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Zwischenzeugnis

Das Zwischenzeugnis können Arbeitnehmer während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses von ihrem Arbeitgeber anfordern. Doch das Zeugnis ist nicht nur eine aktuelle Einschätzung der Arbeitsleistung von Mitarbeitern, sondern kann von Arbeitgebern als Hinweis gedeutet werden, dass Arbeitnehmer den Job wechseln möchten. Hier gilt es sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite sorgfältig und besonnen zu agieren.

Definition: Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis ist eine Urkunde, mit der ein Arbeitgeber die Arbeitsqualität, Leistung und das Verhalten eines Arbeitnehmers beurteilt. Arbeitnehmer können ein einfaches oder qualifiziertes Zwischenzeugnis sowohl während ihres laufenden Beschäftigungsverhältnisses als auch an dessen Ende anfordern. Das Zwischenzeugnis ist eine Variante des Arbeitszeugnisses, auf das Arbeitnehmer jedoch keinen gesetzlichen Anspruch haben.

Einfaches und qualifiziertes Zwischenzeugnis – Das ist der Unterschied

Wie beim Arbeitszeugnis auch kann zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zwischenzeugnis unterschieden werden. Das einfache Zwischenzeugnis enthält lediglich die groben Fakten des Beschäftigungsverhältnisses. Zu den wichtigsten Daten zählen der vollständige Name und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers, die Anschrift und die Art des Unternehmens, die Art der Beschäftigung mit genauer Berufsbezeichnung, der konkrete Tätigkeitsbereich sowie Inhalt und Beginn der Beschäftigung. Demgegenüber ist das qualifizierte Zwischenzeugnis deutlich umfangreicher und unterscheidet sich nicht wesentlich von einem Arbeitszeugnis. Neben den genannten Basisdaten enthält es die Beurteilung der Leistung und des sozialen Verhaltens des Arbeitnehmers, wie zum Beispiel die wichtigsten Soft Skills und das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden. Für beide Zeugnisformen gilt jedoch, dass sie ordentlich datiert und vom Arbeitgeber handschriftlich unterzeichnet werden.

Inhalt und Aufbau: Was ist in einem Zwischenzeugnis enthalten?

Inhalt und Form eines Zwischenzeugnisses sind klar geregelt und entsprechen den allgemeinen Grundsätzen eines Arbeitszeugnisses. Für beide Urkunden gelten in Hinblick auf die Formulierungen und den Sprachcode ebenfalls klare Vorgaben und Hinweise. Arbeits- und Zwischenzeugnis unterscheiden sich lediglich in Zeitform und Schlussformel voneinander. Während bei den Formulierungen im qualifizierten Arbeitszeugnis das Präteritum verwendet wird, ist das Zwischenzeugnis im Präsens gehalten. Statt Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers und Wünsche für die weitere berufliche Zukunft enthält die Schlussformel des Zwischenzeugnisses in der Regel einen Dank für die bisherige Zusammenarbeit mit dem erklärten Wunsch auf deren Fortsetzung. Der Aufbau eines Zwischenzeugnisses sieht in etwa wie folgt aus:

  • Überschrift
  • Daten zur Person und zum Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers
  • Beschreibung des Unternehmens inklusive Anschrift
  • Tätigkeitsbereich, Position und Stellenbeschreibung des Arbeitnehmers
  • Beurteilung von Leistung und sozialen Verhalten, u.a. Leistungsbereitschaft, Arbeitsweise, Belastbarkeit, Arbeitserfolge, Teamfähigkeit
  • Grund für die Ausstellung des Zwischenzeugnisses
  • Schlussformel und Wünsche für die Zukunft
  • Unterschrift, Datum, Firmenstempel

Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Arbeitnehmer können ein Zwischenzeugnis grundsätzlich nach drei Jahren bei ihrem Arbeitgeber anfordern, haben allerdings keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Die Aushändigung einer solchen Urkunde kann jedoch im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sein oder der Arbeitnehmer hat ein berechtigtes Interesse daran. Es gibt jedoch triftige Gründe, mit denen Arbeitnehmer in der Vergangenheit vor Gericht durchsetzen konnten, dass ihnen der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellt. Das sind die wichtigsten Gründe auf einen Blick:

  • Statusänderung des Arbeitnehmers
  • Beförderung oder Versetzung mit einer Änderung von Aufgaben- und Verantwortungsbereichen
  • Wechsel des Vorgesetzten
  • betriebliche Änderung, z.B. Betriebsübernahme, Fusion oder Eröffnung eines Insolvenzverfahren
  • persönliche Änderungen, z.B. Wechsel in (Alters-)Teilzeit oder längere Abwesenheit durch Elternzeit oder Sabbatical
  • Weiterbildung oder Fortbildungsmaßnahmen
  • Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag oder nach Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses
  • Zwischenzeugnis wird zur Vorlage bei Behörden benötigt

Welche Bedeutung hat das Zwischenzeugnis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Arbeitnehmer, die sich nach einem Zwischenzeugnis erkundigen, geraten schnell in den Verdacht, ihren Job wechseln zu wollen. Doch neben den bereits genannten Gründen, aus denen sich ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ergibt, kann dieses für den Arbeitnehmer aus drei weiteren relevanten Gründen sinnvoll sein. Denn das Zwischenzeugnis ist nicht nur ein wesentlicher Bestandteil der Bewerbungsunterlagen, sondern stellt für den Arbeitnehmer gleichermaßen eine Absicherung dar. Als Leistungsbeurteilung ist es eine wertvolle Einschätzung und gibt dem Mitarbeiter Aufschluss über seine berufliche Weiterentwicklung sowie Neuorientierung im Unternehmen. Darüber hinaus kann es ihm bei Gehaltsverhandlungen von Nutzen sein, vorausgesetzt das Zeugnis ist mindestens mit der Note „Gut“ bewertet worden. Das Zwischenzeugnis kann aber ebenso dem Selbstschutz dienen, insofern der Arbeitnehmer seine bisherigen Erfolge schriftlich in der Hand hat. Sollte er zum Beispiel mit einem umfangreichen Projekt betraut werden, das scheitert, kann er sich darauf berufen. Am wichtigsten ist jedoch die Bindungswirkung, die sich mit dem Erstellen und Aushändigen eines Zwischenzeugnisses ergibt. Kommt es zu einer Kündigung, darf der Arbeitgeber bei einem später ausgestellten Arbeitszeugnis nicht zu weit von der Beurteilung und den Formulierungen des Zwischenzeugnisses abweichen. Doch das Zwischenzeugnis ist nicht nur für Arbeitnehmer vorteilhaft, auch Arbeitgebern können davon profitieren. So erhalten sie unter anderem die Gelegenheit, die Arbeit ihrer Angestellten zu bewerten und Verbesserungspotenziale im Unternehmen aufzuzeigen. Hierbei ist es wichtig, dass Arbeitgeber auf den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis besonnen reagieren und ein Mitarbeitergespräch zu führen, um mögliche Beweggründe für den Antrag in Erfahrung zu bringen.

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Zwischenzeugnis beantragen: Darauf sollten Arbeitnehmer achten

Arbeitnehmer sind gut damit beraten, den Antrag auf ein Zwischenzeugnis schriftlich bei ihrem Arbeitgeber einzureichen. So können sie später genau nachweisen, wann sie um die Leistungsbeurteilung gebeten haben. Viel wichtiger ist jedoch, im Antrag eine genaue Begründung dafür anzugeben, warum sie überhaupt ein Zwischenzeugnis anfordern. Andernfalls geht der Arbeitgeber davon aus, dass der jeweilige Arbeitnehmer kündigen möchte und plant ihn möglicherweise für die Zukunft nicht mehr im Unternehmen ein. Arbeitnehmer, die keinen der genannten Gründe angeben können, haben die Möglichkeit sich darauf zu berufen, dass sie ein Zwischenzeugnis nach drei Jahren anfordern dürfen oder es bislang keine Zwischenbewertung gab bzw. diese bereits mehrere Jahre zurückliegt. Die Erstellung des Dokuments ist an keine Frist gebunden, allerdings sind zwei bis drei Wochen üblich. Benötigt der Arbeitnehmer das Zwischenzeugnis aus einem triftigen Grund, hat ihm der Arbeitgeber dieses schnellstmöglich auszustellen. Andernfalls muss dieser seinerseits einen triftigen Grund vorweisen, weshalb die Erstellung längere Zeit in Anspruch nimmt.

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