Waisen- und Witwenkassen, bestimmte Lebensversicherungen
Anteilig pfändbar Überstundenvergütung (zur Hälfte), Weihnachts- und Urlaubsgeld im üblichen Rahmen
Unpfändbar Aufwandsentschädigungen, betriebliche Altersvorsorge, Gefahren- und Schmutzzulagen, Geburts- und Heiratsbeihilfen

Wie wird Weihnachtsgeld bei der Lohnpfändung behandelt?

Weihnachtsvergütungen sind nach § 850a Nr. 4 ZPO bis zur Hälfte des auf volle zehn Euro aufgerundeten monatlichen Grundfreibetrags unpfändbar. Seit dem 1. Juli 2026 liegt dieser Betrag bei 795 Euro, da der Grundfreibetrag von 1.587,40 Euro auf 1.590 Euro aufgerundet und halbiert wird. Was über diesen Betrag hinausgeht, zählt zum regulären Nettoeinkommen des Auszahlungsmonats und wird nach der Pfändungstabelle behandelt. Urlaubsgeld folgt derselben Systematik, solange es sich im üblichen betrieblichen Rahmen bewegt.

Was gilt bei einer Lohnpfändung trotz P-Konto (Pfändungsschutzkonto)?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Guthaben auf dem Bankkonto bis zu einem gesetzlichen Grundfreibetrag, der seit dem 1. Juli 2026 bei 1.590 Euro monatlich liegt (§ 899 Abs. 1 ZPO).

Das P-Konto ersetzt die Berechnungspflicht des Arbeitgebers nicht, denn es setzt erst an, nachdem der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil bereits abgeführt und den Restbetrag überwiesen hat.

Kann der Gläubiger trotz P-Konto auf das Gehalt zugreifen?

Solange der Arbeitgeber den Freibetrag nach der Pfändungstabelle korrekt berechnet, bleibt der überwiesene Restlohn auf dem P-Konto zusätzlich bis zum Kontofreibetrag geschützt. Ohne P-Konto könnte ein Gläubiger mit eigenem Vollstreckungstitel denselben Betrag ein zweites Mal auf dem Konto pfänden.

Für Mitarbeitende mit Unterhaltspflichten oder Kindergeldbezug lohnt sich eine P-Konto-Bescheinigung, da der automatische Grundfreibetrag sonst nur den Sockelbetrag abdeckt.

Wie werden mehrere Pfändungen gleichzeitig priorisiert?

Treffen mehrere Pfändungen unterschiedlicher Gläubiger auf dasselbe Arbeitseinkommen, entscheidet das Prioritätsprinzip nach § 804 Abs. 3 ZPO. Maßgeblich ist die Reihenfolge der Zustellung beim Arbeitgeber, nicht das Datum des jeweiligen Beschlusses.

Beispiel:

Gläubiger A stellt seinen Pfändungsbeschluss am 3. März zu, Gläubiger B folgt am 20. April. Solange die Forderung von Gläubiger A nicht vollständig getilgt ist, erhält ausschließlich er den pfändbaren Betrag.

Gläubiger B wird erst danach bedient. Gehen zwei Beschlüsse am selben Tag ein, teilt der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag im Verhältnis der Forderungshöhen auf.

Welche Ausnahme gilt bei Unterhaltsansprüchen?

Pfändungen wegen laufenden Unterhalts genießen nach § 850d ZPO einen erweiterten Vorrechtsbereich. Erkennt das Vollstreckungsgericht dieses Privileg im Beschluss an, wird die Unterhaltspfändung vorrangig bedient, selbst wenn sie später zugestellt wurde als eine gewöhnliche Pfändung. Ein bereits bestehender Unterhaltsrückstand aus Vormonaten folgt dagegen wieder dem regulären Prioritätsprinzip.

Ist eine Lohnpfändung ein Kündigungsgrund?

Eine einzelne Lohnpfändung ist kein Kündigungsgrund. Das Bundesarbeitsgericht stellte bereits mit Urteil vom 4. November 1981 (7 AZR 264/79) klar, dass die private Verschuldung eines Mitarbeitenden das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht berührt, da sie der privaten Lebenssphäre zuzurechnen ist.

Wann kann eine Kündigung ausnahmsweise in Betracht kommen?

Eine Kündigung kommt nur in seltenen Ausnahmefällen infrage, wenn wiederholte Pfändungen über einen längeren Zeitraum zu einer wesentlichen Störung des Betriebsablaufs führen, etwa durch einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand in der Lohnbuchhaltung.

Selbst dann prüfen Arbeitsgerichte zusätzlich, ob der Arbeitgeber den Mitarbeitenden zuvor auf die Belastung hingewiesen hat. Bei Mitarbeitenden in besonderen Vertrauenspositionen, etwa mit direktem Zugriff auf Unternehmensvermögen, kann eine Lohnpfändung im Einzelfall anders bewertet werden.

Checkliste: Was müssen Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung beachten?

  • Drittschuldnererklärung fristgerecht innerhalb von zwei Wochen abgeben
  • Pfändungsfreigrenzen nach aktueller Pfändungstabelle korrekt anwenden
  • Unterhaltspflichten nur bei Nachweis oder gerichtlicher Bestätigung berücksichtigen
  • Reihenfolge mehrerer Pfändungen nach dem Prioritätsprinzip einhalten
  • Datenschutz wahren: Informationen zur Lohnpfändung bleiben innerhalb der Personalabteilung
  • Berechnung und Kommunikation mit dem Mitarbeitenden schriftlich dokumentieren
Lohnpfändung: Checkliste für Arbeitgeber

Wie lässt sich die Lohnpfändung korrekt in der Lohnabrechnung abbilden?

Eine korrekte Abbildung in der Lohnabrechnung setzt voraus, dass Freibeträge, Unterhaltspflichten und die Rangfolge mehrerer Pfändungen bei jeder Gehaltsänderung neu geprüft werden.

Welche Fehler passieren bei der händischen Berechnung am häufigsten?

Häufige Fehlerquellen sind veraltete Pfändungstabellen nach dem Stichtag 1. Juli, übersehene Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld nach § 850a ZPO sowie eine falsche Reihenfolge bei mehreren gleichzeitig laufenden Pfändungen. Da der Arbeitgeber bei fehlerhafter Berechnung persönlich haftet, lohnt sich eine Software-gestützte Berechnung, die Tabellenänderungen automatisch berücksichtigt.

Die digitale Personalakte bündelt dabei Pfändungsbeschlüsse, Drittschuldnererklärungen und Unterhaltsnachweise an einem Ort, sodass alle Beteiligten im Mitarbeitendengespräch auf denselben Datenstand zugreifen.

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Die DATEV-Schnittstelle von Rexx Systems überträgt Pfändungsdaten automatisch, sodass Stammdaten in Lohnbuchhaltung und Personalakte übereinstimmen.

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Lohnpfändungen sicher und automatisiert in der Personalabteilung abwickeln

Eine Lohnpfändung verpflichtet Arbeitgeber zu einer präzisen Berechnung nach aktueller Pfändungstabelle, zur fristgerechten Drittschuldnererklärung und zur korrekten Priorisierung bei mehreren Gläubigern. Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Freibeträge, veraltete Tabellenwerte führen schnell zu Fehlberechnungen und persönlicher Haftung.

Weihnachtsgeld, P-Konto und Mehrfachpfändungen verlangen zusätzlich eigene Prüfschritte, die im Tagesgeschäft leicht übersehen werden. Eine strukturierte, dokumentierte Bearbeitung schützt sowohl den Betrieb als auch den betroffenen Mitarbeitenden vor unnötigen Konflikten.

Deine Vorteile mit Rexx Systems:

  • Du berechnest Freibeträge und Pfändungsbeträge auf Basis der jeweils aktuellen Pfändungstabelle, ohne manuell nachzurechnen.
  • Du behältst Pfändungsbeschlüsse, Drittschuldnererklärungen und Unterhaltsnachweise zentral in der digitalen Personalakte im Blick.
  • Du gleichst Stammdaten zwischen Personalabteilung und Lohnbuchhaltung automatisch über die DATEV-Schnittstelle ab.
  • Du dokumentierst jeden Berechnungsschritt nachvollziehbar und reduzierst so dein Haftungsrisiko.

Lohnpfändung – Häufige Fragen und Antworten

Muss der Arbeitgeber eine Lohnpfändung vorher ankündigen?

Nein, eine gesonderte persönliche Ankündigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird formal sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Mitarbeitenden zugestellt, oft nahezu zeitgleich.

Können Lohnpfändung und Kontopfändung gleichzeitig bestehen?

Ja, ein Gläubiger kann grundsätzlich sowohl das Gehalt beim Arbeitgeber als auch das Konto bei der Bank pfänden lassen. Ein Pfändungsschutzkonto verhindert dabei, dass der bereits um den Freibetrag reduzierte Lohn auf dem Konto ein zweites Mal angegriffen wird.

Gilt die Lohnpfändung auch für Auszubildende?

Ja, auch die Ausbildungsvergütung fällt grundsätzlich unter die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO. Da sie häufig unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, kommt es in der Praxis aber selten zu einem tatsächlich pfändbaren Betrag.

Haftet der Arbeitgeber, wenn er den gepfändeten Betrag nicht abführt?

Ja, führt der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil trotz wirksamen Beschlusses nicht ab, haftet er dem Gläubiger gegenüber und muss unter Umständen zusätzlich zur bereits erfolgten Auszahlung an den Mitarbeitenden leisten. Eine sorgfältige, dokumentierte Berechnung schützt vor diesem Risiko.

Wie unterstützt eine HR-Software wie Rexx Systems bei der korrekten Berechnung einer Lohnpfändung?

Rexx Systems verknüpft die Entgeltabrechnung mit der digitalen Personalakte, sodass Freibeträge, Unterhaltspflichten und Mehrfachpfändungen an einer Stelle dokumentiert sind. Über die DATEV-Schnittstelle stehen die Daten automatisch auch der Lohnbuchhaltung zur Verfügung.

Lässt sich die Lohnpfändung automatisiert in der Lohnbuchhaltung abbilden?

Ja, über die bidirektionale Schnittstelle zwischen Rexx HR und DATEV lassen sich Stammdaten und Pfändungsinformationen automatisch abgleichen. Das reduziert manuelle Übertragungsfehler zwischen Personalabteilung und Lohnbuchhaltung.