Nachtschichten bedeuten oft eine hohe gesundheitliche Belastung. Der Nachtzuschlag soll daher als gerechter Ausgleich wirken. Doch gerade Beschäftigte in der Nachtarbeit fragen sich: Ab wann gilt der Nachtzuschlag, wie hoch fällt er aus und wann muss der Arbeitgebende den Zuschlag zahlen?

Definition: Was ist ein Nachtzuschlag?

Der Nachtzuschlag (auch Nachtschichtzuschlag) ist ein finanzieller oder zeitlicher Ausgleich für geleistete Arbeit in der Nacht. Nach § 2 Abs. 3 ArbZG gilt die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr als Nachtarbeit, in Branchen wie dem Bäckerhandwerk bereits ab 22 Uhr.

Arbeitgeber können den Ausgleich in drei Formen gewähren:

  1. Prozentualer Zuschlag auf den Bruttolohn
  2. Zusätzliche freie Tage (Freizeitausgleich)
  3. Eine Kombination aus beiden Varianten

Der Nachtzuschlag gehört damit zu den klassischen Zeitzuschlägen, die Beschäftigte für Arbeiten zu besonderen Zeiten wie Sonn- oder Feiertagen erhalten. Seine Funktion ist es, die zusätzliche Belastung durch Nachtarbeit abzumildern, da diese den Biorhythmus stört, soziale Kontakte einschränkt und gesundheitlich belastet.

Ab wann besteht Anspruch auf Nachtzuschlag?

Generell ist der Nachtzuschlag gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings verpflichtet § 6 Abs. 5 ArbZG Arbeitgebende dazu, Nachtarbeit entsprechend auszugleichen. Inwiefern ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, hängt oft von Tarifverträgen oder den jeweiligen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab. Damit ein Anspruch entsteht, muss die Nachtarbeit nach § 2 Abs. 4 ArbZG zudem mindestens zwei Stunden ununterbrochen andauern.

Praxisbeispiele für Nachtarbeit:

  • Wer von 22:00 Uhr bis 2:00 Uhr arbeitet, hat Anspruch auf einen Ausgleich in Form eines Nachtschichtzuschlags.
  • Eine Schicht von 5:00 Uhr bis 7:00 Uhr liegt nur eine Stunde in der gesetzlichen Nachtzeit. Da der Zeitraum unter der Mindestgrenze von zwei Stunden bleibt, entsteht hier kein Anspruch auf Nachtzuschlag.

Wann ist der Nachtzuschlag steuerfrei?

Drei Einflüsse bestimmen darüber, inwieweit der Nachtzuschlag steuerfrei bleibt:

  1. Höhe des Zuschlags
  2. Zeitraum der Nachtarbeit
  3. Grundlohn

Nach § 3b EStG sind Zuschläge grundsätzlich steuerfrei, wenn sie bestimmte Prozentsätze nicht überschreiten:

  • Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr: Zuschläge bis 25% des Grundlohns sind steuerfrei.
  • Arbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr: Zuschläge bis 40% sind steuerfrei, wenn die Schicht vor Mitternacht beginnt.

An Sonn- und Feiertagen können noch höhere steuerfreie Zuschläge mit bis zu 150% greifen (z.B. Weihnachten oder 1. Mai).

Eine wichtige Grenze ist der Grundlohn. Liegt dieser über 50€ pro Stunde, wird der darüberliegende Anteil des Zuschlags steuerpflichtig. Sozialversicherungsfreiheit gilt zusätzlich nur bis zu einem Grundlohn von 25€. Damit ist der Nachtschichtzuschlag für viele Beschäftigten sowohl ein finanzieller als auch ein steuerlicher Vorteil.

Beispiele für steuerfreie Nachtzuschläge

Beispiel 1:

  • Julian verdient 22€/h. Bei einem Zuschlag von 25% ergibt sich ein Nachtzuschlag von 5,50€/h.
  • Gesamtlohn in der Nacht: 27,50€/h → liegt unter 50€, daher vollständig steuer- und beitragsfrei.

Beispiel 2:

  • Paula verdient 45€/h. Bei einem Zuschlag von 30% ergibt sich ein Nachtzuschlag von 13,50€/h.
  • Gesamtlohn in der Nacht: 58,50€/h → der Teil über 50€ (8,50€) ist steuer- und beitragspflichtig.

Hinweis: Wäre der Grundlohn höher als 50€, z.B. 52€, dann wären sämtliche Zuschläge steuer- und beitragspflichtig. Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen können andere Berechnungsarten vorsehen, z.B. feste Beträge oder Pauschalen je Nachtschicht.

Checkliste zur Steuerfreiheit von Nachtzuschlägen:

Arbeitszeit prüfen

  • Liegt die Tätigkeit zwischen 23 und 6 Uhr?
  • Oder zwischen 0 und 4 Uhr (mit erhöhtem Zuschlag)?

Prozentsatz vergleichen

  • Bis 25% steuerfrei (23–6 Uhr)
  • Bis 40% steuerfrei (0–4 Uhr, wenn Schicht vor Mitternacht beginnt)
  • Sonntags, Feiertags und an Feiertagen: höhere Grenzen (bis 150%)

Grundlohn beachten

  • Max. 50€/Stunde → Zuschlag steuerfrei
  • Grundlohn darüber → übersteigende Teil steuerpflichtig

Sozialversicherung

  • Befreiung nur bis 25€/ Stunde Grundlohn

Wie wird der Nachtzuschlag berechnet?

Die Berechnung des Nachtzuschlags richtet sich in der Regel nach dem Bruttostundenlohn, multipliziert mit den tatsächlich geleisteten Nachtarbeitsstunden und dem Zuschlagssatz. Tarifverträge oder betriebliche Regelungen können davon abweichen.

Grundformel für den Nachtzuschlag

Nachtzuschlag = Bruttostundenlohn × Nachtarbeitsstunden × Zuschlagssatz

Typische Zuschläge bei Nachtarbeit

  • 25% – Standardwert für Nachtarbeit zwischen 23:00 und 6:00 Uhr
  • 30% – Für Beschäftigte in dauerhafter Nachtschicht
  • 40% – Für Arbeitszeiten zwischen 0:00 und 4:00 Uhr oder unter erschwerten Bedingungen
  • 50% – Wenn Nachtarbeit auf einen Sonntag fällt

Rechenbeispiel zur Nachtarbeit

Eine Person verdient 20€ pro Stunde und arbeitet von 22:00 bis 5:00 Uhr:

  • 22:00–23:00 Uhr: Kein Anspruch (außer in bestimmten Branchen)
  • 23:00–0:00 Uhr: 1 Stunde × 20€ × 0,25 = 5€ Zuschlag
  • 0:00–4:00 Uhr: 4 Stunden × 20€ × 0,40 = 32€ Zuschlag
  • 4:00–5:00 Uhr: 1 Stunde × 20€ × 0,25 = 5€ Zuschlag

Gesamtzuschlag: 42€ steuerfrei zusätzlich zum regulären Lohn.

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Welche Ausnahmen und Sonderregelungen gibt es beim Nachtzuschlag?

Ein Anspruch auf Nachtzuschlag besteht nicht uneingeschränkt. Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können Abweichungen vorsehen, und in einigen Fällen darf der Zuschlag sogar entfallen.

Kein Nachtzuschlag bei fehlender gesundheitlicher Belastung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Urteil 5 AZR 93/19 entschieden, dass ein Nachtzuschlag nicht zwingend gezahlt werden muss, wenn Beschäftigte im Verlauf der Nachtzeit keiner zusätzlichen gesundheitlichen Belastung ausgesetzt sind.

Das betrifft vor allem Bereitschaftsdienste, in denen überwiegend Ruhezeiten bestehen und die tatsächliche Arbeitsintensität gering ist. In solchen Fällen kann eine pauschale Vergütung ohne gesonderten Nachtarbeitszuschlag ausreichend sein.

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

In vielen Branchen, etwa Gastronomie, Pflege oder Sicherheitsgewerbe, gelten eigene Zuschlagsregelungen. Häufig wird hier ein Freizeitausgleich bevorzugt. Auch Betriebsräte können über Vereinbarungen Einfluss auf die Gestaltung der Nachtschichtzulage nehmen.

Leitende Angestellte und Geschäftsführer

Für leitende Angestellte, Geschäftsführer oder vergleichbare Positionen greift das Arbeitszeitgesetz nicht. Sie können daher keinen gesetzlichen Anspruch auf Nachtzuschlag geltend machen, sofern dies nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Schutz bestimmter Arbeitnehmergruppen

  • Jugendliche unter 18 Jahren: Nachtarbeit grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen (z.B. Bäckereien, Gastronomie).
  • Schwangere und Stillende: Arbeit zwischen 22 und 6 Uhr ist unzulässig (§ 8 MuSchG).
  • Gesundheitlich eingeschränkte Personen: Ärztliche Befreiung von Nachtarbeit möglich.
  • Über 50-Jährige: Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen.
  • Beschäftigte mit Kindern unter 12 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen: Recht auf Versetzung in den Tagdienst, wenn möglich.

Der Nachtschichtzuschlag hängt somit neben der Uhrzeit und dem Stundenlohn auch von persönlichen Umständen und tariflichen Rahmenbedingungen ab.

Was gilt beim Nachtzuschlag im Minijob?

Auch Arbeitnehmende im Minijob haben Anspruch auf Nachtzuschlag oder Freizeitausgleich, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Arbeiten sie regelmäßig zwischen 23 und 6 Uhr (in Bäckereien 22 bis 5 Uhr) und mindestens zwei Stunden pro Nacht, gilt der Anspruch genauso wie bei Voll- oder Teilzeit.

Steuerfreie Zuschläge für Nachtarbeit werden nicht auf die 556-€-Grenze angerechnet. Dadurch kann der Minijob-Status gewahrt bleiben. Bei Lohnfortzahlung im Krankheits- oder Urlaubsfall gelten die Zuschläge hingegen als steuerpflichtiger Lohnbestandteil.

nachtzuschlag 1

Wie können Arbeitnehmende ihren Anspruch auf Nachtzuschlag durchsetzen?

Zahlt der Arbeitgebende den Nachtzuschlag oder eine Nachtschichtzulage nicht, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, sollten Beschäftigte ihren Anspruch klar und sachlich geltend machen. Grundlage ist § 6 Abs. 5 ArbZG, der entweder einen Zuschlag oder einen Freizeitausgleich vorsieht.

So gehen Beschäftigte vor:

  1. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung prüfen, da dort oft höhere Zuschläge geregelt sind.
  2. Gespräch mit HR oder der direkten Führungskraft suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
  3. Schriftlich auf den Anspruch hinweisen und das ArbZG bzw. die einschlägige Rechtsprechung zitieren.
  4. Den Betriebsrat oder ggf. die Gewerkschaft einschalten, um Unterstützung bei der Durchsetzung zu erhalten.
  5. Bleibt der Arbeitgeber untätig, kann der Anspruch mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht eingefordert werden.

Ansprüche auf Nachtarbeitszuschläge unterliegen oft Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust seiner Ansprüche.

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Das Arbeitszeitgesetz schreibt für Nachtarbeit zwar einen angemessenen Ausgleich vor, die Umsetzung kann in der Praxis aber oft komplex sein. Unterschiedliche Uhrzeiten, steuerfreie Anteile und brancheneigene Vorgaben führen leicht zu Fehlern in der Abrechnung. Rexx Systems übernimmt die automatische Berechnung von Nachtzuschlägen und integriert diese direkt in die Lohnabrechnung, wodurch Personalabteilungen spürbar entlastet werden.

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Nachtzuschlag – Häufige Fragen und Antworten

Ist der Nachtzuschlag verpflichtend?

Ein Nachtzuschlag ist nicht in jedem Fall verpflichtend. Nach § 6 Abs. 5 ArbZG muss der Arbeitgeber jedoch einen Ausgleich gewähren, entweder durch Zuschläge oder durch bezahlten Freizeitausgleich. Inwiefern tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt auch von Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ab.

Bekommen Teilzeitkräfte den gleichen Nachtzuschlag wie Vollzeitkräfte?

Ja, Teilzeitkräfte haben grundsätzlich denselben Anspruch auf Nachtschichtzuschlag. Die Höhe richtet sich ausschließlich nach den geleisteten Stunden in der Nachtzeit und nicht nach dem gesamten Arbeitsvolumen. Eine Benachteiligung gegenüber Vollzeitbeschäftigten wäre unzulässig.

Wie unterstützt Rexx bei komplexen Nachtzuschlagsregelungen?

Gerade in Betrieben mit Schichtarbeit oder mehreren Tarifverträgen ist die Berechnung des Nachtzuschlags oft kompliziert. Rexx Systems bildet diese Regeln digital ab, sodass Mitarbeitende ihre Nachtzuschläge transparent nachvollziehen können und HR-Teams rechtskonform abrechnen.

Gibt es Branchen mit erhöhtem Nachtzuschlag?

Ja, in einigen Tarifbereichen wie im Gesundheitswesen, in der Industrie oder bei Sicherheitsdiensten sind Zuschläge von 30 bis 40% üblich. Teilweise gelten sogar höhere Sätze für die Kernzeit zwischen 0 und 4 Uhr oder für Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen.

Wie lässt sich der Nachtzuschlag mit Rexx verwalten?

Mit Rexx Systems können Betriebe Nachtarbeitszuschläge automatisch erfassen und korrekt abrechnen. Die Software berücksichtigt tarifliche oder gesetzliche Vorgaben und minimiert so Fehler, die bei manueller Berechnung entstehen. So sichern Sie korrekte Lohnabrechnungen und sparen wertvolle Zeit in der HR-Abteilung.

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