Wer mehr leistet, kann durch den Akkordlohn mehr verdienen. Denn dieses Vergütungsmodell verändert, wie gearbeitet und bezahlt wird: Es richtet sich direkt nach der produzierten Leistung.
Doch wann rechnet sich Akkordlohn wirklich? Und für wen ist er sinnvoll? Wer Akkordlohn einführen oder nutzen will, sollte die Voraussetzungen kennen und sowohl die Chancen als auch die Risiken klar einschätzen.
Was ist Akkordlohn?
Akkordlohn ist eine leistungsbezogene Vergütung, bei der die Bezahlung auf der produzierten Stückzahl basiert, nicht auf der reinen Arbeitszeit. Je mehr eine Person innerhalb eines bestimmten Zeitraums herstellt, desto höher ist ihr Verdienst.
Typische Merkmale des Akkordlohns:
- Entlohnung nach Arbeitsmenge, nicht nach Zeit
- Häufig eingesetzt bei gleichförmigen, manuellen Tätigkeiten
- Zwei Hauptformen: Zeitakkord (Vergütung pro Zeiteinheit je Stück) und Geldakkord (fester Betrag je Stück)
- Mindestlohn bleibt in jedem Fall gesichert, auch bei geringer Leistung
- Mitarbeitende können ihr Tempo selbst steuern und dadurch den Lohn beeinflussen
Im Gegensatz zum Zeitlohn zählt beim Akkordlohn allein das messbare Arbeitsergebnis. Das Modell setzt voraus, dass der Arbeitsprozess in klare Einheiten unterteilt und messbar ist.
Vor- und Nachteile von Akkordlöhnen
Der Akkordlohn ist nicht nur mit Vorteilen, sondern ebenfalls mit Nachteilen verbunden, die es auf Arbeitgeberseite zu berücksichtigen gilt. Die Pro- und Contra-Liste auf einen Blick:
Vorteile:
- starke Mitarbeitermotivation
- höhere Arbeitsproduktivität
- Kosten für jedes Produkt sind einfacher zu kalkulieren
- Ausschöpfung von Einsparpotenzialen
- erleichtert Optimierung und Planung des Prozessablaufs
- Schwachstellen können leichter aufgedeckt und schneller behoben werden
Nachteile:
- hoher Leistungsdruck auf Arbeitnehmerseite, da die Entlohnung direkt an eine stetig gute Leistung gekoppelt ist
- das führt u.U. zu einer Überbeanspruchung des Angestellten oder
- mehr Krankmeldungen, da der Arbeitnehmende an bestimmten Tagen lieber Lohnfortzahlung erhält als einen geringeren Lohn infolge von geringen Leistungseinbußen
- schwaches Teamgefühl, da langjährige Angestellte durch neu eingestellte Mitarbeitende eine niedrigere Vergütung befürchten (Gruppenakkord)
- erhöhtes Krankheits- und Unfallrisiko durch Dauerstress und schnelles Arbeitstempo
- höhere Mitarbeiterfluktuation, da Lohnschwankungen als demotivierend wahrgenommen werden
- geringere Produktqualität, da eine möglichst hohe Menge angestrebt wird
- ggf. verursachen Arbeitnehmende Störungen, wenn sie längere Pausen benötigen, da Erholungspausen über die vorgeschriebene Zeit (Arbeitszeitgesetz) hinaus weniger Gehalt bedeuten
Welche Arten von Akkordlohn gibt es?
Beim Akkordlohn unterscheidet man zwei Hauptformen: Zeitakkord und Geldakkord. Beide lassen sich entweder auf Einzelpersonen oder Gruppen anwenden. Die Wahl des Modells hängt von der Art der Tätigkeit und der betrieblichen Organisation ab.
1. Zeitakkord
Beim Zeitakkord, auch Stückzeitakkord, wird für jede Arbeitseinheit eine sogenannte Vorgabezeit festgelegt. Wer schneller arbeitet als diese Vorgabe, erhält einen Zuschlag. Die Entlohnung basiert auf dem Grundlohn plus einem Akkordzuschlag. Dieses Modell ist am weitesten verbreitet, da es Leistung messbar macht und dennoch eine Lohnsicherheit bietet.
2. Geldakkord
Der Geldakkord vergütet jede produzierte Einheit unabhängig von der Zeit mit einem festen Geldbetrag. Wer doppelt so viele Stücke herstellt, erhält den doppelten Lohn. Dieses Modell erfordert genaue Vorgaben und eignet sich nur, wenn Arbeitsvorgänge exakt wiederholbar und gleichwertig sind.
Zusatz: Einzel- und Gruppenakkord
Unabhängig von der Berechnungsmethode kann Akkordlohn als Einzel- oder Gruppenakkord organisiert werden:
- Beim Einzelakkord zählt die Leistung jeder Person separat. Das Modell eignet sich, wenn Mitarbeitende unabhängig voneinander arbeiten.
- Beim Gruppenakkord wird die Gesamtleistung eines Teams vergütet und anteilig verteilt, etwa nach Stunden oder Rolle. Wichtig ist dabei: Aufgaben sollten vergleichbar sein und die Zusammenarbeit gut abgestimmt.
Branchen und Tätigkeiten, die für Akkordlohn infrage kommen
Typische Branchen sind die Produktions-, Verpackungs-, Bau- und Automobilbranche. Ein Beispiel für Akkordarbeit ist das Zusammensetzen von Kugelschreibern. Möglich ist Akkordarbeit und die Zahlung eines Akkordlohns daher in der Regel bei der Montage oder der Bedienung von Maschinen in Fabriken sowie in der Produktion.
Andere Berufe, bei denen eine qualitative Vergütung die Basis bildet, sind für die Akkordarbeit dagegen nicht geeignet. Das gilt vor allem für Berufe in der Medizin und im Pflegebereich, bei der Feuerwehr und der Polizei, in der privaten oder öffentlichen Verwaltung sowie im technischen Bereich. Des Weiteren sind bestimmte Personengruppen vom Akkordlohn ausgeschlossen, etwa Schwangere und Jugendliche.
Voraussetzungen für Akkordlöhne
Akkordlöhne sind nur unter bestimmten Bedingungen sinnvoll und rechtlich umsetzbar. Wichtig ist, dass die Leistung eines Mitarbeitenden messbar, vergleichbar und beeinflussbar ist. Nur dann lässt sich die Bezahlung nach Mengenleistung fair gestalten.
Wann ist Akkordlohn möglich?
Damit Akkordlohn gezahlt werden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese regeln u.a. in § 3 und § 4 des Lohnrahmentarifvertrags (je nach Branche) sowie durch § 106 GewO zur Bestimmung der Arbeitsleistung. Zu beachten sind vor allem:
- Messbare Leistung: Die Arbeitsmenge muss objektiv erfassbar sein (z. B. Stückzahlen, Takte, Arbeitsschritte). Grundlage ist die sogenannte Leistungsentlohnung gemäß § 4 Abs. 1 TVG.
- Gleichbleibende Tätigkeit: Die Aufgabe darf sich nicht ständig ändern und muss standardisiert sein. Dies ist eine Voraussetzung zur tariflich oder betrieblich geregelten Akkordfähigkeit.
- Selbstbestimmtes Arbeitstempo: Mitarbeitende müssen ihre Geschwindigkeit weitgehend selbst steuern können (§ 106 GewO).
- Einheitliche Arbeitsbedingungen: Alle Beschäftigten im Akkord benötigen vergleichbare Voraussetzungen, z.B. Werkzeuge, Material und Arbeitsplatz (arbeitsrechtlich aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ableitbar).
- Technische Erfassbarkeit: Die erbrachte Leistung muss objektiv messbar und nachvollziehbar sein, etwa per Online-System oder Stückzähler.
Wann wird Akkordlohn bezahlt?
Akkordlohn wird bezahlt, wenn ein gültiger Akkordvertrag oder eine tarifliche Regelung besteht und die Tätigkeit die oben genannten Voraussetzungen erfüllt. Auch bei Zielvereinbarungen kann der Akkordlohn greifen, allerdings nur, wenn die Zielerreichung messbar ist.
Beispiele:
- Ein Produktionsmitarbeiter stellt 400 gleiche Bauteile pro Tag her.
- Eine Kommissioniererin scannt und verpackt 200 Bestellungen pro Schicht.
- Ein Näher fertigt eine bestimmte Zahl an Kleidungsstücken in gleichbleibender Qualität.
Akkordlohn berechnen: Formeln für die Berechnung des Zeitakkords
Die folgenden Formeln gelten für die Berechnung des Zeitakkords mit Akkordrichtsatz und Minutenfaktor. Beim Geldakkord erfolgt die Vergütung direkt auf Basis eines festen Betrags pro Leistungseinheit.
Für die Berechnung des Zeitakkords müssen zunächst folgende Werte berechnet werden, das sind:
- Normalleistung
- Akkordzuschlag
- Akkordrichtsatz
- Minutenfaktor
Die Normalleistung basiert auf der durchschnittlichen Arbeitszeit für ein herzustellendes Teil eines Produkts und einem bestimmten Zeitraum. Die Normalleistung lässt sich zum Beispiel für eine Stunde berechnen. In dieser Zeit werden beispielsweise 15 Teile fertiggestellt und die Fertigstellungszeit pro Stück beträgt 4 Minuten. Die Formel lautet: 60 Minuten / 15 Teile = 4 Minuten pro Teil.
Der Akkordzuschlag wird zum Mindestlohn hinzugerechnet und wird in Prozent angegeben. Der übliche Zuschlag liegt bei 20 Prozent, das heißt bei einem Mindestlohn von 12,82 Euro beträgt der Akkordzuschlag 2,56 Euro. Die Formel lautet: 12,82 Euro Mindestlohn x 20 Prozent Akkordzuschlag (0,2) = 2,56 Euro.
Der Akkordrichtsatz ergibt sich, wenn Mindestlohn und Akkordzuschlag zusammengerechnet werden: 12,82 Euro Mindestlohn + 2,56 Euro Akkordzuschlag = 15,38 Euro.
Für die Berechnung des Akkordlohns gilt es nun nur noch den Minutenfaktor auszurechnen, das ist der Lohn, den Beschäftigte für eine Minute Arbeitszeit erhalten. Die Formel lautet: 15,38 Euro Akkordrichtsatz / 60 Minuten = 0,256 (25,6 Cent).
Der Akkordlohn berechnet sich anschließend wie folgt: Stückzahl x Zeit x Minutenfaktor = Akkordlohn. Um beim Beispiel zu bleiben, sind das: 15 Teile x 4 Minuten x 0,256 = 15,36 Euro.
Akkordlohn und gesetzliche Vorgaben: Was Arbeitgebende und Mitarbeitende wissen müssen
Wer Akkordlohn einführen will, muss gesetzliche Vorgaben einhalten. Gerade bei Lohnhöhe, Arbeitszeit und Sicherheit gibt es klare Grenzen.
Welche Gesetze gelten beim Akkordlohn?
Folgende rechtliche Grundlagen sind relevant:
- § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Der Arbeitgebende muss dafür sorgen, dass sich der Akkordlohn nicht negativ auf Sicherheit oder Gesundheit auswirkt.
- § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Die Leistung darf nicht „sittenwidrig“ entlohnt werden – also nicht unter Mindestlohn fallen.
- Mindestlohngesetz (MiLoG): Auch bei niedriger Leistung muss der gesetzliche Mindestlohn erreicht werden. Reicht der Akkord nicht aus, muss aufgestockt werden.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Überstunden durch erhöhtes Arbeitstempo dürfen nicht zu unbegrenzter Mehrarbeit führen. Die maximale Arbeitszeit bleibt bei 8 Stunden täglich (bzw. 10 mit Ausgleich).
- Tarifverträge: In vielen Branchen regeln Tarifverträge die Details zum Akkordlohn, etwa Vorgabezeiten, Zuschläge oder Ausschlusskriterien.
Was muss ein Akkordlohnvertrag enthalten?
Ein Vertrag oder eine Betriebsvereinbarung zum Akkordlohn sollte folgende Punkte schriftlich regeln:
- Art der Tätigkeit
- Berechnungsgrundlage (z.B. Stückzeit oder Geldakkord)
- Vorgabezeiten oder Stückwerte
- Zuschläge und Grundlohn
- Qualitätssicherungsvorgaben
- Rückfallregelung (z. B. Zeitlohn bei Ausfall der Akkordarbeit)
Nur wenn diese Vorgaben transparent und nachprüfbar sind, kann der Akkordlohn rechtssicher und konfliktfrei eingesetzt werden.
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Akkordlohn – Häufige Fragen und Antworten
Ist Akkordlohn gesetzlich erlaubt?
Ja, Akkordlohn ist erlaubt, sofern tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen eingehalten werden. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser vor der Einführung zustimmen.
Welche Branchen zahlen Akkordlohn?
Akkordlohn kommt vor allem in der industriellen Fertigung, im Handwerk, in der Verpackungsbranche und in der Landwirtschaft vor. Voraussetzung ist, dass sich die Leistung exakt messen lässt und gleichförmige Arbeitsschritte vorhanden sind.
Ist Akkordlohn mit Homeoffice oder hybrider Arbeit vereinbar?
In der Regel nicht. Akkordlohn setzt standardisierte Abläufe und direkte Leistungskontrolle voraus. Bedingungen, die sich im Homeoffice meist nicht umsetzen lassen. Für mobile Arbeitsformen ist der Zeitlohn meist besser geeignet.
Können auch Azubis oder Teilzeitkräfte Akkordlohn erhalten?
Teilzeitkräfte können im Akkord vergütet werden, sofern ihre Tätigkeit klar messbar und geeignet ist. Für Auszubildende gilt: Akkordarbeit ist laut § 23 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Akkordarbeit für das Ausbildungsziel erforderlich ist und unter fachkundiger Aufsicht erfolgt.
Was ist der Unterschied zwischen Prämienlohn und Akkordlohn?
Der Prämienlohn enthält einen festen Grundlohn und eine zusätzliche Prämie für außerordentliche Leistungen oder Qualität. Beim Akkordlohn hingegen richtet sich die gesamte Vergütung nach der Menge der erbrachten Leistung, ohne festen Zeitanteil.
Wie lässt sich Akkordlohn digital erfassen und verwalten?
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