Suche
Close this search box.
13/10/2022
Mindestlohn 2023: Es gibt eine Erhöhung
13/10/2022
rexx systems news​

Mindestlohn 2023: Gibt es eine weitere Erhöhung?

Der Mindestlohn 2023 beträgt 12 Euro brutto pro Stunde. Dies ergibt sich aus einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, die bereits am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist. Das Bundeskabinett hat bereits am 23. Februar 2022 per Beschluss diese Mindestlohnerhöhung festgelegt. Bei dieser Anpassung handelt es sich um eine Ausnahme. Bisher wurde der gesetzliche Mindestlohn immer auf Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission angehoben. Dieses Mal war es ein Kabinettsbeschluss.

Nächste Erhöhung im Jahr 2024

Zukünftige Erhöhungsschritte sind wieder den Vorschlägen der Mindestlohnkommission vorbehalten, die sich aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie Wissenschaftlern zusammensetzt. Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2023 eine Entscheidung getroffen, in welcher Höhe der Mindestlohn erhöht werden sollte.

Am 1. Januar 2024 wird die nächste Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns vorgenommen. Danach soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 € steigen, ein Jahr später, zum 1. Januar 2025, auf 12,82 €.

Bisherige Entwicklung des Mindestlohns

In Deutschland gibt es den gesetzlichen Mindestlohn seit dem Jahr 2015. Damals wurde er mit 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Davor gab es festlegte Lohnuntergrenzen nur in Form von Branchenmindestlöhnen, die die Arbeitnehmer der jeweiligen Branchen betreffen. Seit seiner Einführung ist der Mindestlohn mehrmals gestiegen:

JahrMindestlohn
20158,50 Euro
20178,84 Euro
20199,19 Euro
20209,35 Euro
Januar 20219,50 Euro
Juli 20219,60 Euro
Januar 20229,82 Euro
Juli 202210,45 Euro
Oktober 202212,00 Euro
Januar 202412,41 Euro
Januar 202512,82 Euro

 

Mindestlohn als gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze

Der Mindestlohn definiert sich als gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die der Arbeitslohn pro Stunde nicht unterschreiten darf. Den rechtlichen Rahmen bietet das Mindestlohngesetz (MiLoG). Als allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze gilt der Mindestlohn 2023 für alle Arbeitnehmer deutschlandweit, sofern keine Ausnahme vorliegt. Er beträgt in Ost- und Westdeutschland einheitlich 12 Euro pro Stunde.

Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

  • 22 MiLoG regelt den persönlichen Anwendungsbereich und nennt damit jene Personengruppen, für die der Mindestlohn nicht gilt:
  • Auszubildende
  • Minderjährige, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben
  • Langzeitarbeitslose in der Wiedereingliederungsphase (= die ersten sechs Monate nach Beschäftigungsbeginn)
  • Selbstständige
  • Ehrenamtliche Mitarbeiter
  • Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum im Zuge einer Berufs- oder Hochschulausbildung oder als Schüler machen
  • Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum von bis zu drei Monaten absolvieren (Berufs- oder Studienorientierung)

Mindestausbildungsvergütung („Mindestlohn für Azubis“) 2023

Für Auszubildende ist der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nicht relevant. Statt dieses Mindestlohns steht Azubis eine sogenannte Mindestausbildungsvergütung zu, die zum 1. Januar 2023 folgendermaßen steigt:

  • 1. Ausbildungsjahr: 620 Euro (davor 585 Euro)
  • 2. Ausbildungsjahr: 732 Euro (davor 690 Euro)
  • 3. Ausbildungsjahr: 837 Euro (davor 790 Euro)
  • 4. Ausbildungsjahr: 868 Euro (davor 819 Euro) 

Umgangssprachlich ist auch der Begriff „Mindestlohn für Azubis“ gebräuchlich.

Mindestlohn für Minijobber

Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn setzt keinen bestimmten Beschäftigungsumfang voraus. Demnach gilt diese Lohnuntergrenze von 12 € auch für Minijobber. Nicht nur der Mindestlohn, sondern auch die Minijobgrenze wurde zum 1. Oktober 2022 erhöht. Die aktuelle Minijobgrenze beträgt 520 € (statt bisher 450 €). Ohne diese Anpassung wäre es nicht möglich, Minijobber weiterhin für 40 Monatsstunden zu beschäftigen.

Der Arbeitgeber kommt für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung auf. Zudem muss er die Arbeitszeiten von Minijobbern erfassen und diese Daten zwei Jahre lang aufbewahren. Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis dafür, dass die festgelegte Minijobgrenze nicht überschritten wird. Allenfalls sind die Aufzeichnungen dem Zoll vorzulegen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) kontrolliert, ob die Mindestlohnzahlung eingehalten wird. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 50.000 €.

Warum ein angemessener Mindestlohn wichtig ist

Der gesetzliche Mindestlohn ist regelmäßig anzupassen, um der Inflation und den sich daraus ergebenden steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken. Es gibt einige Argumente, die für eine angemessene Lohnuntergrenze sprechen:

  • Lohnarmut verhindern
  • Altersarmut vorbeugen
  • Staatshaushalt entlasten (Unternehmen sollen angemessene Einkommen garantieren)
  • Würdige Arbeitsbedingungen schaffen
  • Lohndumping verhindern und fairen Wettbewerb fördern
  • Unterbezahlung verhindern und soziale Gerechtigkeit fördern
  • Gleichberechtigung fördern
  • Wirtschaft ankurbeln (höhere Mindestlöhne steigern die Nachfrage) 

Bei der Erhöhung des Mindestlohns orientieren sich die Mitglieder der Mindestlohnkommission an den Lohnentwicklungen und Tarifabschlüssen.

Wer profitiert von der Mindestlohnerhöhung?

Die Mindestlohnerhöhung bringt mehr als sechs Millionen Beschäftigten in Deutschland Vorteile. Sie betrifft insbesondere Frauen und Personen in Ostdeutschland, die im Niedriglohnsektor arbeiten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht davon aus, dass sich die Mindestlohnerhöhung auf knapp 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse auswirkt. Zu den Profiteuren gehören auch Minijobber, Teilzeitbeschäftigte und Neueinsteiger.

Mindestlöhne im EU-Vergleich

Zum 1. Januar 2022 haben 18 EU-Länder ihre Mindestlöhne angehoben. Auf Basis dieses Datenstandes im Januar 2022 lagen die Staaten Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Irland und Belgien bezüglich der Mindestlohnhöhe vor Deutschland. In Deutschland wurde der Mindestlohn seitdem zweimal angehoben und beträgt mittlerweile 12 €. Damit reihte sich die Bundesrepublik weiter vorne ein:

  • Luxemburg: 13,05 Euro
  • Deutschland: 12 Euro
  • Niederlande: 11,26 Euro (seit Juli)
  • Frankreich: 11,07 Euro (seit August)
  • Irland: 10,50 Euro
  • Belgien: 10,25 Euro
  • Einen im EU-Vergleich niedrigen Mindestlohn haben diese Staaten:
  • Portugal: 4,25 Euro
  • Griechenland: 3,83 Euro
  • Tschechien: 3,81 Euro
  • Kroatien: 3,60 Euro
  • Lettland: 2,96 Euro
  • Bulgarien: 2,00 Euro

Mindestlohn: Lohnabrechnung

Beim gesetzlichen Mindestlohn 2023 handelt es sich um einen Bruttostundenlohn. Um den Nettolohn zu erhalten, sind von den 12 € Bruttolohn im Rahmen der Lohnabrechnung noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abzuziehen.

Lohnabrechnung: Partnerschaft zwischen rexx systems und DATEV

rexx systems arbeitet mit DATEV, dem führenden Anbieter für Lohnabrechnung, zusammen. Diese Partnerschaft macht es möglich, HR und Payroll zusammenzuführen. Die rexx systems Personalmanagement-Software liefert über eine Schnittstelle alle relevanten Daten für die Lohnabrechnung zum Stichtag an das DATEV-Rechenzentrum. Die automatisierte Datenweitergabe erfolgt selbstverständlich unter Einhaltung der DSGVO und ist vor unberechtigten Zugriffen dritter Personen geschützt. Nachdem der Steuerberater die Lohnabrechnungsdaten bearbeitet hat, kommen diese Daten automatisiert über die Schnittstelle zurück an die rexx systems Personalmanagement Software. So liegen dem Arbeitgeber stets aktuelle Abrechnungsdaten vor.

Das könnte Sie auch interessieren:

Jetzt kostenlos testen!