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24/04/2017
Cybermobbing: Mobbing im Netz
24/04/2017
rexx systems news​

Cybermobbing – Gefechte im Netz

Fehlt es an ausreichender Kompetenz im Umgang mit digitalen Medien, lauern Gefahren wie das Cybermobbing. Wir ahnten es schon lange: Das digitale Zeitalter hat seine Schattenseiten. Im Zuge einer rasanten technischen Entwicklung halten immer mehr negative Alltagsphänomene Einzug in das Online-Leben der Menschen.

Dies wird durch den hohen Stellenwert des Smartphones im Leben Vieler (rund 81 % aller Internetnutzer nutzen Smartphones) noch begünstigt. Dieses Medium macht es immer mehr Menschen möglich, ihren Alltag online zu organisieren und zudem mittels sozialer Netzwerke in Kontakt mit anderen zu treten.

Was ist Cybermobbing – Kriegsschauplatz online?

Ähnlich wie beim herkömmlichen Mobbing ist der Begriff des Cybermobbings bzw. Internetmobbings gesetzlich und insbesondere arbeitsrechtlich nicht definiert. Eine rechtliche Relevanz ergibt sich nur unter den Voraussetzungen, die auch für das konventionelle Mobbing gelten. Es kommt somit auch beim Cybermobbing auf ein systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren an (BAG, Urt. v. 16.06.2007 – 8 AZR 709/06). Entscheidend ist die – verschiedene Einzelhandlungen umfassende – Systematik eines negativen Verhaltens.

Cybermobbing
Cybermobbing, also dem absichtlichen Beleidigen anderer aus der Anonymität des Netzes heraus, muss man nicht tatenlos zusehen.

Cybermobbing umfasst verschiedene Formen der Belästigung, Nötigung oder Diffamierung anderer Menschen unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel. Hier lässt die Arbeitswelt 4.0 schon lange grüßen. Begünstigt wird dies vor allem durch den Enthemmungseffekt im Internet. Aufgrund der vermeintlichen Anonymität im digitalen Raum ist die Hemmschwelle für Täter deutlich niedriger. Ein Ausbleiben einer unmittelbaren Opferreaktion sorgt dafür, dass von Tätern Ausmaß und Folgen der Taten nicht wahrgenommen werden. Zudem sind Cybermobbing Opfer ununterbrochen erreichbar, sodass sie sich der Mobbingsituation faktisch kaum entziehen können.

Als besondere Ausprägungen kennt die Wissenschaft vor allem

  • das Flaming (Auseinandersetzung in vulgärer Sprache)
  • das Harassment Stalking (wiederholte Beschimpfungen oder Drohungen).

Unterschiede zum herkömmlichen Mobbing

Täter*innen werden sich größtenteils der klassischen Mobbingmethoden bedienen. Auch im Cyberspace begeht man Mobbinghandlungen verbal, physisch oder auch nonverbal. Jedoch birgt Cybermobbing – vor allem aufgrund der schnelleren Verbreitung von negativen Äußerungen – ein größeres Gefahrenpotenzial. Zudem verlieren nicht selten auch Täter*innen die Kontrolle über ihre Handlungen, beispielsweise aufgrund einer Weiterverbreitung durch andere. Insofern gilt der Satz: Das Internet vergisst nicht!

Wo tritt Cybermobbing auf?

Entsprechende Belästigungen finden vornehmlich über Smartphones mithilfe von Instant-Messaging-Apps (z.B. WhatsApp) und in sozialen Netzwerken wie Facebook statt. Täter und Opfer kennen sich oftmals aus dem realen Umfeld. Schwelende Konflikte verlagern sich immer häufiger in die digitale Welt. Das erklärt, weshalb Cybermobbing besonders in Schulen weit verbreitet ist. Aber auch und vor allem der Arbeitsplatz kann genug „Sprengstoff“ bieten, um Streitigkeiten im Netz auszutragen. Das Management hat aber erfahrungsgemäß ein großes Eigeninteresse an einer schnellen Klärung von solchen Mobbing-Situationen. Tut man nichts, kann der gestörte Betriebsfrieden schnell wirtschaftliche Auswirkungen auf ein Unternehmen haben.

Was tun Arbeitgeber gegen Cybermobbing?

Im Gegensatz zu anderen Staaten gibt es in Deutschland kein spezielles Gesetz bezüglich Cybermobbing. Einzelne Handlungen können jedoch für sich genommen strafbar sein bzw. lassen sich zivilrechtlich angehen. In jedem Fall sollte die Löschung entsprechender Daten veranlasst werden. Allerdings finden sich die Trigger des Mobbings am Arbeitsplatz nach wie vor in der Realität und lassen sich auch (nur) dort lösen.

Unternehmen sollten deshalb auf Cybermobbing mit den gängigen arbeitsrechtlichen Möglichkeiten, wie Personalgesprächen, Abmahnungen oder sogar Kündigung der Täter*innen reagieren. Gut beratene Arbeitgeber werden aber schon präventiv agieren und wirken auf eine Verbesserung der Medienkompetenz der Arbeitnehmer hin.

Dr.LelleyÜber den Autor

Der Autor Jan Tibor Lelley ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Buse Heberer Fromm.

 

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