Die fristlose Kündigung, auch bekannt als außerordentliche Kündigung, ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmenden ausgesprochen werden und bedarf eines wichtigen Grundes, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Beendigungstermin unzumutbar macht.
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Solche Gründe können unter anderem schwere Pflichtverletzungen, Vertrauensbruch oder strafbare Handlungen sein. Bei einer fristlosen Kündigung ist eine umgehende Reaktion erforderlich, da die Gründe für die Kündigung nicht “verbraucht” sein dürfen – das bedeutet, dass seit Kenntnis des Kündigungsgrundes nicht zu viel Zeit vergangen sein darf.
Die fristlose Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und der Kündigungsgrund sollte konkret benannt werden. Der Betroffene hat das Recht, gegen die Kündigung vor Gericht zu klagen, wobei die Klagefrist (in Deutschland) drei Wochen ab Zugang der Kündigung beträgt. In der Praxis sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte und Pflichten genau zu verstehen.
Fristlose Kündigung: Das sind die Gründe
Manchmal führen unüberwindbare Konflikte dazu, dass eine Arbeitsbeziehung nicht fortgeführt werden kann. In solchen Fällen ermöglicht die fristlose Kündigung eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Beachtung der regulären Kündigungsfrist.
Ein triftiger Grund ist für eine solche Kündigung essenziell. Diese kann von beiden Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmende, ausgesprochen werden. Um rechtlichen Bestand zu haben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt und formale Anforderungen genau befolgt werden.
Fristlose Kündigung durch Arbeitgeber
Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung durch Arbeitgeber sind in der Regel schwerwiegende Verstöße gegen die im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten oder das Gesetz. Hier sind einige Beispiele:
- Schwere Pflichtverletzung: Dazu zählen etwa Diebstahl, Betrug oder die Weitergabe von vertraulichen Informationen.
- Arbeitsverweigerung: Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ohne triftigen Grund die Arbeit verweigert.
- Straftaten: Dazu gehören Straftaten gegen den Arbeitgeber oder Arbeitskollegen, wie zum Beispiel Körperverletzung oder Mobbing.
- Grobe Beleidigung oder sexuelle Belästigung: Beleidigungen oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz können zur sofortigen Kündigung führen.
- Erheblicher Vertrauensbruch: Dies kann durch Handlungen erfolgen, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schwer beschädigen.
- Unentschuldigtes Fehlen: Fehlzeiten ohne Erlaubnis oder ärztliches Attest können ebenfalls ein Grund sein.
- Leistungsverweigerung oder -minderung: Wenn die Arbeitsleistung absichtlich herabgesetzt wird.
- Arbeitszeitbetrug: Wenn ein Mitarbeiter die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden falsch angibt, um finanzielle Vorteile zu erlangen.
Diese Gründe müssen objektiv schwerwiegend genug sein, um eine sofortige Trennung zu rechtfertigen, und der Arbeitgeber muss in der Regel den Arbeitnehmenden vorher abgemahnt haben, es sei denn, die Tat war so schwer, dass selbst das unzumutbar wäre.
Gründe für eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmende
Arbeitnehmende haben das Recht, eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn sie auf gravierende Verstöße des Arbeitgebers stoßen. Hier einige der möglichen Gründe:
- Nichtzahlung des Gehalts: Ausbleiben oder wiederholte Verspätungen bei der Zahlung des vereinbarten Lohns.
- Schlechte Arbeitsbedingungen: Arbeitsbedingungen, die gesundheitsgefährdend sind oder gegen Arbeitsschutzgesetze verstoßen.
- Mobbing oder Diskriminierung: fortgesetztes Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz.
- Vertragsverletzungen: Wesentliche Vertragsverletzungen durch den Arbeitgeber, wie z.B. eine unzumutbare Änderung der Arbeitsbedingungen ohne Zustimmung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin.
- Vertrauensbruch: Schwere Vertrauensbrüche durch den Arbeitgeber, wie z.B. das Vortäuschen falscher Tatsachen bei der Einstellung.
- Gesundheitsrisiken: Wenn der Arbeitgeber nicht für einen sicheren Arbeitsplatz sorgt und der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin dadurch gesundheitlichen Risiken ausgesetzt ist.
Es ist wichtig, dass der Arbeitnehmer in solchen Fällen nachweisen kann, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist und in der Regel zuvor eine Abmahnung erfolgt ist oder aufgrund der Schwere des Vorfalls nicht erforderlich war.
Was unterscheidet fristlose von außerordentlichen Kündigungen?
Der Begriff “außerordentliche Kündigung” wird oft als Synonym zu einer fristlosen Kündigung verwendet, da beide eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist beschreiben.
Jedenfalls ist eine außerordentliche Kündigung der übergeordnete Begriff für Kündigungen, die aus einem wichtigen Grund erfolgen und daher nicht an die Einhaltung einer Frist gebunden sind. Diese können theoretisch auch mit einer Auslauffrist versehen werden, falls der Kündigungsgrund eine sofortige Trennung nicht zwingend erfordert, dies ist aber eher unüblich.
Bei der fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis unmittelbar mit der Kündigungserklärung geendet, ohne jede Frist. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dieser Begriff meistens dann verwendet, wenn es um eine sofortige Trennung geht.
In beiden Fällen ist ein wichtiger Grund erforderlich, der so schwer wiegt, dass dem kündigenden Teil nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist fortzusetzen.
Rechtliche und praktische Schritte bei der fristlosen Kündigung
Die konkreten Schritte können je nach Land und spezifischer Situation variieren. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die korrekte Abwicklung zu gewährleisten und etwaige Ansprüche geltend zu machen. Hier sind einige Beispiele:
- Arbeitsverhältnis endet sofort: Das Arbeitsverhältnis endet mit Zugang der Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
- Arbeitspapiere und Zeugnisse: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Aushändigung eines Arbeitszeugnisses sowie aller anderen relevanten Dokumente wie Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsunterlagen.
- Ausstehende Vergütung: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohn oder Gehalt bis zum Zeitpunkt der Kündigung.
- Abmeldung bei Sozialversicherungsträgern: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmenden bei den Sozialversicherungen abmelden.
- Klärung offener Ansprüche: Eventuell bestehende Urlaubsansprüche, Überstunden oder Ähnliches müssen geklärt und abgegolten werden.
- Möglichkeit der Kündigungsschutzklage: Der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin kann innerhalb einer bestimmten Frist (in Deutschland sind es drei Wochen nach Zugang der Kündigung) eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben.
- Arbeitssuchend melden: Der gekündigte Arbeitnehmer sollte sich umgehend arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer kann eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld eintreten.
- Übernahme von Firmeneigentum: Der Arbeitnehmer muss sämtliches Firmeneigentum zurückgeben, z.B. Schlüssel, Arbeitsmaterialien oder Firmenwagen.
- Datenschutz: Persönliche Daten des Arbeitnehmers müssen gemäß den Datenschutzrichtlinien behandelt werden.
Fristlose Kündigung und Offboarding datenschutzkonform mit einer Software gestalten
Geordnete Ein- und Austrittsverfahren sind nicht nur für die Personalverwaltung wesentlich, sondern auch für den Datenschutz von großer Bedeutung. Diese Verfahren stellen gemäß Artikel 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angemessene organisatorische Maßnahmen dar, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Während des Einstellungs- und Kündigungsprozesses müssen zahlreiche Datenschutzaspekte berücksichtigt werden, wie der Entzug von Zugangs- und Zugriffsrechten, die Rückgabe von Firmeneigentum und die angemessene Handhabung von Personaldaten, einschließlich deren Löschung oder Archivierung und das Entfernen von Mitarbeiterfotos.
Durch Nutzung rexx systems Software können Unternehmen sicherstellen, dass sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen bei Off- und Onboarding-Prozessen systematisch und effizient umsetzen und somit das Risiko von Datenschutzverletzungen minimieren.
Bei der Automatisierung von Prozessen sorgt die Software für eine automatische Steuerung der Onboarding– und Offboarding-Workflows und gewährleistet damit, dass alle erforderlichen Schritte eingehalten werden. Im Bereich der Zugriffsrechteverwaltung unterstützt sie Unternehmen bei der Einrichtung und dem Entzug von Zugangsberechtigungen sowohl für IT-Systeme als auch für physische Zugänge, und das alles basierend auf klar definierten Prozessen.
Das Dokumentenmanagement ist darauf ausgerichtet, eine sichere Speicherung und Archivierung von Dokumenten zu ermöglichen und ermöglicht ebenso die Löschung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten, wenn dies notwendig wird. Erinnerungsfunktionen senden Benachrichtigungen aus, um zeitgerecht Zugangsrechte zu widerrufen oder die Rückgabe von Firmeneigentum zu veranlassen. Für die Protokollierung werden alle durchgeführten Maßnahmen dokumentiert, was für Audits und den Nachweis gegenüber Datenschutzbehörden von Bedeutung ist.
Datenschutzkonforme Löschkonzepte sind in die Software integriert, um Löschfristen und -routinen gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Unternehmensrichtlinien zu implementieren. Sicherheitsfeatures wie Verschlüsselung schützen die in der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten und die Benutzerfreundlichkeit stellt sicher, dass auch Nutzer ohne tiefgehende IT-Kenntnisse die datenschutzkonforme Handhabung von Mitarbeiterdaten problemlos durchführen können.
Abschließend ermöglichen Berichtsfunktionen die Erstellung von Reports, die zur Überprüfung der korrekten Anwendung von Datenschutzmaßnahmen dienen.