In Zukunft werden sich 54 Prozent der Arbeitsplätze in Deutschland entweder stark verändern oder wegen der zunehmenden Automatisierung sogar ganz wegfallen. Die OECD mahnt deshalb in einer aktuellen Studie, dass der Staat ein kohärentes Weiterbildungssystem schaffen sollte, das die Weiterbildung aller Arbeitnehmer fördert, auch und gerade im Bereich der geringqualifizierten Mitarbeiter.
Einen ersten Schritt in die richtige Richtung haben die meisten deutschen Bundesländer schon getan, indem sie fundierte Regelungen zum Bildungsurlaub getroffen haben. Doch obwohl die bezahlte Freistellung den meisten deutschen Arbeitnehmern offensteht, nutzen bislang nur 1 bis 2 Prozent das Angebot auch tatsächlich.
Bildungsurlaub: bezahlte Freistellung zu Bildungszwecken
Als Bildungsurlaub bezeichnet man in Deutschland den gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern auf eine bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber, um an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen zu können. Während dieser Zeitspanne leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung, analog zum normalen Erholungsurlaub. Die Freistellung ist allerdings an die Teilnahme an einem von der Landesregierung zugelassenen Weiterbildungsangebot gebunden. Die Kosten für die Weiterbildung (z. B. Kursgebühren, Schulungsunterlagen, Unterkunft und Verpflegung) trägt der Mitarbeiter selbst.
Die genaue Ausprägung sowie die Dauer des Bildungsurlaubs sind Ländersache. Deshalb haben Arbeitnehmer in Berlin einen anderen Anspruch als jene in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein. Die bezahlte Freistellung kann bis zu zehn Tage im Jahr betragen.
Yoga, Sprachkurs und Führungskräftetraining: So vielseitig ist der Bildungsurlaub
Inhaltlich kann der Bildungsurlaub breit gefächert sein. In jedem Bundesland mit Bildungsurlaubsregelung sind Seminare und Weiterbildungen mit beruflichem Bezug abgedeckt, etwa Führungskräfteseminare, Fachweiterbildung zu Marketing, Steuerrecht und Produktionstechniken oder Aufstiegsfortbildung. Ebenfalls nahezu immer möglich sind Veranstaltungen zur politischen Bildung.
Unterschiedliche Regelungen gibt es zu diesen Weiterbildungsangeboten:
- gesundheitliche Präventionskurse wie Yoga, Pilates, Rückenschule, Achtsamkeitsseminare oder Stressmanagement
- kulturelle und persönliche Weiterentwicklung
- Sprachkurse
- Qualifizierungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Veranstaltung im Rahmen des Bildungsurlaubs ist die Zulassung der Weiterbildung durch das zuständige Landesministerium. Diese Zulassung erhalten Veranstaltungen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, etwa im Hinblick auf das didaktische Konzept, den Umfang oder die Lernziele.
Faktencheck: Wo gibt es wie viel Bildungsurlaub?
Möchte ein Arbeitnehmer Bildungsurlaub beanspruchen, sollte er sich über die genauen Bedingungen im Vorfeld informieren. So unterscheiden sich die Angebote etwa in folgender Hinsicht:
- Wartezeit (Anspruch teilweise erst ab 6 oder 12 Monaten Betriebszugehörigkeit)
- Übertrag des Urlaubs ins nächste Jahr (Kumulierung des Bildungsurlaubs über 2 Jahre)
- Dauer des Bildungsurlaubs (z. B. 5 Tage pro Jahr, 10 Tage in 2 Jahren)
Entscheidend für den Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung ist der Arbeitsort. Pendelt ein Bayer also etwa nach Baden-Württemberg, so kann er den dort geltenden Bildungsurlaub beanspruchen. Abgesehen von Bayern und Sachsen, die bislang keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit geschaffen haben, gibt es in allen deutschen Bundesländern entsprechende Regelungen. Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Bundesland | Dauer | Rechtsgrundlage |
Baden-Württemberg (Bildungszeit) | 5 Tage pro Jahr | Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg |
Berlin (Bildungsurlaub) | 10 Tage in 2 Jahren | Bildungsurlaubsgesetz |
Brandenburg (Bildungsfreistellung) | 10 Tage in 2 Jahren | Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz |
Bremen (Bildungszeit) | 10 Tage in 2 Jahren | Bremisches Bildungszeitgesetz |
Hamburg (Bildungsurlaub) | 10 Tage in 2 Jahren | Bildungsurlaubsgesetz |
Hessen (Bildungsurlaub) | 5 Tage pro Jahr | Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub |
Mecklenburg-Vorpommern (Bildungsfreistellung) | 10 Tage pro Jahr | Bildungsfreistellungsgesetz |
Niedersachsen (Bildungsurlaub) | 5 Tage pro Jahr | Bildungsurlaubsgesetz |
Nordrhein-Westfalen (Bildungsurlaub) | 5 Tage pro Jahr | Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz |
Rheinland-Pfalz | 10 Tage in 2 Jahren | Bildungsfreistellungsgesetz |
Saarland (Bildungsfreistellung) | 6 Tage pro Jahr | Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz |
Sachsen-Anhalt (Bildungsfreistellung) | 5 Tage pro Jahr | Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung |
Schleswig-Holstein (Bildungsfreistellung) | 5 Tage pro Jahr | Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein |
Thüringen (Bildungsfreistellung) | 5 Tage pro Jahr | Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz |
In vielen Bundesländern kann der Bildungsurlaub mit dem Einverständnis des Arbeitgebers auf das Folgejahr übertragen werden, um dann etwa eine längere Weiterbildung zu absolvieren.
Häufige Fragen rund um den Bildungsurlaub
Wie kann der Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen?
Nach der Anmeldung beim Veranstalter erhält der Mitarbeiter die Antragsunterlagen. Der Antrag auf Bildungsurlaub muss fristgerecht beim Arbeitgeber eingehen. Sobald dieser genehmigt (oder ihm nicht widersprochen) wurde, kann der Mitarbeiter teilnehmen. Im Anschluss muss er dem Arbeitgeber die Teilnahmebestätigung vorlegen.
Die Frist für die Antragstellung variiert wiederum je nach Bundesland:
Bundesland | Antragstellung bis spätestens … Wochen vor Beginn |
Baden-Württemberg | 8 Wochen |
Berlin | 6 Wochen |
Brandenburg | 6 Wochen |
Bremen | 4 Wochen |
Hamburg | 6 Wochen |
Hessen | 6 Wochen |
Mecklenburg-Vorpommern | 8 Wochen |
Niedersachsen | 4 Wochen |
Nordrhein-Westfalen | 6 Wochen |
Rheinland-Pfalz | 6 Wochen |
Saarland | 6 Wochen |
Sachsen-Anhalt | 6 Wochen |
Schleswig-Holstein | 6 Wochen |
Thüringen | 8 Wochen |
Können auch Teilzeitmitarbeiter Bildungsurlaub beanspruchen?
Teilzeitbeschäftigte können Bildungsurlaub im Verhältnis zur Anzahl ihrer Wochenarbeitstage beanspruchen. Liegt der gesetzliche Anspruch bei fünf Tagen pro Jahr und der Arbeitnehmer arbeitet nur an drei Tagen pro Woche, so kann er auch nur drei Tage Bildungsurlaub im Jahr in Anspruch nehmen.
Kann auch eine Weiterbildung im Ausland besucht werden?
Grundsätzlich kann Bildungsurlaub auch im Ausland genutzt werden. Wichtig ist allerdings, dass es sich um ein zugelassenes Weiterbildungsangebot handelt. Und manche Bundesländer ziehen hier Grenzen. So darf sich in Nordrhein-Westfalen die Veranstaltung höchstens 500 Kilometer von den Landesgrenzen entfernt befinden.
Kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen?
Dies ist möglich, wenn wichtige betriebliche Gründe entgegenstehen. In einigen Bundesländern gibt es außerdem allgemeine Begrenzungen. In Berlin dürfen Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen, wenn das Unternehmen nicht mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, der Antragsteller über 25 Jahre alt ist und die bereits gewährte Gesamtzahl der Freistellungstage die Mitarbeiterzahl um das 2,5-fache übersteigt.
Bildungsurlaub gewähren? Das lohnt sich für Arbeitgeber!
Auf den ersten Blick verursacht die Gewährung von Bildungsurlaub hohe Kosten. Immerhin muss der Arbeitgeber für die Freistellung den Lohn fortzahlen. Langfristig gedacht lohnt sich die Bildungszeit jedoch nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber:
- Kosten vs. Nutzen: Fluktuation und innere Kündigung kosten langfristig sehr viel mehr als die Freistellung zu Weiterbildungszwecken, um die Motivation zu steigern.
- Employer-Branding: Die Gewährung von Bildungsurlaub steht sinnbildlich für die Wertschätzung der Mitarbeiter und ist Teil des neuen Verständnisses von Arbeit (New Work). Arbeitgeber sollten ihre Bereitschaft zum Bildungsurlaub transparent kommunizieren, um für Bewerber und Mitarbeiter attraktiver zu werden.
- Qualifikation: Jeder Arbeitgeber braucht qualifiziertes Personal, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Es ist deshalb absolut zu unterstützen, wenn sich Mitarbeiter in Eigeninitiative weiterbilden möchten.
- Gesundheit: Mit Präventionskursen fördern Arbeitnehmer ihre Gesundheit. Für Arbeitgeber bedeutet dies weniger Fehlzeiten und ausgeglichenere, motivierte Mitarbeiter.
- Neue Impulse: Tauschen sich Mitarbeiter in Seminaren mit anderen aus, bringen sie neue Sichtweisen ins Unternehmen ein und wirken damit übermäßiger Routine und Betriebsblindheit entgegen.
Aus all diesen Gründen warten Arbeitgeber bestenfalls nicht, bis ihre Arbeitnehmer von selbst auf die Idee einer Weiterbildung kommen. Sie sollten die Belegschaften gezielt dazu animieren, geeignete Veranstaltungen auszuwählen und Fortbildungen zu besuchen.