Teilzeitarbeit

Inhaltsverzeichnis

Definition, Modelle, rechtliche Grundlagen & Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Teilzeit: Das Wichtigste in Kürze:

  • Rechtlicher Anspruch: Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit (§ 8 TzBfG). Es existieren verschiedene Modelle wie Brückenteilzeit, Elternteilzeit, Altersteilzeit oder Jobsharing, die individuell vereinbart werden können.
  • Stundenanzahl: Teilzeit umfasst jede Arbeitszeit unterhalb der betrieblichen Vollzeit (meist 35–40 Wochenstunden). Bereits 1 Stunde unter der betrieblichen Norm gilt als Teilzeit. Minijobs zählen immer dazu, bei z. B. max. 43 Stunden/Monat (bei Mindestlohn).
  • Auswirkungen auf Einkommen: Teilzeit führt zu anteilig reduziertem Gehalt, Urlaub und Rentenansprüchen – der Stundenlohn bleibt aber gleich. Sozialabgaben und Steuern passen sich an, Midijobs bieten dabei gewisse Vorteile.
  • Rückkehr in Vollzeit: Es gibt kein allgemeines Rückkehrrecht auf Vollzeit (außer bei Brückenteilzeit).

Definition: Was ist Teilzeit?

Teilzeit bedeutet, dass Arbeitnehmer regelmäßig weniger Stunden arbeiten als eine vergleichbare Vollzeitkraft im Betrieb oder der Branche. Die genaue Stundenzahl richtet sich nach der üblichen Vollzeit-Wochenarbeitszeit (meist 35–40 Stunden). Teilzeitbeschäftigte erhalten proportional angepasste Ansprüche auf Gehalt, Urlaub und Sozialleistungen und genießen denselben rechtlichen Schutz wie Vollzeitkräfte.

Wann liegt Teilzeitarbeit vor?

Wann man von einer Teilzeitarbeit spricht, hängt von der üblichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle ab. Ist im Betrieb eine 38-Stunden-Woche üblich, liegt bereits bei 37 Wochenstunden eine Teilzeitstelle vor. Bei Teilzeitmodellen mit mindestens 30 Wochenstunden spricht man von vollzeitnaher Teilzeit.

Beschäftigte in einem Minijob gelten stets als Teilzeitmitarbeiter (§ 2 Abs. 2 TzBfG), da sie maximal 556 € im Monat verdienen dürfen. Das hängt auch mit dem gesetzlichen Mindestlohn zusammen: Liegt dieser bei 12,82 € (Stand: Januar 2025), kann ein Minijobber pro Monat höchstens 43,37 Stunden arbeiten. Besondere Regeln gelten übrigens für die sogenannte Elternteilzeit: Diese Teilzeitarbeit während der Elternzeit muss zwingend zwischen 15 und 32 Stunden betragen.

Rechtliche Grundlagen der Teilzeit: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch für Teilzeitmitarbeiter ist derselbe wie für Vollzeitmitarbeiter. Er wird jedoch anteilig gekürzt, wenn der Arbeitnehmer nicht an fünf Arbeitstagen pro Woche im Betrieb ist (z.B. 30 Tage Urlaub bei 5-Tage-Woche, 18 Tage Urlaub bei 3-Tage-Woche).

Rückkehr in Vollzeitarbeit

Es gibt zwar ein gesetzliches Recht auf Teilzeitarbeit, nicht jedoch auf die Rückkehr zur Vollzeitarbeit (Ausnahme: Brückenteilzeit, bei der die Rückkehr von vornherein zum Modell gehört). Teilzeitmitarbeiter mit Vollzeitwunsch haben lediglich Vorrang vor der Einstellung externer Bewerber, wenn eine freie Vollzeitstelle besetzt werden soll.

Führungskräfte

Auch Führungskräfte können in Teilzeit arbeiten, soweit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Überstunden

Soweit ihr Arbeitsvertrag die Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit nicht explizit zulässt, müssen Teilzeitkräfte keine Überstunden leisten. Erklärt sich ein Mitarbeiter jedoch bereit dazu und leistet über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig Überstunden (z.B., um eine ausgefallene Jobsharing-Kraft zu ersetzen), erfolgt eine stillschweigende Vertragsänderung (vgl. Urteil des LAG Hamm vom 4. Mai 2006, Az. 8 Sa 2046/05).

Anspruch auf Teilzeit: Wer hat wann ein Recht auf Arbeitszeitverkürzung?

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, soweit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 8 TzBfG):

Die Voraussetzungen im Überblick:

  1. Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten
  2. Mindestens 15 Angestellte im Unternehmen
  3. Schriftliche Beantragung unter Angabe der gewünschten Wochenstundenzahl und des Beginns (mindestens drei Monate vor dem Beginn)
  4. Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Wochenstundenzahl

Sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dem Teilzeitwunsch des Mitarbeiters entgegenstehen, muss der Arbeitgeber dem Antrag zustimmen (§ 8 Abs. 4 TzBfG). Eine Ablehnung muss er spätestens bis einen Monat vor dem Beginn der Teilzeit unter Angabe der Gründe erklären. Andernfalls gilt der Teilzeitantrag automatisch als genehmigt.

Unabhängig von der Genehmigung oder Ablehnung des Antrags kann der Mitarbeiter frühestens zwei Jahre später einen neuen Antrag auf Teilzeitarbeit stellen.

Was für Teilzeitmodelle gibt es?

Es gibt eine Vielzahl möglicher Teilzeitmodelle, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen der Arbeitsgesetze und der betrieblichen Möglichkeiten frei aushandeln können.

Die Teilzeitmodelle im Überblick:

Brückenteilzeit

Arbeitnehmer reduzieren für 1–5 Jahre ihre Stunden und kehren danach automatisch in Vollzeit zurück.

Beispiel: Ein Angestellter beantragt ab 01.01.2025 für zwei Jahre 50% Arbeitszeit, um eine Weiterbildung zu absolvieren. Nach Ablauf der Frist steigt er wieder auf 100% ein.

Elternteilzeit

Eltern können während oder nach der Elternzeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden arbeiten.

Beispiel: Eine Mutter kommt nach der Babypause mit 20 h/Woche zurück, um Betreuung und Beruf zu vereinbaren.

Altersteilzeit

Ältere Beschäftigte ab etwa 55 Jahren verringern ihre Stunden meist um 50%, freiwillig geregelt über Tarif- oder Betriebsvereinbarungen.

Beispiel Gleichverteilung: Ein Ingenieur arbeitet dauerhaft halbtags bis zur Rente.

Beispiel Blockmodell: Vier Jahre Vollzeit, dann zwei Jahre Freistellung bei fortgeführter Bezahlung.

Jobsharing

Zwei Frauen sitzen sich in einem modernen Büro an einem Schreibtisch gegenüber und führen ein Gespräch. Im Vordergrund ist eine Wand mit vielen Polaroid-Fotos zu sehen. Beide Frauen arbeiten im Jobsharing Modell an einem Laptop, das Büro wirkt hell und kreativ eingerichtet.

Zwei Teilzeitkräfte teilen sich eine Vollzeitstelle im Jobsharing Modell und koordinieren Aufgaben und Verantwortung.

Beispiel: A bearbeitet vormittags Projekte, B nachmittags, beide gleichen Ergebnisse täglich ab.

Weitere Teilzeitmodelle:

  • Klassische Teilzeit: Dauerhaft z. B. 30 statt 40 h/Woche (Gehaltskürzung proportional).
  • Reduzierte Tage: Drei 10-Stunden-Tage statt fünf 8-Stunden-Tage pro Woche.
  • Halbtagsstellen: Täglich vier Stunden (ca. 20 h/Woche).
  • Minijob: Bis 520 € monatlich, z. B. 8–10 Stunden/Monat.
  • Arbeit auf Abruf: Garantierte Mindeststunden, weitere Einsätze nach Bedarf mit kurzer Vorankündigung.

Wie viele Stunden sind Teilzeit im Monat? Arbeitszeit und Stundenmodelle

Ab wie viele Stunden arbeitet man in Teilzeit? Pauschal lässt sich das nicht beantworten, denn Teilzeit umfasst jede Stundenzahl unterhalb der Vollzeit. Allerdings lassen sich einige Richtwerte und typische Stundenmodelle nennen:

  • Vollzeit: Je nach Branche/Vertrag meist 35–40 Stunden pro Woche, was etwa 140–173 Stunden im Monat entspricht.
  • Teilzeit 75%:  Vollzeitnahes Modell mit maximal 30 Teilzeitstunden pro Woche (ca. 120–130 Stunden pro Monat) – oft gewählt z.B. nach der Elternzeit.
  • Teilzeit 50% (Halbtags): 20 Stunden pro Woche, entspricht ungefähr 86 Stunden im Monat. Dies ist klassisch “halbtags” (z.B. täglich 4 Stunden bei 5-Tage-Woche).
  • Teilzeit 25%: 10 Teilzeit-Arbeitsstunden pro Woche (~43 Stunden im Monat). Eine solche geringe Stundenanzahl fällt oft bereits unter Minijob (je nach Verdienst).

Minijob: Maximal 520 € Einkommen im Monat. Bei aktuellem Mindestlohn (z.B. 12,00–12,50 €/h) sind das etwa 42–43 Stunden monatlich, also ~10 Stunden pro Woche. Mehr ist im Minijob nicht erlaubt, da sonst die Verdienstgrenze überschritten wird. Minijobs sind immer Teilzeit, viele liegen sogar nur bei 5–8 Stunden pro Woche.

💡Tipp: Zur Berechnung der Monatsstunden kann man grob die Wochenstunden × 4,33 nehmen (da ein Monat im Schnitt 4,33 Wochen hat).

In der folgenden Tabelle sind die üblichen Teilzeitmodelle beispielhaft gegenübergestellt:

ArbeitszeitmodellStunden pro WocheStunden pro Monat (ca.)Anteil einer 40h-Vollzeit
Vollzeit40h~173h100%
Teilzeit – 75% Stelle30h~130h75%
Teilzeit – 50% (halbtags)20h~87h50%
Teilzeit – 25 % Stelle10h~43h25%
Minijob (Beispiel)8-10h~35–43hca. 20–25%

Teilzeitarbeit: Auswirkungen auf Gehalt, Urlaub, Rente & Co.

Die Entscheidung für Teilzeit hat spürbare Auswirkungen – von der monatlichen Gehaltsabrechnung bis hin zur Rente. Wer von Vollzeit in Teilzeit wechselt (oder umgekehrt), sollte die folgenden Punkte berücksichtigen:

Gehalt und Steuern

Teilzeit verringert das Bruttogehalt proportional zur Arbeitszeit bei gleich bleibendem Stundenlohn. Da Steuerprogression und Sozialabgaben nicht linear sinken, kann der Netto-Prozentsatz leicht über dem Stundenanteil liegen. Zuschläge und Sonderzahlungen erhalten Teilzeitkräfte anteilig. Elterngeld und Krankengeld basieren auf dem reduzierten Einkommen. Positiv wirken sinkende Fahrt- und Betreuungskosten.

  • Stundenlohn bleibt gleich, Gehalt sinkt proportional (z.B. 3.000 € → 1.500 € bei 50%)
  • Netto-Effekt häufig etwas günstiger durch niedrigere Progression
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld, Elterngeld, Krankengeld anteilig

Urlaubsanspruch

Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Urlaubsanspruch in Wochen wie Vollzeitkräfte. Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche. Bei variabler Teilzeit greifen Stunden- oder Durchschnitts-Berechnungen.

  • 5 Tage/Woche → volle Urlaubstage (z. B. 30 Tage)
  • 3 Tage/Woche → 30 × 3/5 = 18 Tage
  • Mindesturlaub 20 Tage (5-Tage-Woche) bleibt in Wochen erhalten

Rentenansprüche

Rentenpunkte basieren auf eingezahlten Beiträgen. Teilzeitkräfte sammeln daher weniger Punkte pro Jahr. Ausgleiche bestehen bei Erziehungszeiten und im Altersteilzeitmodell.

  • Weniger Rentenpunkte bei dauerhaft reduziertem Einkommen
  • Ausgleich durch Kindererziehungszeiten
  • Arbeitgeber stockt in Altersteilzeit Beiträge auf 80%

Krankenversicherung und Sozialabgaben

Solange das Einkommen über 520 € liegt, gelten volle Pflichtversicherungen, Beiträge sinken anteilig. Midijobs (bis ~2.000 €) profitieren von reduzierten Abgaben. Minijob (bis 520 €) bleibt sozialabgabenfrei, aber ohne eigene KV-Pflicht.

  • Pflichtversicherung KV, RV, AV, PV anteilig
  • Midijob: Reduzierte Beiträge
  • Minijob: pauschale Abgaben des Arbeitgebers, keine eigene KV-Pflicht

Karriere und Aufstiegschancen

Teilzeit galt lange als Karrierekiller, doch Top-Sharing und flexible Führungsmodelle beweisen das Gegenteil. Erfolg sichern klare Kommunikation, sichtbare Leistung und gelegentliche Vollzeiteinsätze.

  • Sichtbarkeit: Präsenz bei wichtigen Terminen
  • Leistung: messbare Erfolge dokumentieren
  • Modelle: Top-Sharing, projektbezogene Führungsaufgaben

Kündigungsschutz

Teilzeitkräfte genießen denselben Kündigungsschutz wie Vollzeit-Beschäftigte (ab 10 MA). In Kleinbetrieben (≤ 10 MA) greift das KSchG nicht, wobei Teilzeitkräfte anteilig gezählt werden. Sonderkündigungsschutz (Elternzeit, Betriebsrat, Schwerbehinderung) gilt unabhängig von Stunden.

  • KSchG-Schutz ab 10 MA gleichermaßen
  • Teilzeitkräfte zählen anteilig zur Schwelle
  • Kein zusätzlicher Schutz durch Teilzeit, aber kein Abbau bestehenden Rechts

Was sind die Vor- und Nachteile von Teilzeitarbeit?

Sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber sollten die Vor- und Nachteile von Teilzeitarbeit genau abwägen:

VorteileNachteile
ArbeitnehmerMehr Flexibilität
Bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Mehr Zeit für Weiterbildungen
Mehr Erholung
Eventuell geringere Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge
Reduziertes Gehalt und somit Verringerung von einkommensabhängigen Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld)
Geringere Rentenansprüche
Erschwerte Rückkehr zur Vollzeitarbeit
Schlechtere Karrierechancen
ArbeitgeberFlexibler Einsatz der Mitarbeiter
Bessere Reaktion auf Auftragsspitzen
Höhere Mitarbeitermotivation und Produktivität
Höhere Lohnnebenkosten
Höherer Verwaltungsaufwand

Teilzeit managen – HR-Software als Unterstützung

Moderne HR-Abteilungen profitieren von spezialisierten Systemen, die den Aufwand für Teilzeitregelungen minimieren und gleichzeitig Transparenz schaffen:

  • Automatisierte Zeiterfassung & Auswertung: Arbeitszeitkonten, Überstunden und Urlaubsansprüche werden in Echtzeit erfasst und in Dashboards visualisiert.
  • Self-Service-Anträge: Mitarbeiter reichen ihre Teilzeitwünsche direkt im Portal ein, digitale Workflows dokumentieren Fristen, Verteilungen und Genehmigungen lückenlos.
  • Compliance-Überwachung: Das System gibt Warnmeldungen bei Minijob-Grenzen, auslaufender Brückenteilzeit oder unerlaubten Überstunden aus und stellt die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicher.
  • Kapazitätsplanung und Vertretung: Führungskräfte erhalten eine Übersicht über verfügbare Stunden, freie Tage und Vertretungsbedarf, um Einsatzpläne schnell anzupassen.

Die HR-Software von rexx hilft dabei, Teilzeitarbeit strukturiert, rechtssicher und mit minimalem Verwaltungsaufwand zu gestalten.

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Teilzeit – Häufige Fragen und Antworten

Was gilt als Teilzeit im Arbeitsvertrag?

Teilzeit liegt vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit im Vertrag unter der üblichen Vollzeit im Betrieb oder der Branche liegt. Gesetzlich gelten bereits 37 Stunden pro Woche bei einer üblichen 38-Stunden-Woche als Teilzeit; genaue Schwellen hängen von der betriebsüblichen Vollzeit ab und werden individuell festgelegt.

Welche Sonderzahlungen stehen Teilzeitkräften zu?

Zuschläge wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bemessen sich anteilig nach der vereinbarten Stundenzahl und fallen proportional zum Teilzeitverhältnis aus. Steuerfreie Benefits (z. B. Jobticket) bleiben in voller Höhe möglich, sofern sie nicht explizit an Vollzeiterfüllung gekoppelt sind.

Welche Fristen gelten für einen Teilzeitantrag?

Der Antrag auf Teilzeit nach § 8 TzBfG muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber eingehen. Eine fristgerechte Ablehnung mit sachlicher Begründung muss der Arbeitgeber ebenfalls schriftlich vor Ablauf der Frist erteilen, sonst gilt der Antrag als genehmigt.

Kann eine Führungskraft in Teilzeit arbeiten?

Ja, Führungskräfte haben denselben Rechtsanspruch auf Teilzeit wie Mitarbeiter ohne Leitungsfunktion, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Unternehmen sollten Vertretungs- und Entscheidungsprozesse anpassen, um die Aufgabenverteilung klar zu regeln.

Wie unterstützt rexx-systems bei Teilzeit-Controlling?

rexx HR-Software automatisiert die Erfassung und Auswertung aller Arbeitszeitmodelle, inklusive Teilzeitquoten, Überstunden und Urlaubsansprüchen. Dashboards und Reports liefern in Echtzeit Einblick in die Teamkapazitäten und helfen bei der rechtssicheren Planung.

Wie dokumentiert die rexx HR-Software Teilzeitanträge und Genehmigungen?

Im Employee Self Service von rexx können Mitarbeiter Teilzeitanträge digital einreichen, und alle Fristen, Zustimmungen sowie Vertragsänderungen werden revisionssicher protokolliert. Automatisierte Workflows beschleunigen Genehmigungen und gewährleisten vollständige Nachvollziehbarkeit.

Disclaimer: Die in diesem Glossar bereitgestellten rechtlichen Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.

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