Für gewöhnlich gehen Arbeitgeber bei der Neubesetzung von Stellen den Weg über externe Stellenausschreibungen in Zeitungen oder Online-Jobportalen. Dabei steht ihnen mit der innerbetrieblichen Ausschreibung einer Vakanz gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein wertvolles Instrument zur Verfügung, um offene Positionen passgenau sowie zeit- und kostensparend zu besetzen. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
Definition: Was ist eine interne Stellenausschreibung?
Die interne Stellenausschreibung ist wie die externe Stellenausschreibung eine Methode der Personalbeschaffung. Hier schaut der Arbeitgeber im Betriebsinneren nach geeigneten Mitarbeitenden für die entsprechende Vakanz. Die interne Stellenausschreibung richtet sich also an bereits angestellte Mitarbeiter eines Unternehmens. Auf diese Weise können sich beispielsweise Arbeitnehmer anderer Fachbereiche auf eine frei gewordene Stelle in einer anderen Abteilung bewerben. Die vakante Position kann jedoch gleichzeitig auch extern ausgeschrieben werden, zum Beispiel in Form einer klassischen Stellenanzeige in Printmedien oder Online-Karriereportalen wie Indeed, Stepstone oder Jobware.
Warum wird eine Stelle intern ausgeschrieben?
Besonders sinnvoll ist eine interne Suche, wenn es zu wenige Bewerber für die vakanten Stellen gibt. Insbesondere infolge des demografischen Wandels und dem sich daraus ergebenden Fachkräftemangel sehen sich viele Betriebe mit einer sinkenden Bewerberzahl konfrontiert. Die Nutzung interner Kanäle kann dabei helfen, offene Stellen schnell zu besetzen und so effektiv das eigene Humankapital auszuschöpfen. Es ist gar nicht unwahrscheinlich, dass sich im Unternehmen Mitarbeitende finden, die sich auf einer anderen Position wohler fühlen würden und ihr Potenzial entsprechend ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen voll ausschöpfen können.
Anforderungen und Regeln: Was gehört in eine interne Stellenausschreibung?
In der Regel ist eine interne Stellenausschreibung informeller als eine außerbetriebliche Stellenausschreibung. Das heißt, es wird je nach Unternehmen weniger Wert auf Struktur und Form gelegt. Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass die Stellenausschreibung jedem Mitarbeitenden gleichermaßen zugänglich gemacht wird. Nur so haben alle Angestellte die gleiche Chance, sich über die Vakanz zu informieren und sich gegebenenfalls darauf zu bewerben. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass es nicht erlaubt ist, lediglich einzelne Arbeitnehmende über die freie Stelle zu informieren. Die meisten Unternehmen nutzen für die Ausschreibung einen oder mehrere interne Kanäle, um alle Mitarbeitende zu erreichen, das sind unter anderem:
- Schwarzes Brett,
- Intranet,
- internes Jobportal oder
- E-Mail-Verteiler.
Allerdings bedeutet das nicht, dass Arbeitgeber die freie Stelle nicht auch extern ausschreiben. Viel wahrscheinlicher ist es, dass sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle nutzen, um auf die offene Stelle hinzuweisen. Das heißt für interne Angestellte, dass sie bei einer Bewerbung durchaus mit außerbetrieblichen Mitbewerbern um die Position konkurrieren.
Auch wenn innerbetriebliche Stellenausschreibungen von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich aussehen können, gilt es dennoch einige Regeln zu beachten. Der formale Aufbau und die Struktur sind zwar weniger streng, allerdings sollten Arbeitgeber ein internes Stellenangebot nicht zu locker formulieren. In Bezug auf die inhaltlichen Anforderungen gilt, dass die innerbetriebliche Stellenausschreibung kurz und knapp die wichtigsten Informationen über die offene Position zusammenfasst. Zu nennen ist in jedem Fall das Arbeitspensum, das heißt, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelt, sowie das Anforderungsprofil des Kandidaten. Wird die Stelle auch außerbetrieblich ausgeschrieben, müssen interne und externe Stellenanzeige dieselben Anforderungen enthalten.
Bei der Formulierung sind des Weiteren die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu beachten. Das heißt, die Stellenanzeige ist frei von Diskriminierungen und geschlechtsneutral zu formulieren. Dazu gehört, dass seit 2019 das dritte Geschlecht einbezogen wird, und es darf keine Benachteiligung in Hinblick auf das Geschlecht, die Herkunft, das Alter, die Sprache, den Glauben oder anderweitige persönliche Merkmale entstehen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Stelle auch als Teilzeitstelle auszuschreiben, sofern sie sich für Teilzeitkräfte eignet.
Arbeitsrechtliche Aspekte: Müssen Arbeitgeber eine Stelle intern ausschreiben?
Für viele Arbeitgeber stellt sich die Frage, ob sie grundsätzlich dazu verpflichtet sind, auf freie Stellen betriebsintern hinzuweisen. Dem Gesetzgeber zufolge fällt die Antwort eindeutig aus. (Private) Arbeitgeber sind nicht zwangsläufig dazu verpflichtet, Stellenausschreibungen intern vorzunehmen. Sie haben das Recht, auch ausschließlich mittels externer Stellenanzeigen nach neuen Angestellten zu suchen. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt. Er kann jederzeit fordern, dass Stellenanzeigen zunächst nur intern geschaltet werden und erst später außerbetrieblich auf Jobportalen. Grundlage hierfür ist § 93 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), in dem es heißt:
„Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.“
Sind interne Bewerber zu bevorzugen?
Wird eine Stelle intern ausgeschrieben, heißt das allerdings nicht, dass Arbeitgebern Kandidaten, die sich intern bewerben, den Vorzug geben. Die Auswahl eines geeigneten Kandidaten liegt ganz im Ermessen des Arbeitgebers. Anders sieht es aus, wenn es bei den Stellenausschreibungen beispielsweise zu einer Ungleichbehandlung externer und interner Bewerber kommt. In diesem Fall kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung eines externen Kandidaten verweigern. Das gilt unter anderem auch, wenn
- eine Stellenausschreibung nicht intern erfolgt ist (vgl. § 93 BetrVG),
- interne und externe Stellausschreibung hinsichtlich des Anforderungsprofils stark voneinander abweichen,
- geeignete befristete Mitarbeitende bei der unbefristeten Einstellung nicht berücksichtigt werden,
- gegen Gesetze, Verordnungen, gerichtliche Entscheidungen, Bestimmungen im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung verstoßen wird.
Welche Vorteile hat eine interne Stellenausschreibung für Arbeitnehmende und Arbeitgeber?
Die interne Stellenausschreibung ist mit Vorteilen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber verbunden. Ein positiver Effekt durch die erfolgreiche interne Neubesetzung ist das kürzere Onboarding, wodurch weniger Kosten für den Arbeitgeber anfallen und sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmender Zeit sparen. Während Arbeitgeber wichtige Schlüsselposition intern besetzen können, bietet sich Mitarbeitenden die Möglichkeit, innerhalb des Betriebs aufzusteigen, ihr Gehalt aufzubessern oder mehr Verantwortung zu übernehmen. Es ist sogar möglich, dass sie für die neu zu besetzende Stelle besser befähigt sind als für ihre derzeitige Tätigkeit. Das schlägt sich wiederum in einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit im Unternehmen nieder sowie in besseren Leistungen.
Für Arbeitnehmende hat ein interner Stellenwechsel den Vorteil, dass sie sich beruflich weiterbilden und weiterentwickeln, ohne sich in eine neue Unternehmenskultur oder neu Strukturen einarbeiten zu müssen. War die Bindung ans Unternehmen zuvor sehr stark, bleibt ihre Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber bestehen. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass das Betriebsklima gut ist und der Mitarbeitende bei seinem bisherigen Arbeitgeber bleiben möchte. Arbeitgeber wiederum profitieren davon, dass Führungskräfte die Potenziale, Stärken und Schwächen ihrer Angestellten bereits genau kennen. Personaler profitieren von diesem Wissen und können Mitarbeitende gegebenenfalls an anderer Stelle gezielter einsetzen. Zudem können Arbeitgeber durch die interne Neubesetzung von Stellen die Mitarbeiterbindung stärken und folglich die Fluktuationsrate senken.