Zeitarbeit – Definition, Rechte und Bezahlung
Zeitarbeit, auch Arbeitnehmerüberlassung, Temporärarbeit oder Mitarbeiterleasing genannt, beschreibt das „Verleihen“ eines Mitarbeiters für eine begrenzte Zeit zur Erfüllung einer festgelegten Tätigkeit. Dabei sitzt im Gegensatz zum klassischen Angestelltenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch eine dritte Partei die Zeitarbeitsfirma:
Arbeitnehmer <=> Zeitarbeitsfirma (Verleihungsunternehmen) <=> Arbeitgeber (Entleihungsunternehmen)
Am folgenden Beispiel eines Leiharbeiters werden die Einzelheiten sowie Rechte und Pflichten erläutert.
Was ist ein Zeitarbeiter?
Ein Zeitarbeiter, auch Leiharbeiter- oder Leiharbeitnehmer genannt, ist ein externer Mitarbeiter, der von einem Unternehmen für die temporäre Erbringung einer Arbeitsleistung entliehen wird. Man spricht hier auch von Zeitarbeit, Temporärarbeit oder Mitarbeiterleasing.
Der Leiharbeiter geht keinen festen Vertrag mit dem Entleihungsunternehmen ein, sondern mit dem Verleihungsunternehmen, das somit der Arbeitgeber des Leiharbeiters ist. Zwischen dem Leiharbeiter, dem Entleihungs- und dem Verleihungsunternehmen entsteht eine Dreieckskonstellation. Der Entleiher schließt mit dem Verleiher einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, in dem die Tätigkeit im Einzelnen, die Arbeitszeit und Entleihgebühr pro Stunde geregelt sind. Der Verleiher schließt wiederum mit dem Leiharbeiter einen Arbeitsvertrag, in dem Dinge festgelegt sind wie Gehalt, Urlaub etc.
Welche Rechte hat ein Leiharbeiter?
Für den Leiharbeiter gelten die Rechte und Pflichten eines normalen Arbeitnehmers. Der Entleiher hat wiederum gegenüber dem Leiharbeiter einen Anspruch auf die Erfüllung der Arbeitsleistung durch den Leiharbeiter im vereinbarten Zeitraum.
Bezahlung in der Zeitarbeit
Für die Entlohnung gibt es verschiedene Entgeltgruppen, in die der Leiharbeiter eingeordnet wird und die sich nach der benötigten Qualifikation für die Beschäftigung richten. Als Nachweis für die erbrachte Leistung ist bspw. ein Stundennachweis des Arbeitnehmers üblich, der vom Entleihungsunternehmen abgezeichnet wird.
In einigen Branchen gibt es Zuschläge, die sich an der Qualifikation und der Einsatzzeit in dem Entleihungsunternehmen orientieren. Die Reform zur Arbeitnehmerüberlassung (seit April 2017) besagt, dass ein Leiharbeiter einen Anspruch auf eine gleichwertige Behandlung (Equal Treatment) und Bezahlung (Equal Pay) wie ein Stammmitarbeiter des Entleihungsunternehmens hat, wenn die Einsatzzeit mindestens 9 Monate (in manchen Unternehmen 15 Monate) am Stück beträgt.